EZ/OZ 1407/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Vergabe des künstlerischen und organisatorischen Betriebs des Grazer Künstlerhauses nach § 141 BVergG: Genehmigung des Gesamtfinanzierungsbedarfs in der Höhe von € 894.000,-- zuzügl. 20 % USt. (€ 178.800,--)
zu:
- 1407/1, Vergabe des künstlerischen und organisatorischen Betriebs des Grazer Künstlerhauses nach § 141 BVergG: Genehmigung des Gesamtfinanzierungsbedarfs in der Höhe von € 894.000,-- zuzügl. 20 % USt. (€ 178.800,--) (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 11.09.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung:
Vom Jahr 1910 an war die Errichtung eines Künstlerhauses in Graz zentrales Anliegen der steirischen Künstlerschaft. 1952 wurde es in prominenter Parklage durch das Stadtbauamt errichtet und als Haus für die steirischen Künstlerinnen und Künstler übergeben. Seit dieser Zeit erlebt das Künstlerhaus eine wechselhafte Ausstellungstätigkeit, einerseits durch die Ausstellungen der Künstlervereinigungen, zum anderen durch künstlerische Highlights wie zahlreiche trigon-Ausstellungen, Ausstellungen des Grazer Kunstvereins, der Neuen Galerie, etc. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzer war es bisher nicht möglich, ein profiliertes künstlerisches Programm von kontinuierlich gleichbleibender Qualität zu bieten.
Im Sinne der Erzielung von Qualität und Dynamik für den Kunst- und Kulturstandort Steiermark initiierte Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann im Frühjahr 2011 einen professionell begleiteten Kommunikations- und Planungsprozess, an dem sich steirische Kulturschaffende beteiligen konnten. In einem breit angelegten Diskurs sollte ein Profil für das Haus erarbeitet und darauf aufbauend eine Lösung für ein qualitätsvolles Programm gefunden werden, das dem Gründungsgedanken eines Hauses für die steirische Künstlerschaft entspricht und ab Wiedereröffnung umgesetzt werden könnte.
Auf Basis inhaltlicher Recherchen und Konzepte steirischer Kunst- und Kulturschaffender sowie des Landeskulturbeirates wurde in der Folge ein kulturpolitischer Auftrag für das Künstlerhaus formuliert:
"Das Künstlerhaus ist ein Haus für die zeitgenössische bildende Kunst: In Graz, in der Steiermark, in Österreich, in einem Europa der Regionen.
In Würdigung der steirischen Künstlerschaft soll das Künstlerhaus künftig ein Ort des lebendigen, zeitgenössischen und identitätsstiftenden künstlerischen Austausches sein, dessen zentrale Aufgabe es ist, regionale und internationale Kunstproduktion miteinander zu verschränken und nachhaltig in Beziehung zu bringen, den Austausch mit einer qualifizierten Öffentlichkeit zu suchen und durch geeignete Organisation und selbstständige künstlerische Leitung (Kurator) die Qualität des Programms zu sichern.
Das Künstlerhaus soll das in der Steiermark gepflogene Klima eines Laboratoriums schärfen und spiegeln und unter Berücksichtigung der Lage im Kulturraum Süd-Ost-Europa, sowie gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Veränderungen künstlerische Grenzen ausloten.
Abseits bestehender Strukturen wie Kunsthaus und Neue Galerie (Abteilung für Moderne und zeitgenössische Kunst) am Universalmuseum Joanneum, deren Auftrag im Sammeln, Forschen und Bewahren moderner und zeitgenössischer Kunst besteht, soll das Künstlerhaus unter Bedachtnahme auf seine Entstehungsgeschichte akzentuiert und als Dienstleister die Interessen der aktuellen Kunstproduktion in der Steiermark wahrnehmen und fördern, die im Haus ansässigen Kunstvereine (Berufsvereinigung bildender Künstler Steiermark, Sezession Graz, Steiermärkischer Kunstverein - Werkbund, Vereinigung bildender Künstler Steiermark, Künstlerbund) fordern und integrieren, wobei hinsichtlich der Qualitätssicherung die künstlerischen Positionen, deren Pflege und Weiterentwicklung programmatisch im Zentrum stehen sollen, unabhängig von Besucherzahlen, Markt oder öffentlicher Wahrnehmung."
