LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1340/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 14.06.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA6A-1657/2012-1; FA6A-70.040-3/2011-14
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Bericht

Betreff:
Zusammenleben in Vielfalt - Erster Bericht zu Entwicklungen und zum Stand der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark

Mit Beschluss der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark durch die Steiermärkische Landesregierung am 14. April 2011 hat sich das Land Steiermark dazu entschieden, den Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfalt bewusst gestalten zu wollen. Als gemeinsame Grundlage und Ausgangspunkt für diese als Querschnittmaterie definierte Aufgabe drückt die Charta das Selbstverständnis von Politik und Verwaltung des Landes Steiermark hinsichtlich eines professionellen, zukunftsorientierten Umgangs mit der gegebenen gesellschaftlichen Heterogenität aus. Am 21. Juni 2011 hat sich der Landtag Steiermark ebenfalls zur Charta und dazu bekannt, in seinem Wirkungsbereich an deren Umsetzung mitzuwirken.

Aufbauend auf der Charta des Zusammenlebens wurde zur Umsetzung der landesinternen Integrationsstrategie in den jeweiligen Ressortbereichen der Steiermärkischen Landesregierung im Jahr 2011 ein umfassender Analyse-, Ziele- und Maßnahmenentwicklungsprozess in die Wege geleitet. Zweck dieses Prozesses ist ein ressortübergreifender Ziel- und Maßnahmenplan, der darlegt, welche Aktivitäten und Vorhaben des Landes dazu beitragen werden, - entsprechend dem gleichlautendem Charta-Ziel - "Die steirische Landesverwaltung als Vorbild für den professionellen Umgang mit Vielfalt [zu] entwickeln". Zur Schaffung größtmöglicher Transparenz, zur Dokumentation des Umsetzungsstands der Maßnahmen sowie deren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Charta des Zusammenlebens soll einmal jährlich der Steiermärkischen Landesregierung und dem Landtag Steiermark ein Bericht über die bisherigen und geplanten weiteren Umsetzungsschritte zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Dahingehend enthält der nun vorliegende Bericht Zusammenleben in Vielfalt - Erster Bericht zu Entwicklungen und zum Stand der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark eine Zusammenschau jener zwischen 1. November 2010 und 31. Mai 2012 durchgeführten Maßnahmen, die in den fünf Handlungsfeldern zur Charta des Zusammenlebens,

-        Politik und Verwaltung
-        Integrationspartnerschaft Steiermark
-        Partnerschaften mit Gemeinden, Städten und (Klein-)Regionen
-        Organisierte Zivilgesellschaft und
-        Bevölkerung

einen Beitrag zur Erreichung der in der Charta formulierten strategischen Zielsetzungen und damit zur Vision für ein gelingendes Miteinander in der Steiermark leisten.

Die Ergebnisse dieses ersten Umsetzungsberichtes werden darüber hinaus zur Erfassung, Analyse und Erfolgsmessung der integrations- und diversitätsrelevanten Aktivitäten und Prozesse herangezogen werden, um in Hinkunft noch besser Fortschritte in der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens zu dokumentieren und Handlungsbedarfe aufzeigen zu können, wie die Diversitätsarbeit in der Steiermark weiter wirksam gestaltet werden kann.

Der Bericht Zusammenleben in Vielfalt kann unter der Internetadresse www.zusammenleben.steiermark.at abgerufen werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Zusammenleben in Vielfalt - Erster Bericht zu Entwicklungen und zum Stand der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark, wird zur Kenntnis genommen.