EZ/OZ 1152/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Gesundheit
Betreff:
Die Gesunde Zukunft der Steiermark
zu:
- 1152/1, Die Gesunde Zukunft der Steiermark (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 17.04.2012 und 11.09.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:
"Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 17.04.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1152/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Die Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Ing. Sabine Jungwirth und Lambert Schönleitner haben unter der EZ 1152/1 am 30.03.2012 folgenden selbstständigen Antrag eingebracht:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- den für die Zukunft der Steiermark wichtigen Paradigmenwechsel in der Gesundheitspolitik einzuleiten und ein Modellprojekt der integrierten, regionalen Versorgung durchzuführen. Dafür sollen die Erfahrungen aus dem Kinzigtal genützt werden\;
- der Übernahme der bundesweiten Planung der höherschwelligen stationären Versorgung zuzustimmen bzw. diese zu betreiben, im Interesse bundesweit sinnvoller und zeitgemäßer Lösungen\;
- die Finanzierung des Gesundheitsbereiches aus einer Hand zu forcieren und dem Bundesministerium für Gesundheit abzuverlangen\;
- umgehend ein Steirisches Gesamtkonzept Gesundheit, das alle Versorgungsbereiche einbezieht, zu erarbeiten und dafür Verantwortliche aus allen Bereichen, die für Gesundheit relevant sind, einzubeziehen."
Begründet wird der gegenständliche Antrag wie folgt:
Gesundheitspolitik ist in der Steiermark traditionell vor allem Spitalspolitik. In den letzten eineinhalb Jahren geht es dabei um Veränderungen der Standorte und ihrer Abteilungen. Auch der RSG (Regionaler Strukturplan Gesundheit) beschäftigt sich nur mit den nächsten Schritten in der Spitalspolitik und bezieht wesentliche Fragen und Strukturen der Gesundheitsversorgung nicht ein.
Die Budgets im Gesundheitsbereich wachsen seit Jahren so rasch, dass immer öfter infrage gestellt wird, wie lange die öffentliche Hand die Finanzierung noch sicherstellen kann. Als großes Problem erweist sich die zerklüftete Finanzstruktur im Gesundheitsbereich - eine zeitgemäße Form des gordischen Knotens.
Auch die Bundesländer untereinander stimmen sich nicht ab, im Gegenteil. Krankenhäuser in Grenznähe scheinen auf der anderen Seite geradezu einen Reflex auszulösen: Was die können, können wir schon lang! Und regionale Polit-Interessen verhindern, dass bestehende Standorte sich mit dem Bedarf der Region ändern dürfen.
Was wo angeboten wird und zu welchen Zeiten hat oft wenig mit dem tatsächlichen Bedarf zu tun. Das am Freitagmittag in Graz kranke Kinder nur mehr in der Ambulanz der Kinderklinik Behandlung bekommen oder dass in manchen Regionen der Wegfall von Klinikabteilungen in Kombination mit überbelasteten Notarzt- und Rettungssystemen Versorgungsängste auslösen, ist verständlich.
Was bei all dem ins Auge sticht: Niemand scheint die Frage zu stellen, ob und wann eine Region ausreichend versorgt ist und welche Elemente unter Umständen fehlen könnten. Das Gesundheitssystem ist von dem bestimmt, was gerade angeboten wird, die Bevölkerung muss damit zurecht kommen - und mit großen regionalen Unterschieden! Geplante Einschnitte (Schließung von Abteilungen oder Krankenhäusern) lösen auch deshalb Abwehr aus, weil kein Bild davon gezeichnet wird, was an ihre Stelle treten wird. Man weiß nur: Da fällt jetzt etwas weg, was ich vorher zur Verfügung hatte.
Auch der kollektive Umgang mit Gesundheit und Krankheit hat sich zu einem Problem entwickelt. Gesundheitsschädliche Rahmenbedingungen wie Feinstaub, schlechte Arbeits- und Wohnverhältnisse werden kaum jemals zum Thema politischer und gesellschaftlicher Problemlösung. Das Gesundheitssystem ist eigentlich ein Krankheitssystem: Bis zum Eintritt der Krankheit herrscht eine laissez-faire-Haltung, als gebe es die Möglichkeit oder das Interesse den guten Zustand zu erhalten gar nicht. Dies begünstigt die Entstehung chronischer Krankheiten, die etwa 80% des Versorgungsgeschehens bestimmen und den Großteil der Ressourcen benötigen.
Die Trendumkehr ist zu leisten:
- Statt nur auf die Behandlung von Krankheiten fixiert zu sein, wird die Erhaltung von Gesundheit oberstes Ziel.
