LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1228/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.04.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-445/2012-7; FA4A-21.R11-1/2011-12
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Tabelle 1 - 5), Beilage 1) und 2), Band 1, Band 2, Band 3: Erläuterungen

Betreff:
Rechnungsabschluss 2011 und den Bericht der Landesfinanzreferentin über das Gebarungsergebnis des Landeshaushaltes 2011 sowie die Genehmigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss 2011 erforderlichen haushaltstechnischen Maßnahmen

A.     RECHNUNGSERGEBNIS 2011


1.       Allgemeine Betrachtung

Die Landesvoranschläge 2011 und 2012 wurden vom Landtag Steiermark am 27.4.2011 mit Beschluss Nr. 127 als Doppelbudget genehmigt.
Der Landesvoranschlag 2011 weist einen Gesamt-Gebarungsabgang von rd. € 607,8 Mio. aus, dem Tilgungen in Höhe von rd. € 182,3 Mio. gegenüber stehen, woraus sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von rd. € 425,5 Mio. ergibt. Als Maastricht-Ergebnis ist ein Defizit von rd. € 452,6 Mio. ausgewiesen.

2.       Konjunkturausgleichsbudget (KAB 2)

Die aus dem Konjunkturausgleichsbudget des Jahres 2010 nicht in Anspruch genommenen Mittel in Höhe von € 26.906.443,03 sowie die in den Jahren 2011 und 2012 zusätzlich notwendigen Finanzierungstranchen, insbesondere für die Ski-WM 2013, wurden im Rahmen des Außerordentlichen Haushaltes im Konjunkturausgleichsbudget (KAB 2) haushaltsmäßig integriert.


Ergebnis nach Abschlussmaßnahmen
Nach Durchführung der in Beilage 1 "RA 2011 - Gebührstellungen und Korrekturen" aufgelisteten und in den Abschnitten C und D beschriebenen Abschlussmaßnahmen weist der Rechnungsabschluss 2011 einen Gebarungsabgang von insgesamt € 607.723.944,52 aus. Unter Abzug der dazu verbuchten Tilgung beträgt die Nettoneuverschuldung € 425.380.312,52 und liegt somit unter dem vom Landtag genehmigten Betrag.


Am 1.1.2011 betrug der Schuldenstand des Landes            €  1.645.926.941,00
Nettoneuverschuldung nach Abschlussmaßnahmen             €     425.380.312,52
Der Schuldenstand per 31.12.2011 beträgt daher                €  2.071.307.253,52

Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich folgendermaßen dar:

 
siehe Tabelle 1)


"Wirtschaftliche" Schulden des Landes:
  • Die von der LIG zum Ankauf von Landesliegenschaften (Gesamtsumme per 31. Dezember 2011 rd. € 522,1 Mio.) aufgenommenen und mit rd. € 408,0 Mio. aushaftenden Fremdmittel. Die Rückzahlung samt Zinsen wird über Mietenzahlungen des Landes finanziert, die in den jeweiligen Landesvoranschlägen budgetiert sind.
  • Die Verbindlichkeiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H über € 1,2 Mrd. (1. Tranche der Anleihe über 700 Mio. im Jahr 2009 und 2. Tranche über € 500 Mio. im Jahr 2010).
  • Nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 ist der Wohnbauförderung aus dem Verkaufserlös der Förderungsdarlehen bis zum Jahre 2015 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ein Teilbetrag in Höhe von € 287,1 Mio. rückzuführen. Im Wohnbauförderungsgesetz sind die jährlichen Rückzahlungstranchen fixiert. Die Tranche für das Jahr 2011 betrug € 19,4 Mio. Per 1. Jänner 2012 beträgt die noch offene Rückzahlungsverpflichtung € 150,4 Mio.

Eventualverbindlichkeiten:
  • Weiters ist der Wohnbauförderung nach § 4 (6) des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung ein Betrag bis zu höchstens € 254.130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln zusätzlich bereitzustellen.
Nach der Budgetvereinbarung 2007/2008 ist die Aufteilung der Rückflüsse im Bereich der Wohnbauförderung auf die Jahre 2009 bis 2014 unter möglichster Schonung der Landeshaushalte und unter Bedachtnahme auf die geplanten Wohnbauvolumina vorzunehmen.
Nach der derzeitigen Rechtslage  werden daher bis zum
Jahr 2014                                                               €   254,1 Mio.
und bis zum Jahr 2015 noch                                   €   150,4 Mio.
insgesamt daher                                                   €   404,5 Mio.
an die Wohnbauförderung zurück zu führen sein.


Feststellungen zur Finanzierung der Wohnbauförderung:

Im Budgetprozess zu den Voranschlägen 2011 und 2012 wurde festgestellt, dass sich durch den Entfall des ehemaligen Zweckzuschusses für die Wohnbauförderung die budgetäre Situation der Wohnbauförderung grundlegend verändert hat. Die Wohnbauförderungsausgaben können seit 2009 nicht mehr durch eigene Einnahmen gedeckt werden.

