Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 07.02.2012 und 17.04.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der Abgeordneten Ing. Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:
"Zum selbstständigen Antrag gemäß § 21 GeoLT der Landtagsabgeordneten Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner und Ingrid Lechner-Sonnek wird wie folgt Stellung genommen:
Der Antrag sieht vor, Gewässerstrecken von besonderer ökologischer Bedeutung auszuweisen und sie von wasserwirtschaftlicher Nutzung freizuhalten.
Wie in der Begründung zum Antrag ausgeführt, wird derzeit im Auftrag des Landesamtsdirektors ein Projekt mit dem Titel "Ausweisung von Gewässerstrecken mit besonderer ökologischer Bedeutung" durchgeführt. Das Projekt wird federführend von der Fachabteilung 19A in der Funktion der Wasserwirtschaftlichen Planung in Zusammenarbeit mit weiteren Fachabteilungen abgewickelt.
Das Ziel des Projektes ist die Schaffung von Grundlagen für die Erstellung eines Regionalprogrammes, in dem Gewässerstrecken mit besonderer ökologischer Bedeutung verordnet und mit klar definierten Nutzungsbeschränkungen belegt werden sollen.
Dabei wurde folgende Vorgehensweise festgelegt:
- Diskussion und Interpretation von Kriterien zum Identifizieren von Gewässerabschnitten, an denen keine oder nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist. Abstimmung mit österreichweiten Aktivitäten.
- Identifizieren von Gewässerstrecken, die mit einer Nutzungseinschränkung belegt werden sollen.
- Grundsätzliche Festlegung von Nutzungseinschränkungen.
- Ausarbeiten eines Entwurfes mit Darstellung der schützenswerten Gewässerstrecken.
- Der Entwurf wird mit Fachleuten, Vertretern der NGO`s, der Energieversorgungsunternehmen sowie sonstigen Interessensgruppen eingehend diskutiert.
- Ergebnisse der Diskussion von der Projektgruppe bewertet, abgestimmt und in den Entwurf eingearbeitet.
- Erstellung eines Fachvorschlages für einen Rahmenplan oder einer wasserwirtschaftlichen Widmung im Rahmen eines Regionalprogrammes.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Festlegung von rechtlichen und fachlichen Grundlagen seitens des Bundes sowie den noch ausstehenden energiewirtschaftlichen Potentialstudien konnte das Projekt noch nicht abgeschlossen werden. Geplant ist eine Fertigstellung der Planungsgrundlagen nunmehr bis Sommer 2012. Anschließend könnte die zuständige Wasserrechtsbehörde ein rechtlich verbindliches Regionalprogramm verordnen. Die Verordnung eines Regionalprogrammes wäre einerseits für den Schutz wertvoller Gewässerstrecken, als auch für die Wahrung der Planungssicherheit für potentielle Kraftwerksbetreiber sinnvoll. Im Zuge des Projektes zur Ausweisung von Gewässerstrecken von besonderer ökologischer Bedeutung wurden bereits bisher Interessensvertretungen für Naturschutz und Energiewirtschaft eingebunden, und werden diese bis zum Abschluss des Projektes eingebunden bleiben.
Weiters sieht der Antrag der Abgeordneten vor, zunächst in schützenswerten und sensiblen Gebieten ein Gewässerbetreuungskonzept nach dem Modellprojekt "Flussraumbetreuung an der Oberen Traun" zu erarbeiten, um mittelfristige und langfristige Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung setzen zu können.
Dazu wird darauf hingewiesen, dass derzeit und in den nächsten Jahren, auf Basis der ins österreichische Wasserrechtsgesetz übernommenen EU-Wasserrahmen-richtlinie, umfassende Gewässerbewirtschaftungsplanungen durchzuführen sind. Die Gewässerbewirtschaftungspläne werden von und im Auftrag der Wasserwirtschaftlichen Planung durchgeführt und ermöglichen jedenfalls eine Rücksichtnahme auf die Erhaltung und Verbesserung der gegebenenfalls ausgewiesenen Gewässerstrecken. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der Schutzwasserwirtschaft in den letzten Jahren Gewässerbetreuungs-konzepte erstellt wurden und dass eine Beteiligung am Modellprojekt "Flussraumbetreuung an der Oberen Traun" gegeben ist.
Neue Gewässerbetreuungskonzepte nach dem Modell der Oberen Traun wären grundsätzlich interessant, sind aber auf Grund des zur Verfügung stehenden Budgets für die Wasserwirtschaftliche Planung derzeit nicht realisierbar. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Rahmen künftiger Gewässerbewirtschaftungs-planungen bzw. EU-Projekte derartige Gewässerbetreuungskonzepte realisiert werden können."
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, Einl.Zahl. 1009/1, der Abgeordneten Ing. Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek, betreffend Gewässerstrecken von besonderer ökologischer Bedeutung, wird zur Kenntnis genommen.