- Statt relativ rasch in Ambulanzen zu landen und oft im Spital zu liegen, erhalten Menschen bei Befindlichkeitsstörungen in ihrer Region rasche, kompetente Erstversorgungshilfe.
- Statt mit der e-card von Arzt zu Ärztin zu wandern oder doch ins Ambulatorium, statt Mehrfachbefunden und Über- bzw. Fehlmedikationen haben die Menschen eine selbst gewählte Ansprechperson: Der Hausarzt/ die Hausärztin ihres Vertrauens, die in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet. Ins Spital gehen dann nur mehr jene Personen, die diese Versorgung auch wirklich brauchen.
- Die Im Gesundheitsbereich tätigen Personen (ÄrztInnen, TherapeutInnen, SozialarbeiterInnen, Pflegefachkräfte, usw.) arbeiten eng zusammen, um die Gesundheit der Menschen in ihrer Region gemeinsam zu erhalten und im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Ihre Entlohnung sollte so gestaltet werden, dass nicht wie bisher ein Mehr an Verschreibungen und Ordinationen das Einkommen bestimmt. Soziale Fragen werden einbezogen.
- Finanzierung aus einer Hand: Alle im Gesundheitsbereich zuständigen Stellen finanzieren gemeinsam das gesamte System. Es gibt klare, gesetzlich verankerte Gesundheitsziele. Um diese zu erreichen, müssen Eigeninteressen hintangehalten werden. Positive Effekte auf die Gesundheit und auf die Budgets sind garantiert.
- Die Planung und Organisation der höherschwelligen stationären Krankenversorgung wird Bundesaufgabe. Statt neun unterschiedlichen Spitalsplanungen gibt es nur noch eine für ganz Österreich. Die hohen Kosten des Florianiprinzips der Bundesländer können eingebremst werden.
- Ein bestimmter Teil der Ausgaben wird verbindlich für Gesundheitsförderung und Primärprävention eingesetzt und eigenständig verwaltet. Regionale Modelle zur umfassenden Förderung der Gesundheit werden daraus finanziert.
Diese Lösungsansätze finden sich auch im Modell "Gesundheit 2020" der Industriellenvereinigung Österreich, wo die Finanzierung aus einer Hand, die bundesländerübergreifende Spitalsplanung auf Bundesebene, die zentrale Rolle von Gesundheitsförderung und Prävention usw. an die Spitze der Überlegungen gestellt werden. Auch das Modell "Hausarzt neu" des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger arbeitet unter anderem heraus, wie eine regionale Versorgung dazu beitragen kann, ohne Qualitätsverlust die stationären Versorgungsbereiche zu entlasten.
Es ist machbar! Das gute Beispiel
Seit 2006 läuft in Baden-Württemberg das Projekt "Gesundes Kinzigtal". Es handelt sich dabei um ein integriertes regionales Versorgungsmodell mit der Ausrichtung auf die Vermehrung des Gesundheitsnutzens der Bevölkerung. "Ärzte und Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Kliniken und Krankenhäuser, Pflegedienste, Vereine, Fitnessstudios und Krankenkassen arbeiten dazu eng mit einer regionalen Managementgesellschaft und deren Präventions- und Versorgungsmanagementprogrammen zusammen. …hat sich zum Ziel gesetzt, Gesundheitskosten zu senken, Prävention zu fördern und gleichzeitig die medizinische Versorgung regional nachhaltig zu verbessern." (Integrierte regionale Versorgung in der Praxis: Ein Werkstattbericht aus dem "Gesunden Kinzigtal", Hildebrandt/Schmitt/Roth/Stunder).
Die Grundprinzipien:
- Finanzierung aus einer Hand,
- eine eigens gegründete Gesellschaft trägt die Organisationsverantwortung für Aufbau und Ablauf des auf 10 Jahre anberaumten Projektes, die Reorganisation der Versorgungsabläufe, die Optimierung der Versorgungssteuerung, schließt Leistungsverträge.
- Die Menschen der Region können sich entscheiden, ob sie am Projekt teilnehmen wollen. Wenn sie beitreten (kostenlos, jederzeit wiederrufbar), dann können sie aus den eingetragenen ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen eine/n Arzt/Ärztin ihres Vertrauens auswählen, der/die für sie dann als erste Ansprechperson und Lotse im System fungiert. Die Wahlfreiheit wird in keiner Weise eingeschränkt, dies gilt auch für die Personen, die nicht am Projekt teilnehmen.
