EZ/OZ: 1222/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 24.04.2012, 21:24:01
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Alternativen zur Umweltzone
Die Ankündigung einer Umweltzone hat bei den Steirerinnen und Steirern, die im Ballungsraum Grazer wohnhaft beziehungsweise beschäftigt sind, tiefe Verunsicherung ausgelöst. Die Feinstaubsituation in der Steiermark und speziell in Graz ist gesundheitsgefährdend, diese Tatsache steht außer Diskussion. Die so genannte "Umweltzone" ist aber keine Lösung, da sie die Luftqualität nicht nennenswert verbessern kann, dafür aber tausende Menschen vor gewaltige Probleme stellen würde. Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen über die durch diese Maßnahme erreichbare Verbesserung der Situation, ExpertInnen aber gehen in Medienberichten von maximal 4 Prozent Feinstaubreduktion aus, die im Idealfall maximal erreichbar wären.
Gerade Haushalte mit geringem Einkommen verfügen kaum über die neuesten Technologien bei ihren Fahrzeugen und sind daher häufig auf ältere Modelle angewiesen. Durch die Einführung einer Umweltzone würden schlagartig viele Menschen gezwungen, sich ein neues Auto zu kaufen, ohne dass sie in ihrer Mobilität, zum Beispiel zum Arbeitsplatz, drastisch eingeschränkt wären. Die Umweltzone hätte also den Effekt, willkommene Impulse für die Automobilindustrie zu setzen, während die Feinstaubbelastung nicht nennenswert reduziert würde.
Die ‚Umweltzone’ in der geplanten bzw. durch die ProponentInnen kommunizierten Form trifft überdies nur jene, die sich nicht alle paar Jahre ein neues Auto kaufen können. Wer hingegen seinen alten PKW gegen einen neuen, PS-starken Benzinfresser austauscht, soll damit anscheinend ohne Einschränkungen fahren dürfen, unter Außerachtlassung der tatsächlichen Schadstoff- und Verbrauchswerte. Diese Maßnahme dient ausschließlich dem Umsatz des Automobilindustrie, aber nicht der Luftqualität.
Dieselbe soziale Schieflage ergäbe sich bei der Implementierung einer so genannten City Maut: Während Menschen mit geringem Einkommen de facto ausgesperrt werden, übt diese auf diejenigen, für die der verlangte Obulus nicht mehr als ein Trinkgeld ist, wohl kaum eine messbare Lenkungswirkung aus.
Dabei gäbe es sinnvolle und vernünftige Alternativen zur Umweltzone, wie z.B. Fahrverbote -tagesweise alternierend basierend auf der Endziffer der Kennzeichen - bei gleichzeitigem Nulltarif an Feinstaub-Überschreitungstagen in der Verbundzone 1. Diese Maßnahme würde jedenfalls kein soziale Diskriminerung unter den Betroffenen bedeuten.
Der Ausbau, die Attraktivierung und vor allem auch die Verbilligung des Öffentlichen Verkehrs sind notwendige Voraussetzungen nicht nur zur Bewältigung eines Fahrverbots, sondern auch zur effektiven und dauerhaften Reduzierung des Feinstaubproblems.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
i) von der Verordnung einer Umweltzone bzw. der Implementierung einer City Maut abzusehen,
ii) stattdessen an Tagen mit Feinstaub-Grenzwertüberschreitung Fahrverbote für einen Teil der PKWs basierend auf der Endziffer der Kennzeichen vorzubereiten, und
iii) dafür Sorge zu tragen, dass an jenen Tagen, an denen Fahrverbote verordnet werden, die Benützung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone 1 des Verkehrsverbundes kostenlos ist, sowie
iv) im Ballungsraum Graz eine Ausweitung von totalen Fahrverbotszonen (wie z.B. Fußgängerzonen und Naherholungsgebiete) zu erwirken.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)