EZ/OZ: 1224/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 26.04.2012, 09:12:45
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Landesverwaltungsabgaben für Einbürgerung
Wenn jemand die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen haben möchte, so muss er/sie dafür verschiedene Gebühren bezahlen. Es ist unbestritten, dass die Ausstellung einer Einbürgerungsurkunde mit Kosten verbunden ist.
Die Kosten aber, die Einbürgerungswilligen in der Steiermark aufgebürdet werden, sind immens!
Zu den ohnehin schon hohen Bundesgebühren (869,70 bzw. 1.086,80 Euro pro Erwachsenen und 277,10 Euro pro Kind) kommen noch Landes-Verwaltungsabgaben in Höhe von 118,50 bis 1.357 Euro pro Erwachsenen (Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2011, LGBl Nr. 51/2011).
Der Höchstbetrag von 1.357 Euro fällt dabei aber nicht nur für Gut- und Bestverdienende an. Dieser Höchstbetrag ist schon fällig ab einem Jahresbruttoeinkommen von 14.535 Euro - das entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von 881,75 Euro!
Verfügt die einbürgerungswillige Person über ein Einkommen das dem Ausgleichszulagenrichtsatz (814,82 Euro/Monat netto) entspricht, so werden immer noch 1.184,60 Euro pro Person allein an Landesverwaltungsabgaben eingehoben.
Eine Familie mit zwei Kindern hat somit selbst bei unterdurchschnittlichem Einkommen für die Einbürgerung nach 10-jährigem Aufenthalt insgesamt 5.164,70 Euro allein an Gebühren zu bezahlen hat!
Zum Vergleich:
In Wien wird zusätzlich zur Bundesgebühr eine Landesverwaltungsabgabe von 76 Euro pro Erwachsenen und 76 Euro pro Kind eingehoben.
In Deutschland kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für Kinder, die kein eigenes Einkommen haben und die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Diese Gebühr kann sogar noch gemindert oder ganz erlassen werden, wenn die Gebühr nicht aufgebracht werden kann.
In der Steiermark zahlt ein Ehepaar allein an Landesgebühren 2.714 Euro für die Einbürgerung.
Selbst wenn angenommen wird, dass eine gewisse Motivation für den Erwerb der Staatsbürgerschaft gefordert werden kann, so liegen doch die konkret verlangten Summen jenseits jeder sachlichen Berechtigung und auch jenseits aller sonst üblichen Verwaltungsabgaben:
So sind etwa laut Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2011 für die Errichtung von Wasserkraftanlagen 355,40 Euro zu bezahlen und selbst für die Verleihung einer Konzession für den Betrieb eines Elektrizitätsversorgungs-unternehmens fallen, in Relation bescheidene, 1.184,60 Euro an Landesgebühren an.
Eine gleich hohe Gebühr wie für Einbürgerungen wird in der Landes-Verwaltungsabgabenverordnung nur in einem einzigen Fall verlangt: für den Gesamtbescheid mit Genehmigungskonzentration nach dem UVP-Gesetz.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung in der Form zu ändern, dass die Landesabgaben für die Verleihung der Staatsbürgerschaft deutlich gesenkt und die, der Abgabe zugrundeliegenden, Einkommensgrenzwerte deutlich angehoben werden.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)