EZ/OZ: 1346/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 15.06.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-311/2012-64; FA18A 014.11-61/2009-122
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
L 312, Fernitzerstraße und L 371, Mellacherstraße, BV.: „KVP Fernitz”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 159.587,50, (Hälfteanteil der Gesamtentschädigung von € 319.175,00), Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020
Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.
Aufgrund der mit der Gemeinde Fernitz geschlossenen Übereinkommen trägt die Gemeinde Fernitz die Hälfte sämtlicher Projektskosten und sohin auch die halben Kosten dieser Grundeinlöse.
Es wird beantragt, die Entschädigung für diese Grundeinlösung von € 159.587,50 (Hälfteanteil der Gesamtentschädigung von € 319.175,00) die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke samt der Bezahlung der notwendigen Nebenentschädigungen zu genehmigen.
Es ist die Inanspruchnahme nachstehender Grundstücksflächen sowie Gebäude im Eigentum von Rosa Böllinger, Erzherzog Johann Platz 17, 8072 Fernitz notwendig.
PLAN GB KG EZ GNR BA WIm² ART* €/m² WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche: Straße/Nebenanlage VBF = vorübergehend beanspruchte
Fläche FLG = Flächengewinn
1 63214 Fernitz 311 128/2 BFL 53 167 DBS 100,00 16.700,--
2 63214 Fernitz 311 128/2 BFL 53 760 DBS 100,00 76.000,--
3 Gebäude: Wohnhaus Erzherzog Johann Platz 17 u. Nebengebäude,
8072 Fernitz 139.300,--
SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN
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1 Pa 7,5% Wiederbeschaffungskosten 17.400,--
1 Pa 10% Akzeptanzzuschlag 23.200,--
1 Pauschale für Räumung, Übersiedelungskosten und Abbruch
der Gebäude 46.575,--
GESAMTENTSCHÄDIGUNG: € 319.175,00
Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein Sachverständiger beigezogen.
Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit der Liegenschaftseigentümerin ein Kaufpreis von € 100/m² für dauernd beanspruchte Flächen und ein Preis von € 139.300,-- für das Wohn- und Nebengebäude vereinbart werden. Diese Preise entsprechen dem Verkehrswert.
Der Anteil des Landes für diese Grundeinlöse beträgte sohin € 159.587,50.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 159.587,50 (Hälfteanteil der Gesamtentschädigung von € 319.175,00) zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße 312 Fernitzerstraße und Landesstraße 371 Mellacherstraße, Abschnitt: "KVP Fernitz”, zugunsten Rosa Böllinger, Erzherzog Johann Platz 17, 8072 Fernitz, wird genehmigt.