- 1413/1, Klimaschutzplan Steiermark\; Klimaschutzbericht 2011 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung vom 11.09.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Der Klimaschutzplan Steiermark wurde mit Regierungssitzungsbeschluss vom 14. Juni 2010 und mit Landtagsbeschluss vom 6. Juli 2010 einstimmig beschlossen und ist somit Masterplan für die Klimaschutzpolitik in der Steiermark. Angestrebte Ziele sind dabei das entsprechend mit den EU 20-20-20 Zielen akkordierte Basisszenario bzw. das entsprechend der EU Klimaposition (betreffend Kyoto Nachfolgeabkommen) abgestimmte Innovationsszenario. Für die Steiermark ist eine Reduktion von 16% der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 im Nicht-Emissionshandelsbereich vorgesehen. Bei Nicht-Erreichung der angestrebten Ziele ist zukünftig mit Strafzahlungen/Kompensationszahlungen zu rechnen. Diesbezüglich gibt das seit November 2011 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz (106. Bundesgesetz: Klimaschutzgesetz - KSG) den rechtlichen Rahmen.
Mit 14. Juli 2011 wurde die Umsetzungsphase I des Klimaschutzplans Steiermark per einstimmigen Regierungssitzungsbeschluss eingeleitet. Dabei wurden aus den rund 270 Maßnahmen des Klimaschutzplans Steiermark 57 eruiert, die nun in der Umsetzungsphase I realisiert werden sollen.
Dabei wurden die Maßnahmen im jeweiligen Ressort auf Basis dieses Plans gestartet und sind auf dieser Basis auch weiterzuführen. Entsprechend der Ressortverantwortlichkeit wurde eine dafür zuständige Person aus den Abteilungen/Fachabteilungen nominiert, die in Folge für die Umsetzung bzw. das Monitoring dieser Maßnahmen verantwortlich zeichnet. Über den Umsetzungsstand und die Effekte der Maßnahmen ist an Hand eines Monitoring jährlich zu berichten. Darauf basierend werden die Maßnahmen der Umsetzung für die Folgephasen adaptiert und seitens der Klimaschutzkoordinatorin bis spätestens 31. Juli des Folgejahres an die Mitglieder der Landesregierung über den Umsetzungsstand berichtet.
Dem Beschluss der Landesregierung vom 14. Juli 2011 wurde in allen Punkten Rechnung getragen. Der Klimaschutzbericht 2011 liegt nun als eigenständiges Dokument auf. Der Klimaschutzbericht 2011 gibt Auskunft über den Stand der Maßnahmenumsetzung, bewertet an Hand von sektoralen Indikatoren die Entwicklung der steirischen Klimaschutzmaßnahmen und gibt Handlungsempfehlung für die Adaption der Umsetzungsphase I.
Damit das Land Steiermark seine verbindlichen Klimaschutzziele erreicht, ist eine Weiterentwicklung der Umsetzungsphase I des Klimaschutzplans Steiermark dringend erforderlich.
Die Umsetzungsphase I des Klimaschutzplans Steiermark soll nun entsprechend der im Klimaschutzbericht dargestellten Ergebnisse und in Hinblick auf die Organisationsreform adaptiert werden. Dazu soll bis zum Herbst ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, das konkrete Handlungsempfehlungen enthält.
Damit soll die erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzplans Steiermark vorangetrieben werden und die Abstimmung desselben zwischen den einzelnen Ressorts forciert werden. Die Gesamtkoordination obliegt dabei der Klimaschutzkoordinatorin des Landes Steiermark.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 05. Juli 2012.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Klimaschutzbericht Steiermark 2011, wird zur Kenntnis genommen.