Trotz des Entfalles des Zweckzuschusses für die Wohnbauförderung (dieser betrug in den letzten Jahren seiner Gültigkeit € 238,16 Mio. jährlich) ab 2009 wurden der Wohnbauförderung in den Budgets 2009 bis 2011 dennoch insgesamt € 571,73 Mio. aus Mitteln des Haushaltes bereitgestellt. In Summe wurden damit die gesamten Rückzahlungsverpflichtungen (€ 404,5 Mio.) materiell erfüllt.
Daher soll im Rahmen eines Projektes eine Neuausrichtung sowohl in budgetärer als auch in inhaltlicher Sicht für die gesamte Wohnbauförderung vorbereitet und ab 2013 umgesetzt werden.
  • Darüber hinaus wurden zugunsten der Haushalte 2009 und 2010 außerordentliche Gebührstellungen vorgenommen, aus denen sich ein Rückführungsbedarf von rd. € 81,0 Mio. ergab (2009 rd. € 49,6 Mio. und 2010 rd. € 31,4 Mio.). Mit dem vorliegenden Rechnungsabschluss hat sich durch die unter Punkt D 12. angeführte Rückführung der Rückführungsbedarf auf rd. € 60,3 Mio. reduziert.
Die Rückführung dieses Betrages wird nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs und somit in Abhängigkeit von den Inanspruchnahmen der Gebührstellungen zu erfolgen haben.


Zusammenfassung:

Für den Schuldenstand per 31.12.2011 ergibt sich daher zusammenfassend folgende Darstellung:

siehe Tabelle 2)


2.       Maastricht-Ergebnis 2011

Der Landesvoranschlag 2011 sieht ein Maastricht-Defizit von rd. € 452,6 Mio. vor. Gemäß Artikel 3 (2) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 beträgt die maximale Defizitquote für das Land Steiermark 20,987 % des Anteiles der Bundesländer am gesamtstaatlichen Defizit, d.s. rd. € 467,3 Mio.

Nach dem vorliegenden Rechnungsabschluss 2011 beträgt das Maastricht-Defizit rd. € 225,8 Mio. was einer positiven Abweichung gegenüber dem Voranschlag in Höhe von rd. € 226,8 Mio. entspricht.

Diese Abweichung resultiert aus den Finanzierungsmaßnahmen zu den Betriebsabgängen und Zuschüssen für Investitionen der Krankenanstalten-Gesellschaft:

In den Jahren 2009 und 2010 erfolgte im Zusammenhang mit der Finanzierung der Betriebsabgänge und Investitionen die Liegenschaftstransaktion an die KAGes mit € 700 Mio. (2009) bzw. € 500 Mio. (2010). Zur haushaltsmäßigen Verrechnung und Darstellung dieses Vorganges waren im Landeshaushalt die Ausgaben buchmäßig (1/560004-7290 bzw. 1/561004-7290) zugunsten der veranschlagten Einnahmen (2/560004-8260) zu verrechnen.
Aus den buchmäßigen Verrechnungen der Jahre 2009 und 2010 ergaben sich wegen geringerer Inanspruchnahmen der Gesellschafterzuschüsse durch die KAGes im Landeshaushalt einnahmenseitig offene Gebührstellungen in Höhe von € 244.583.000,--.

Dennoch wurden durch die Statistik Austria die Beträge von € 700 Mio. (2009) und € 500 Mio. (2010) bereits zur Gänze dem Schuldenstand des Landes zugerechnet.
Die Ausbuchung zulasten der KAGes-Zuschüsse 2011 musste daher zur Vermeidung einer doppelten Zurechnung zum Schuldenstand des Landes bei der VSt. 1/560004-9998 maastricht-unwirksam erfolgen.




B.     BUDGET 2011 / RECHNUNGSABSCHLUSS 2011

Gegenüberstellung Voranschlag 2011 / Rechnungsabschluss 2011


siehe Tabelle 3)


a.       Maastricht-Ergebnis:
 

siehe Tabelle 4)


