LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1220/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.04.2012, 18:53:03


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Anerkennung von Abschlüssen und Schulzeiten facheinschlägiger berufsbildender Schulen

In der Steiermark besteht ein vielfältiges Angebot an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). Zu diesen zählen vor allem die
  • technisch-gewerblichen Schulen (HTL, BULME) mit ca. 8.500 SchülerInnen
  • wirtschaftsberufliche und humanberufliche Schulen mit ca. 6.200 SchülerInnen 
  • kaufmännischen Schulen (HAK/HAS) mit ca. 6.400 SchülerInnen.

Insgesamt besuchen mehr als 21.000 SchülerInnen in der Steiermark diese Schulen. Sie erwarten sich nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung adäquate Bedingungen für ihren Einstieg ins Berufsleben.

Durch eine Verordnung zu § 28 BAG wurde bis 1993 die Anrechnung von Schulzeiten auf Lehrzeiten und der Ersatz der Lehrabschlussprüfung genau geregelt. Dies garantierte den Betroffenen Rechtssicherheit und verhinderte, dass die Ausbildungszeit nicht unnötig verlängert wurde. Durch Änderung des Berufsausbildungsgesetzes 1993 wurde der Lehrabschlussprüfungsersatz generell gestrichen. Es verblieb somit nur die Anrechnung Schulzeit-Lehrzeit. Die entsprechende Verordnung des Wirtschaftsministeriums ist seit 1993 nicht mehr aktualisiert worden und stellt heute totes Recht dar.

Derzeit stellt der Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule keinen Ersatz für die Lehrabschlussprüfung dar. Eine Anrechnung von Schulzeiten auf Lehrzeiten kann nur durch einen Beschluss im Landes-Berufsausbildungsbeirat erfolgen. Die Anrechnung ist somit nicht garantiert, der Antrag muss zudem vom ausbildenden Unternehmen gestellt werden. Überdies ist die Anrechnung auf die Hälfte der Lehrzeit begrenzt.

Dies führt dazu, dass AbsolventInnen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen trotz erfolgreichem Schulabschluss in eine volle Lehrausbildung gedrängt werden. Eltern und Jugendliche stehen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unter massiven Druck und müssen solchen Forderungen meist zustimmen. Die doppelte Ausbildung ist weder ökonomisch vernünftig noch bildungspolitisch akzeptabel.  Gut ausgebildete Jugendliche werden als Billigarbeitskräfte missbraucht\; zudem erhalten die Lehrberechtigten für diese "Lehrlinge" hohe Förderungen.

Zum Schutz junger ArbeitnehmerInnen ist in diesem Sinne eine Neuformulierung des § 28 BAG sowie die Erlassung einer entsprechenden Verordnung zu fordern, in der klar definiert wird, welche Schulabschlüsse welche Lehrabschlüsse und Lehrjahre und welche Schulzeiten welche Lehrzeiten ersetzen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, folgende Novellen auszuarbeiten bzw. dem Nationalrat für folgende Änderungen entsprechende Novellen zur Beschlussfassung vorzulegen:
  1. Änderung der §§ 28 und 34a BAG mit dem Ziel, dass die Abschlüsse der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gleichgehalten werden und dieselben Rechtsfolge damit verbunden sind,
  2. Novellierung des Schulorganisationsgesetzes mit dem Ziel, dass Lehrzeiten bzw. Lehrabschlussprüfungen auf Schulzeiten in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen anzurechnen und
  3. eine neue Verordnung zu § 28 BAG zu erlassen, die das Ausmaß der Anrechnung von Schulzeiten regelt.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)