EZ/OZ: 1122/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 16.03.2012, 09:17:38
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Keine Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in der Steiermark zulassen!
Mit der 2011 erfolgten Novelle des Glücksspielgesetzes
(GSpG) wurde der gesetzliche Rahmen für das so genannte "kleine Glücksspiel"
vollkommen neu geordnet. Während die auf Grund der bisher geltenden
Landesgesetze bewilligten Glücksspielautomaten nur mehr bis spätestens Ende 2015
betrieben werden dürfen, ist in Zukunft die Vergabe von bis zu drei
Bewilligungen zur Aufstellung von Glücksspielautomaten in Automatensalons oder
in Einzelaufstellung durch die Länder vorgesehen, wobei die maximale Anzahl der
Geräte das Verhältnis 1:1200 zur EinwohnerInnenzahl nicht überschreiten darf.
Zusätzlich können durch den Bundesminister für Finanzen noch Konzessionen für
so genannte Video Lotterie Terminals vergeben werden, die zwar geringfügig andere
technische Spezifikationen (insbesondere zentrale Ausspielung) aufweisen, ihrem
Wesen nach jedoch nicht wesentlich verschieden von den bisher anzutreffenden
Glückspielautomaten sind.
Das Bundesland Wien hat sich entschlossen, von der
Ermächtigung des Bundesgesetzgebers zur Vergabe von Lizenzen zum Betrieb von
Glücksspielautomaten trotz des damit verbundenen Abgabenentganges keinen
Gebrauch zu machen. Diese Entscheidung fiel vor dem Hintergrund der enormen
Folgekosten für die öffentliche Hand. Betroffene müssen durch das bereits stark
strapazierte und weitmaschige Sozialnetz aufgefangen werden, der Bedarf nach
Therapie- und Beratungsangeboten steigt, die Medienberichte über
Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Spielsucht sind Legion.
Die Österreichischen Lotterien reagierten auf diese
Entscheidung mit der Ankündigung, keine Video Lotterie Terminals in Wien zu
betreiben, wenn dort keine Glücksspielautomaten zur Aufstellung kämen.
Der Anteil des Landes an den Abgaben der
BewilligungsinhaberInnen, die durch die Automatensalons geschaffenen
Arbeitsplätze und das doch eher bescheidene Vergnügen, dass diese Automaten zu
bieten im Stande sind, stehen in keinem Verhältnis zu dem Leid und Schaden der
durch die Spielsucht entsteht.
Das Land Steiermark sollte die jüngst erfolgte Änderung der
gesetzlichen Grundlagen zum Anlass nehmen, die Spielsucht in der Steiermark
möglichst weit zurückzudrängen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, keine Bewilligungen
zur Aufstellung von Glücksspielautomaten gemäß §5 GSpG zu erteilen, keine
Schritte zur Vorbereitung und Durchführung eines diesbezüglichen
Vergabeverfahrens zu setzen und davon Abstand zu nehmen, Gesetzesvorschläge
vorzulegen, welche die gesetzliche Grundlage für Landesausspielungen mit
Glücksspielautomaten in der Steiermark schaffen würden.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)