LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1121/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.03.2012, 09:16:59


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Generelles Verbot von Glücksspielautomaten in Österreich



Während die auf Grund der bisher geltenden Landesgesetze
bewilligten Glücksspielautomaten nur mehr bis spätestens 31.12.2015 betrieben
werden dürfen, ist in Zukunft die Vergabe von bis zu drei Bewilligungen zur
Aufstellung von Glücksspielautomaten in Automatensalons oder in Einzelaufstellung
durch die Länder vorgesehen.





Zusätzlich dazu können durch den Bundesminister für Finanzen
noch Konzessionen für so genannte Video Lotterie Terminals vergeben werden, die
zwar geringfügig andere technische Spezifikationen (insbesondere zentrale
Ausspielung) aufweisen, ihrem Wesen nach jedoch nicht wesentlich verschieden
von den bisher anzutreffenden Glückspielautomaten sind.





Seit Jahren schon lässt sich ein beunruhigendes Wachstum der
Zahl der Spielsüchtigen in der Steiermark beobachten. Viele der Betroffenen
vernichten im Verlauf ihrer Erkrankung ihre Existenz und die ihrer Angehörigen.
Die Folgekosten für die öffentliche Hand sind enorm. Betroffene müssen durch
das bereits stark strapazierte und weitmaschige Sozialnetz aufgefangen werden,
der Bedarf an Therapie- und Beratungsangeboten steigt, Medienberichte über
Verbrechen, die durch Spielsüchtige verübt werden, erscheinen täglich und
nehmen an Häufigkeit zu. Das gesamte Ausmaß der Beschaffungskriminalität im
Zusammenhang mit Spielsucht ist aber nicht zu überblicken, da ihr in den
öffentlichen Berichten und Statistiken der Sicherheitsbehörden keine gesonderte
Aufmerksamkeit gewidmet wird.





Der Anteil des Landes an den Abgaben der
BewilligungsinhaberInnen, die durch die Automatensalons geschaffenen
Arbeitsplätze und das doch eher bescheidene Vergnügen, dass diese Automaten zu
bieten imstande sind, stehen in keinem Verhältnis zu dem Leid und Schaden, der
durch die Spielsucht entsteht. Die für die Glücksspielgesetz-Novelle 2010 ins
Treffen geführte Verbesserung des Spielerschutzes und der Präventionsmaßnahmen
erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn enorme Ressourcen für die Tätigkeit der
Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden, um den Vollzug dieser
Bestimmungen zu überwachen, woran angesichts der gespannten Budgetlage zu
zweifeln ist.





Dazu kommt der beträchtliche Einfallsreichtum, mit dem
Hersteller und Betreiber von Glücksspielautomaten bereits bisher derartige
Maßnahmen zum Schaden der Betroffenen umgangen haben. Es ist davon auszugehen,
dass die oberflächlichen Verbesserungen beim Spielerschutz die Verschärfung der
Problematik durch die mit derselben Novelle erfolgte Erhöhung der maximalen
Einsätze um das zwanzigfache und die Festlegung der Mindestspieldauer im Sekundenbereich,
nicht aufhalten werden.





Diese Neuordnung der rechtlichen Grundlagen für das
Automatenglücksspiel durch die 2011 erfolgte Novelle des Glücksspielgesetzes
(GSpG) in Verbindung mit der Legalisierung von Video Lotterie Terminals, die
ein vergleichbares Gefahrenpotenzial wie herkömmliche Glücksspielautomaten
darstellen, ist eine Fehlentwicklung, die korrigiert werden sollte.





Der Betrieb von Glücksspielautomaten in Österreich sollte im
gesamten Bundesgebiet untersagt sein, und auf die Einführung von Video Lotterie
Terminals, die eine Ausweichmöglichkeit für Spielsüchtige darstellen würden,
verzichtet werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:







Die Landesregierung wird aufgefordert, an die
Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, die Umsetzung der 2011
erfolgten Novelle des Glücksspielgesetzes auszusetzen, keine Konzessionen für
die Aufstellung und den Betrieb von Video Lotterie Terminals in der Steiermark
zu vergeben, sowie eine neuerliche Novelle des Glücksspielgesetzes
vorzubereiten, durch die in Zukunft weder die Erteilung von Bewilligungen für
Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten noch die Vergabe von Konzessionen
für die Aufstellung von Video Lotterie Terminals möglich ist.








Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)