Gemäß diesem kulturpolitischen Auftrag wurde, geregelt durch einen umfassenden Grundsatzbeschluss der Steiermärkische Landesregierung vom 12. April 2012 (A9-3496/2009-34), der künstlerische und organisatorische Betrieb des Künstlerhauses Graz nach § 141 BVergG 2006 für drei Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre unter Einbeziehung und nach Vorgaben der FA1F - Verfassungsdienst öffentlich ausgeschrieben.
In einem Verhandlungsverfahren wurde durch die ebenfalls im Grundsatzbeschluss bestellte Jury, die aus den Mitgliedern des Förderbeirats besteht, der Bestbieter ermittelt: Kunstverein Medienturm, Sandro Droschl. Nach Einhaltung der vorgeschriebenen Stillhaltefrist soll diesem Angebot der Zuschlag erteilt und in der Folge die Vertragsdetails ausgearbeitet werden. Die Zuschlagsentscheidung wurde allen Bietern bekannt gemacht, die vorgeschriebene Stillhaltefrist ist ohne Einspruch abgelaufen\; nun soll dem Angebot des Bestbieters der Zuschlag erteilt werden.
Die Jury begründet ihre Zuschlagsentscheidung u.a. wie folgt:
"Die JurorInnen entscheiden einstimmig, für den Zuschlag zum Betrieb des Künstlerhauses das Angebot des Kunstvereins Medienturm/Sandro Droschl vorzuschlagen, weil sowohl die künstlerischen, als auch die finanziellen Dimensionen dieses Angebots der erwünschten Neupositionierung des Künstlerhauses am besten entsprechen."
Der jährliche Preis des Bestbieters ist € 298.000,-- zuzüglich 20 % USt., das bedeutet für drei Jahre insgesamt € 894.000,-- zuzüglich 20 % USt. (d.s. € 178.800,--).
Die Vertragserrichtung wird, wie bereits im Grundsatzbeschluss festgelegt, durch die Abteilung 9 - Kultur mit der FA1F - Verfassungsdienst vorgenommen, wobei der Vertrag zum gegebenen Zeitpunkt der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt wird. Details des Vertrages sind über den Sommer zu verhandeln.
Der Betrieb des Künstlerhauses soll ab 1. Jänner 2013 durch den Bestbieter erfolgen.
Hiezu ist nötig, dass die Betriebsvereinbarung des Universalmuseums Joanneum (abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark und dem Universalmuseum Joanneum), in der die Verwaltung des Künstlerhauses festgelegt ist, durch einen Sideletter ergänzt wird, der besagt, dass der zukünftige Betreiber für die Dauer der Vergabe die Agenden der Verwaltung des Hauses zu leisten hat. Dieser Sideletter (Vereinbarung zwischen Universalmuseum Joanneum und Kunstverein Medienturm/Sandro Droschl) wird der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt werden.
Am 6. Juli hat die Berufsvereinigung der Bildenden KünstlerInnen Österreichs LV Steiermark, beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Klage gegen das Land Steiermark eingebracht, das Künstlerhaus vier Wochen ausschließlich zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Die Klage hat für den Vergabevorgang keine rechtliche Wirkung. Der Vergabevorgang kann nach dem Steiermärkischen Vergaberechtsschutzgesetz nicht mehr beeinsprucht werden.
Damit der Ausstellungsbetrieb mit 2013 wie vorgesehen aufgenommen werden kann, sind zusätzlich einmalig Kosten für Infrastruktur des Hauses in Höhe von € 98.100,-- zuzügl. 20% USt. nötig. Dies betrifft insbesondere bauliche Adaptierungen, technische Grundausstattung, Möbel und eine grafische Identität für das Künstlerhaus. Die Ausgabe soll die außerplanmäßige Voranschlagstelle 1/350009-7280 "Entgelte für Leistungen von Firmen" belasten. Die Bedeckung wäre durch Heranziehung und Bindung aus der VSt. 1/381909-9999 mit der Bezeichnung "Deckungskredit aus der Landes-Rundfunkabgabe für Kulturförderungsmaßnahmen" gegeben.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Finanzierung der Vergabe des künstlerischen und organisatorischen Betriebes des Künstlerhauses Graz in Höhe von € 894.000,-- zuzügl. 20 % USt. (€ 178.800,--) für drei Jahre (2013, 2014, 2015) wird genehmigt.