- Bei der Einschreibung werden die gesundheitlichen Zielvorstellungen und Erfahrungen mit der Bewältigung von Einschränkungen besprochen, zusätzlich erfolgt eine Check-Up-Untersuchung, um dann gemeinsam das individuelle Entwicklungspotenzial und entsprechende Behandlungsziele herauszuarbeiten.
- Gesundheitsprogramme für die Bevölkerung wurden entwickelt. Vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen fühlten sich anfangs angesprochen, inzwischen jedoch hat sich der TeilnehmerInnenkreis ausgeweitet.
- Die Klassischen Abrechnungswege werden nicht verlassen, sondern ergänzt: Die Beteiligten ÄrztInnen/TherapeutInnen erhalten Zusatzvergütungen für genau definierte Leistungen, um die ambulante vor der stationären Leistungserbringung zu begünstigen.
- Der wirtschaftliche Ertrag entsteht nicht aus der Anzahl der erbrachten Leistungen, sondern aus dem erzielten Gesundheitsnutzen für die Bevölkerung der Region. Daraus entsteht ein Anreiz, in die Erhaltung und die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung zu investieren. Sei es durch medizinische oder soziale Aktivitäten, durch Aufklärung, Bewegungskampagnen oder Programme für besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen.
- Ziel ist es, Über-, Unter- und Fehlversorgungen aufzudecken und zu vermeiden. Dazu wird das Programm sehr gut begleitet und evaluiert.
Statt die Unbeweglichkeit des Systems zu bejammern, könnte ein solches Modellprojekt die Sinnhaftigkeit und den Nutzen eines Paradigmenwechsels hin zu mehr Gesundheit, Regionalisierung, Vernetzung und Interdisziplinarität aufzeigen. Es könnte sich auch für die Steiermark lohnen, zumindest eine Modellregion zu definieren und dort eine integrierte regionale Versorgung aufzubauen. Dies würde neben dem offensichtlichen Nutzen für die Menschen der Region auch den Gemeinden neuen Sinn geben und Nutzen stiften. Die beklagten Probleme, genügend HausärztInnen zu bekommen (Kommunal-Zeitschrift März 2012) würden sich so genauso lösen lassen wie das Problem, wenig qualifizierte Arbeitsplätze anzubieten. Die für diese Projekte nötigen interdisziplinären Teams führen dazu, dass gut ausgebildete Personen in Regionen gehen und dort hochwertige Arbeitsmöglichkeiten vorfinden."
Die Fachabteilung 8A hat dazu eine Stellungnahme seitens des Gesundheitsfonds Steiermark wie folgt eingeholt:
"Das Gesundheitssystem in der Steiermark ist - wie auch in Österreich insgesamt - in Strukturen eingebettet, die über die Jahrzehnte hinweg gewachsen sind. Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass prinzipiell für jede Österreicherin/Steirerin und jeden Österreicher/Steirer im Bedarfsfall ein frei zugängliches Versorgungssystem zur Verfügung steht, das eine Hilfe ohne Rücksicht auf Einkommens- oder Herkunftsverhältnisse zulässt.
Vor dem Hintergrund der sich vor allem in den letzten Jahren rasch ändernden Wirtschaftssituation sowie vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung scheint sich vordergründig das Gesundheitssystem zu langsam diesen Strömungen anzupassen. Dem kann entgegengehalten werden, dass spätestens mit der Gesundheitsreform 2005 den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen wurde und mit der Einrichtung einer Bundesgesundheitskommission sowie den Landesgesundheitsplattformen Gremien geschaffen wurden, die die Voraussetzung für eine gemeinsame, sektoren- und regionenübergreifende Versorgung bilden. Sowohl die laufende Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens als auch der Österreichische Strukturplan Gesundheit bilden Grundbausteine für eine integrative regionale Versorgungsplanung. Die "integrierte Gesundheitsstrukturplanung" umfasst gemäß Artikel 3 (1) dieser Vereinbarung alle Ebenen und Teilbereiche der Gesundheitsversorgung und angrenzender Bereiche:
- den stationären Bereich (Krankenanstalten gemäß Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz - KAKuG),
- den ambulanten Bereich (Spitalsambulanzen in den Akutkrankenanstalten sowie selbstständige Ambulatorien, niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, Gruppenpraxen und sonstige frei praktizierende Berufsgruppen mit Kassenverträgen),
- den Rehabilitationsbereich (stationäre und ambulante Rehabilitationseinrichtungen)
- und den Pflegebereich (soweit dieser im Rahmen des Nahtstellenmanagement (NSM) für die Gesundheitsversorgung von Bedeutung ist).
