LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1344/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 15.06.2012, 08:50:58


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Neuauflage des Sozialplans Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung

Der "Sozialplan: Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung im Bundesland Steiermark" stammt aus dem Jahr 1999. Er wurde im Auftrag der damaligen Landesrätin für Soziales, Dr. Anna Rieder, beauftragt und vom Landtag beschlossen. Dieser Plan beinhaltet die Grundlagen, Grundsätze und Ziele in den Bereichen Wohnen und Arbeit/Beschäftigung. Der Plan sollte laut LRin Rieder eine solide Grundlage dafür sein, dass Menschen mit Behinderung in der Steiermark auch in Zukunft weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben führen können. Die damals zuständige Leiterin der Fachabteilung für das Sozialwesen, Mag. Ulrike Buchacher betonte in ihrem Vorwort, dass "alle mit diesen Fragen befassten Institutionen und vor allem die Betroffenen selbst zur Mitarbeit eingeladen" worden waren.

Dieser Sozialplan hat den Rahmen für die Entwicklung der folgenden Jahre geschaffen.

Für die Entwicklung der Behindertenpolitik ist es unerlässlich, sich über die Ausrichtung der nächsten Jahre ins Einvernehmen zu setzen und allen Beteiligten Orientierung und Verlässlichkeit zu bieten. Vor dem Hintergrund der Kürzungen der letzten Zeit ist die Frage nach der Zukunft für den Behindertenereich mehr als legitim. Vage Andeutungen, dass man in ein paar Monaten neue Tarife anbieten werde, können die Weiterentwicklung der Dienstleistungen nicht ersetzen. Es braucht also wieder einen Plan für die nächsten Jahre. Die Maßnahmen, die zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung gesetzt werden, sollen in den Plan eingearbeitet werden, die Konvention selbst kann eine gute Leitplanke für die Zieldefinitionen bilden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. eine Neuauflage des Sozialplans für die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten und dem Landtag zu übermitteln,
2. bei der Erarbeitung die Betroffenen und die DienstleisterInnen einzubeziehen, und
3. die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung als Grundlage für den Sozialplan heranzuziehen.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)