EZ/OZ: 1359/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 21.06.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-749/2012-7; FA4A-24Li2-446/2012
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Weinbauschule Silberberg - Übertragung der Liegenschaft KG 66130 Kogelberg, EZ 9, Grundstück Nr. 411 im grundbücherlichen Flächenausmaß von 16.475 m2 an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH. als Sacheinlage
Die Obstbauschule in Gleisdorf Wetzawinkel soll bis 2014 aufgelassen werden und am bestehenden Standort Silberberg ein Neubau der Schule samt zugehöriger Praxisräumlichkeiten errichtet werden und eine Sanierung von bestehenden Gebäuden erfolgen.
Zum Thema Nachnutzung des Gebäudes der Fachschule Wetzawinkel ist festzustellen, dass die Gemeinde Hofstätten bereits gegenüber dem Land Steiermark und der LIG ihr Kaufinteresse bekundet hat. Dieses Areal würde es der Gemeinde ermöglichen, Kindergarten, Volksschule, Wirtschaftshof und Gemeindeamt an einem Standort zu konzentrieren und durch die örtliche Nähe zur Nachbargemeinde Nitscha eine Synergie hinsichtlich Kinderbetreuung und Wirtschaftshof zu erzielen.
Derzeit befindet sich auf dem Standort Silberberg die Weinbauschule bestehend aus zwei Bauteilen, welche sich im Eigentum der LIG befinden. Beide Bauteile sollen im Zuge der Ansiedelung der Obstbauschule ebenfalls saniert werden. Nach Sanierung wird der eine Bauteil überwiegend als Internat und der andere Bauteil überwiegend für schulische Zwecke genutzt werden.
Der Neubau der Obstbauschule besteht aus zwei Objekten, wobei die Maschinenhalle und Werkstätten (Neubauobjekt 2) auf LIG-Grund errichtet werden und die Errichtung des Schul- und Verwaltungsgebäudes (Neubauobjekt 1) auf derzeitigem Landesgrund vorgesehen ist.
Aufgrund dieser Konstellation ist es am zweckmäßigsten, wenn das Land Steiermark, als einziger Gesellschafter der LIG, auch die gegenständliche Liegenschaft (KG 66130 Kogelberg, EZ 9, Grundstück Nr. 411 im grundbücherlichen Flächenausmaß von 16.475 m²) als Sacheinlage in die LIG einbringt und sich somit der gesamte Liegenschaftskomplex in einer Hand befindet.
Gleichzeitig überträgt das Land Steiermark seine Verpflichtung (Aufgabenübertragung im Sinne des Art. 34 BBG 2001) zur Errichtung und Instandhaltung der Obstbauschule am neuen Standort.
Dieser Vorgang kann die steuerrechtlichen Begünstigungen des Art. 34 BBG 2001 (Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I Nr. 142/2000) in Anspruch nehmen, sodass die damit verbundenen Rechtsgeschäfte steuer- und gebührenbefreit durchgeführt werden können.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass der LIG auf Grund dieser Eigentums- und Aufgabenübertragung und durch die Optierung auf Regelbesteuerung die Berechtigung zur vollen Abzugsfähigkeit der Vorsteuer für Planungs- und Bauleistungen zukommt.
Bei Errichtung des Neubaus auf landeseigenem Grund durch das Land Steiermark liegt eine Abzugsfähigkeit der Vorsteuer nicht vor.
Die Anmietung durch das Land Steiermark erfolgt unter nachstehenden Rahmenbedingungen:
Der Zeitraum für die verpflichtende Berichtigung der Umsatzbesteuerung im Falle einer Änderung der Bewirtschaftungsform beträgt aktuell 20 Jahre.
Auf Basis der derzeit gültigen Kostenschätzung betragen die Errichtungskosten für das Neubauobjekt 1 (2.047 m² NGF) € 4,303.598 exkl. USt.
Der Hauptmietzins für das Neubauobjekt 1 beträgt laut Mitteilung der LIG € 3,77/m².mon. und somit jährlich € 92.606,28 netto zzgl. USt. € 18.521,26, insgesamt somit € 111.127,54. Der Umsatzsteuerbetrag ist beim Land als Mieter in Folge fehlender Unternehmereigenschaft nicht abzugsfähig und stellt somit einen Kostenfaktor dar. Nicht berücksichtigt sind in diesem Betrag anfallende Betriebskosten, allfällige Verwaltungshonorare und Instandhaltungsaufwendungen.
Innerhalb des Berichtigungszeitraumes darf der Betrag der nicht-abzugsfähigen Vorsteuer für laufend anfallende Mieten und Mietnebenkosten den Betrag der abzugsfähigen Vorsteuer für einmalige Planung und Baumaßnahmen nicht überschreiten.
Im Falle einer Errichtung des Neubauobjektes 1 durch das Land auf landeseigenem Grund müsste für die Errichtung des Neubauobjektes 1 in Folge fehlender Vorsteuerabzugsfähigkeit die aktuell geschätzten Kosten zzgl. USt., somit ein Gesamtbetrag von € 5,164.317,60 aufgewandt werden.
Unter der Annahme, dass die ermittelten Kosten von € 4,303.598,-- die absolute Obergrenze darstellen, könnte nur der um die Umsatzsteuer verminderte Betrag von € 3,586.331,67 für die Errichtung des Schulneubaues verwendet werden. In diesem Falle könnte das Neubauobjekt 1 nicht in der vorgesehenen Größe und Qualität errichtet werden.
Durch die Errichtung des Neubauobjektes 1 auf LIG-Grund kann in Folge des gegebenen Vorsteuerabzugs bei der LIG der gesamte Nettobetrag in Höhe von € 4,303.598,-- für die Errichtung des Schulneubaues verwendet werden. Die anfallende Vorsteuer von € 860.720,-- kann von der LIG zur Gänze in Abzug gebracht werden.
Die Mieten im Ausmaß von € 3,77/m².mon. müssen dem Mieter jedoch inkl. 20% USt. vorgeschrieben werden. Der Hauptmietzins beträgt somit jährlich € 92.606,28 netto zzgl. USt. € 18.521,26, insgesamt € 111.127,54. Diese Vorsteuer ist wiederum beim Mieter in Folge fehlender Unternehmereigenschaft nicht abzugsfähig. Über den Berichtigungszeitraum von 20 Jahren fällt somit ein Gesamtbetrag von € 370.432,-- an nicht-abzugsfähiger Vorsteuer an. Dem steht ein einmaliger Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten von € 860.720,-- gegenüber aus der Differenz dieser beiden Positionen ergibt sich somit ein Umsatzsteuervorteil von € 490.288,--.
Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist anzumerken, dass die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens durch Sollstellung (FA4A-21.R11/2011-26) im Ausmaß von € 7,5 Mio. gesichert ist. Mittels Mietvorauszahlung wird die LIG in die Lage versetzt, dieses Projekt noch im Sommer 2012 in Angriff zu nehmen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Einbringung der Liegenschaft KG 66130 Kogelberg, EZ 9, Grundstück Nr. 411 im grundbücherlichen Flächenausmaß von 16.475 m² als Sacheinlage an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH. wird genehmigt.