Der vorliegende Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) ist die verbindliche Grundlage für die integrierte Gesundheitsstrukturplanung und beinhaltet gleichzeitig die Rahmenplanung für Detailplanungen auf regionaler Ebene (Regionale Strukturpläne Gesundheit auf Ebene der Bundesländer - RSG).
Im Sinne einer Patientenorientierung und der oben genannten Bestimmungen wird im ÖSG von der isolierten Betrachtung des Krankenhauses abgegangen und die gesamte Versorgung einer Region unter Berücksichtigung aller oben angeführten Bereiche in einem integrativen Ansatz abgebildet ("Integrative regionale Versorgungsplanung" - IRVP).
Im RSG Steiermark 2011 wurde auf eine integrierte, regionale Planung bereits Rücksicht genommen. "Gemeinsam eine gesunde Zukunft bauen" ist das Motto des RSG Steiermark 2011. Ziel ist es, eine bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Der RSG zielt dabei aufbauend auf den ÖSG 2010 auf eine umfassende, gleichmäßige und qualitätsvolle medizinische Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer - unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen - ab. Diese Sicherstellung umfasst unter anderen den stationären, teilstationären, den spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich sowie weitere Bereich (zB. Hospiz-Palliativversorgung). Entsprechend wurden auch die im ÖSG 2010 erstmals festgelegten Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern und an den Nahtstellen zwischen Spital und ambulantem Bereich in Form innovativer, prozessorientiert funktionierender und effizienzfördernder Organisations- und Betriebsformen in der Planung des RSG berücksichtigt.
Gerade in der Steiermark konnten relativ rasch entsprechende Projekte zur Strukturanpassung und integrierter Versorgung gestartet werden. Der Regionale Strukturplan Gesundheit war österreichweit der erste regionale Strukturplan, der eine gemeinsame Betrachtung des extra- und intramuralen Versorgungsbereichs vorgenommen hat.
Im ÖSG ist auch die überregionale Abstimmung der Ressourcen- und Leistungsangebotsplanung im Kapitel "überregionale Versorgungsplanung" verortet. Konkretisierungen und weitere Festlegungen sollen mit der Revision 2012 erfolgen. Auf der länderübergreifenden Ebene gibt es sehr wohl gut funktionierende und gelebte Kooperationen, zu nennen wäre da die neurochirurgische Versorgung des südlichen Burgenlandes durch das LKH Univ. Klinikum Graz.
Detailliert sind im ÖSG die Ziele und Planungsgrundsätze einer IRVP dargestellt.
Das Projekt Kinzigtal ist aus Vorhandenem gewachsen. Die Gesellschaft Gesundes Kinzigtal GmbH ist eine Gemeinschaftsgründung des Medizinischen Qualitätsnetzes Ärzteinitiative Kinzigtal und der auf integrierte Versorgung spezialisierten OptiMedis AG, Hamburg. Die gemeinsame Gesellschaft besteht wie das Projekt seit 2005. Das Medizinische Qualitätsnetz Ärzteinitiative Kinzigtal bestand bereits bei der Gesellschaftsgründung seit über 15 Jahren als ein Netz aus niedergelassenen Hausärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten, sowie Krankenhausärzten.
Das Projekt "Gesundes Kinzigtal" hat eine geplante Projektlaufzeit bis 2014. Zurzeit sind ca. 11% der Bevölkerung (ca. 8.200 Versicherte) im Einzugsgebiet in diesem Programm (s.a. Jahresbericht 2010 "Gesundes Kinzigtal") eingeschrieben. Für die Unterstützung und Umsetzung ihrer Aufgaben und Ziele stehen der dafür eingerichteten Geschäftsstelle 12 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.
Viele der im Projekt Kinzigtal enthaltenen Programme und Detailprojekte finden sich bereits im Gesundheitsbereich der Steiermark wieder.
Die Aufgaben und Aktivitäten des Gesundheitsfonds decken sich mit etlichen Bereichen dieses Projektes. Im Kurzen seien hier die Gesundheitszentren, die bereits angesprochene integrierte Gesundheitsplanung (RSG), Qualitätsarbeit sowie die Reformpoolprojekte Schlaganfallversorgung, Therapie aktiv und herz.leben angeführt.
Aber nicht nur für die Versorgung im Krankheitsfall ist gesorgt, auch im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention steht den Steirerinnen und Steirern ein großes Angebot zur Verfügung. Beispielhaft werden die Möglichkeit der Gratis-Impfungen oder der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (inklusive Erinnerungs- und Informationsservice) oder auch die Angebote im Rahmen der Gesunden Gemeinden oder Gesunden Schulen genannt.
