Der Ausschuss "Daseinsvorsorge" hat in seinen Sitzungen vom 06.12.2011 und 06.03.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Daseinsvorsorge vom 6.12.2011 wurde die Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 888/1 abzugeben. Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Seitens der FA17A - Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten wird dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Im Antrag wird mit der Begründung, "moderne Heizungspumpen sparen Strom - bis zu 80 Prozent Einsparung ist möglich" die Förderung des Austausches veralteter Heizungspumpen gefordert.
Seit einigen Jahren gibt es Heizungspumpen, die sich technisch erheblich von den üblicherweise bisher in Heizkreisläufen verwendeten unterscheiden und weniger Strom brauchen, 80 Prozent Einsparung sind allerdings ein Spitzenwert. Es ist aber zweifellos richtig, dass der Austausch von alten Heizungspumpen durch neue, hocheffiziente, ein hohes Energieeinsparpotenzial bietet. Früher sind Pumpen zum Beispiel in einem Einfamilienhaus mitunter das ganze Jahr über mit einer Leistung von 45 Watt für einen einzigen Heizkreislauf gelaufen, das macht (8760 Stunden mit 45 Watt) rund 400 Kilowattstunden pro Jahr. Bei üblicherweise zwei Pumpen in einem Einfamilienhaus ergibt das rund 800 Kilowattstunden, bei einem Strompreis von derzeit 18 Eurocent bedeutet das rund 145 Euro. Eine hocheffiziente Pumpe läuft mit fünf bis acht Watt bei derselben Dienstleistung, und sollte - gesteuert über das Heizungssystem - auch nur die halbe Laufzeit erreichen. Daraus resultieren Kosten von etwa 25 Euro im Jahr für zwei Pumpen.
Das bedingt allerdings, dass nicht nur die Pumpe gewechselt wird (eine der billigsten hocheffizienten Heizungspumpen guter Qualität kostet derzeit rund 200 Euro, dazu kommen bei einem Austausch die Arbeitszeit, die Kosten für die Anfahrt, somit mindestens nochmals 250 bis 300 Euro, gesamt also rund 450 bis 500 Euro), sondern dass auch eine zeitgemäße Regelung der Heizungsanlage vorhanden ist. Das ist in der Praxis allerdings leider nicht immer der Fall ist. Die Regelung müsste dafür sorgen, dass die Heizungspumpe nur dann läuft, wenn eine entsprechende Wärmeabgabe notwendig ist. Müsste die Regelung auch angepasst werden, kostet das nochmals einen nennenswerten Betrag, bei einer neuen Regelung und der Arbeitszeit können sich die Kosten rasch auf 1000 bis 1500 Euro erhöhen.
Das heißt, im günstigsten Fall amortisiert sich der Austausch von zum Beispiel zwei Pumpen in einigen wenigen Jahren, im ungünstigsten Fall dauert das entsprechend länger und muss in der Regel überlegt werden, ob nicht der Pumpentausch erst im Zug einer Heizungserneuerung erfolgen sollte.
Aufgrund dieser Überlegungen wird im Umweltlandesfonds der Einbau einer hocheffizienten Pumpe schon jetzt mit € 50 belohnt. Dies findet allerdings immer im Kontext mit anderen Maßnahmen statt (zum Beispiel Einbau einer Pelletsheizung), dann entstehen für den Einbau kaum zusätzliche Kosten.
Zusätzlich besteht seit kurzem die Möglichkeit einer geförderten Energieberatung (100 Euro) über den Umweltlandesfonds. Ein Austausch der Heizungspumpen wie auch andere einzelne Maßnahmen sollten grundsätzlich nur im Rahmen einer umfassenden Information erfolgen, um zu vermeiden, dass durch die Einzelmaßnahme andere Probleme geradezu produziert werden. Insbesondere gilt dies für bauphysikalische Probleme. Deshalb ist eine qualitativ hochwertige Energieberatung besonders wichtig.
Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen gesetzt, um die Wirksamkeit von Aktionen zum Austausch von Heizungspumpen, hydraulischer Einregulierung etc. besser quantifizieren zu können: Im Rahmen des Interreg-Projektes ESPAN werden pilothaft zunächst zehn Haushalte beraten und die notwendigen Maßnahmen gesetzt (Pumpentausch, Einregulierung, sonstige notwendige Maßnahmen an Heizungssystemen). Diese werden einem laufenden Monitoring vorher/nachher unterworfen, damit aus dieser Aktion dann konkrete Schlüsse gezogen werden können, wie viel dies kostet, wie viel gegebenenfalls im Rahmen einer Aktion aus Landesmitteln finanziert werden könnte und was eine derartige Aktion letztlich bringen würde (in Kilowattstunden, in Euro Energieeinsparung, CO2), um dann, wenn das Sinn macht, eine dementsprechende Aktion zu initiieren.
Eine Beratung zu den Heizungspumpen und zur gesamten Heizungsanlage wird auch integriert in die "Beratungsaktion vor Ort" durchgeführt, in deren Rahmen am ehesten Chancen darauf bestehen, dass die Verwendung der öffentlichen Mittel mit höchst möglicher Effizienz erfolgt und für die Betroffenen ein dementsprechender Erfolg gegeben ist.
Seitens der A15 - Wohnbauförderung wird dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Dass es sinnvoll ist, den Austausch veralteter Heizungspumpen zu fördern, steht außer Streit. Deswegen wird dieser Austausch im Rahmen der Umfassenden Sanierung (§ 14 der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993), der "Kleinen Sanierung" (§ 15 VO) sowie der "Umsetzung umfassender energetischer Maßnahmen im Rahmen der Förderung anderer als umfassender Sanierungen" (§ 15a VO) gefördert.
Die Förderung der umfassenden Sanierung (§ 14 VO) erfolgt durch Gewährung von Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45 % der ursprünglichen Annuität zu Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren oder abweichend davon auf Darlehensbasis (Gemeindebereich bzw. Gemeinnützige Bauvereinigungen) mit einer Darlehenslaufzeit von 25 Jahren und einer Verzinsung von 0,5 %.
Die "§ 15a"-Förderung (energetische Maßnahmen) erfolgt durch die Gewährung von Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 30 % der ursprünglichen Annuität zu Darlehen mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder durch Gewährung eines Förderungsbeitrages in der Höhe von 15 % bezogen auf die anrechenbaren Kosten.
Im Rahmen der "Kleinen Sanierung" (§ 15 VO) erfolgt die Förderung durch Gewährung von Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % der ursprünglichen Annuität zu Darlehen mit einer Laufzeit von 10 bzw. 14 Jahren. Die Förderung im Rahmen der "Kleinen Sanierung" ist dann möglich, wenn der Austausch der Heizungspumpen in Verbindung mit einem qualifizierten Heizkesseltausch oder in Verbindung mit der Umstellung auf erneuerbare Energieträger erfolgt.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass der Austausch von Heizungspumpen bereits im Rahmen von drei Sanierungsvarianten gefördert wird. Eine zusätzliche Wohnbauförderungsvariante kann, abgesehen von einer zusätzlichen budgetären Belastung, auch aus vollzugstechnischen Gründen seitens der A15 nicht befürwortet werden.
zum Antrag, Einl.Zahl 888/1, der Abgeordneten Ing. Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek, betreffend Förderung des Austausches veralteter Heizungspumpen, wird zur Kenntnis genommen.