Durch die Ausarbeitung und den Beschluss der Gesundheitsförderungsstrategie, mit der das Ziel, Gesundheitsförderung in der Steiermark noch weiter zu implementieren, erreicht werden soll, wird verstärkt in diese Richtung gearbeitet.
Auch mit der Novelle des Gesundheitsfondsgesetzes, die am 15.5.2012 vom Landtag Steiermark beschlossen wurde, ist ein weiterer Schritt in diese Richtung getan worden: Zum Einen wird noch einmal festgehalten, dass sich die Tätigkeit des Gesundheitsfonds an den Gesundheitszielen und Public Health-Grundsätzen orientiert, zum Anderen wird mit der Ausweitung der Aufgaben des Fonds (§ 10) durch die Punkte "Entwicklung von Gesundheitszielen sowie Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung" die Gesundheitsförderung im Gesundheitsfonds konzentriert bzw. die Gesundheitsförderung an einer Stelle gebündelt. Damit kann auch dem Wunsch nach einem Gesamtkonzept für Gesundheit entsprochen werden.
Der im Antrag geforderte Paradigmenwechsel wurde in der Steiermark bereits 2007 mit dem Beschluss der Gesundheitsziele in der Gesundheitsplattform, der Landesregierung und dem Landtag Steiermark begonnen. Auch im Gesundheitsfondsgesetz sind die Gesundheitsziele als Paradigma für die steirische Gesundheitsplanung seit 2008 festgeschrieben. Als Folge wurden u.a. Maßnahmen im Bereich der Tabakprävention und der gesunden Ernährung in die Wege geleitet.
Zum Wunsch nach einem Modellprojekt der integrierten, regionalen Versorgung ist anzumerken, dass bereits seit 2010 ein derartiges Projekt vom Gesundheitsfonds umgesetzt wird. In der Kleinregion Bad Aussee und im Bezirk Mürzzuschlag wurde jeweils ein Gesundheitszentrum eingerichtet, das die Aufgabe hat, Informationen zum Gesundheitswesen in der jeweiligen Region weiterzugeben bzw. Termine u.a. zu koordinieren. Mit Plattformbeschluss vom 19. Oktober 2011 wurde das Aufgabengebiet für Gesundheitszentren erweitert und mit der Durchführung des Entlassungsmanagements wird ein weiterer Schritt in Richtung integrierter Versorgung gegangen.
Gerne wird die Anregung aufgenommen, von den Erfahrungen des Kinzigtales zu lernen\; das Projekt "Gesundes Kinzigtal" ist jedoch nicht das einzige Projekt, das beispielhaft genannt werden kann, in Amerika verfolgt zum Beispiel Kaiser Permanente ein ähnliches Konzept.
Bemerkenswert ist der offensichtlich für den Erfolg des Projekts/ dieser Projkete unabdingbare Zugriff der Leistungserbringer auf eine zentrale gemeinsame Patientenakte und der generell offene Umgang mit gemeinsamen Daten zur Steuerung und zum Monitoring des Projekts (erkennen von Fehlsteuerungen, Erfolgskontrollen,…).
Zusammenfassend zu den Antragspunkten ist festzuhalten:
Der im Antrag geforderte Paradigmenwechsel wurde in der Steiermark bereits 2007 mit dem Beschluss der Gesundheitsziele in der Gesundheitsplattform, der Landesregierung und dem Landtag Steiermark begonnen. Eine Gesundheitsförderungsstrategie wurde beschlossen. Der RSG Steiermark 2011 verfolgt die Ziele einer integrierten Versorgung. Etliche Projekte der Gesundheitsförderung und integrierten Versorgung sind in Umsetzung. In der Kleinregion Bad Aussee und im Bezirk Mürzzuschlag wurde jeweils ein Gesundheitszentrum eingerichtet, weitere sind in Planung.
Der Gesundheitsfonds Steiermark unterstützt die Umsetzung einer überregionalen Versorgungsplanung. Auch der RSG Steiermark 2011 nimmt darauf Rücksicht und weist explizit Referenzzentren für spezialisierte Strukturen von regionaler und überregionaler Bedeutung aus.
Nicht zuletzt ist anzumerken, dass aktuell (Stand 13. Juni 2012) eine Einigung zur Gesundheitsreform zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung erfolgt ist, im Rahmen derer weitere Schritte in Richtung gemeinsame Planung und Steuerung sowie auch Schritte zur Kostendämpfung umgesetzt werden."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 1152/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Ing. Jungwirth und Schönleitner, betreffend "Die Gesunde Zukunft der Steiermark", wird zur Kenntnis genommen.