C.     KONJUNKTURAUSGLEICHSBUDGET 2011 (KAB 2) / SONSTIGES


1.       Konjunkturausgleichsbudget (KAB 2)

Anlässlich der Budgeterstellung für die Jahre 2011 und 2012 wurde die Ausfinanzierung der im Rahmen der Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 genehmigten Maßnahmen in die Landesvoranschläge 2011 und 2012 integriert. Auf Basis der für das Budget 2011 getroffenen Regelungen waren mit dem Rechnungsabschluss 2010 folgende Mittel zugunsten des Budgets 2011 zu übertragen:
Ausfinanzierung bereits beschlossener Maßnahmen im
Rahmen des Voranschlages 2011                                            €   26.906.443,03
Konsolidierung des Haushaltes 2011                                      €   20.000.000,00
Vorsorge für unerwartete Mehraufwendungen bzw. nicht
vorhersehbare Mindereinnahmen                                            €   20.207.051,62
Insgesamt wurden daher mit Rechnungsabschluss 2010          €   67.113.494,65
zugunsten des Haushaltes 2011 in Gebühr verrechnet.
Von diesen Mitteln wurde im Rahmen des Budgetvollzuges 2011
die Gebührstellung zur Ausfinanzierung bereits beschlossener
Maßnahmen von                                                                      - €   26.906.400,00
aufgelöst. Aus den zur Vorsorge für unerwartete Mehrauf-
wendungen übertragenen Mitteln mit RSB vom 24.11.2011,
GZ: FA11A-2843/2011-2 wurden bereits                               - €     1.000.000,00
für die Wirtschaftsoffensive Voitsberg und                             - €     1.250.000,00
mit RSB vom 22.9.2011, GZ: A14-A1.70-267/2011-69 für die                            
Winterbauoffensive 2012 beansprucht, sodass noch                 €   37.957.094,65
als Vorsorge für unabwendbare Mehrerfordernisse im Jahr 2012
bestehen bleiben können.

Zusätzlich ist mit dem Rechnungsabschluss 2011 ein Betrag von € 8.679.000,00 als Ausgleich für nicht genehmigte Gebührstellungen des Jahres 2011 in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen (siehe auch Punkt D. 13.)


Im Rechnungsabschluss 1999 wurden der Rücklage für den außerordentlichen Haushalt € 50.870.983,92 mit der Maßgabe entnommen, dass aus diesem finanztechnischen Entnahmevolumen nach Bedarf in jeweils entsprechender Höhe wieder Mittel vom Finanzreferenten / von der Finanzreferentin durch Rückführungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
Bereits mit Rechnungsabschluss 2008 wurde aufgrund der gegebenen finanziellen Situation des Landes Steiermark beschlossen, diese bestehenden Eventualverbindlichkeiten künftiger Jahre nicht länger aufrecht zu erhalten und mit Ausnahme der in den Budgets 2009 und 2010 veranschlagten Mittel künftig keine Ausgaben mehr zulasten der nur fiktiv bestehenden Rücklage für den Außerordentlichen Haushalt zuzulassen.
Dem entsprechend konnte daher die von der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation für die Jahre 2011 und 2012 zur Bedeckung von je € 276.157,-- bei der Ausgabenposition 1/782224-7355 "Förderungsausgaben nach Grundsatzbeschlüssen, Beiträge an Gemeinden" veranschlagte Rücklagenentnahme in Höhe von je € 276.200,-- bei der VSt. 2/782223-2981 "Entnahme aus der Rücklage Förderungsausgaben nach Grundsatzbeschlüssen" nicht durchgeführt werden. Die Abdeckung erfolgt nun im Rahmen der Gesamtbedeckung des Haushaltes 2011.





Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte auf Basis der von der Landesbuchhaltung über das Verrechnungssystem SAP ausgearbeiteten und bereitgestellten Unterlagen.
Eine weitere vollständige Kontrolle des Rechenwerkes durch die FA4A ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Die auf Basis der Unterlagen der Landesbuchhaltung vorgenommenen Gebührstellungen und Korrekturen sind in der Beilage 1 "RA 2011 - Gebührstellungen und Korrekturen" und Beilage 2 "RA 2011 - Rücklagengebarung" detailliert dargestellt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um notwendige Um- und Nachbuchungen sowie um die veranlassten Abschlussmaßnahmen.
Diese Beilagen dienen als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung.

Zu den einzelnen Maßnahmen wird erläuternd auf folgende Punkte hingewiesen:

1.       Forderungsberichtigung KAGes

Mit Schreiben vom 24.01.2012, GZ: FA8A-80Vo1/2006-494, teilte die FA8A mit, dass noch eine offene Forderung in der Höhe von € 750.000,-- (Einnahmen-Gebührstellung im Zusammenhang mit dem Kostenersatz für die Bezugsliquidierung) aus dem Jahr 2004 gegenüber der KAGes ausgewiesen ist, obwohl diese dem Titel und der Höhe nach nicht mehr gerechtfertigt ist, da die Zahlungen seitens der KAGes für die Jahre 2003 bis 2007 ordnungsgemäß erfolgt sind.
Zur Ausbuchung der noch offenen Forderung werden nicht verbrauchte Mittel in der Höhe von € 750.000,-- zu Lasten der VSt. 1/561544-7770 "Beiträge an sonstige Rechtsträger" herangezogen und aus einer bereits bei der VSt. 6/900005-8263 im Bereich der FA8A erfolgten Gebührstellungsauflösung bedeckt.


2.      
Besoldungskostenersatz Landwirtschaftliches Schulwesen

In den Jahren 2002 bis einschließlich 2011 hat der Bund die Besoldungskosten der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen nicht in der Höhe von 50% gem. FAG ersetzt, sodass sich für diesen Zeitraum eine offene Forderung des Landes Steiermark gegenüber dem Bund von insgesamt € 16.310.795,46 ergeben hat.
Die von den Ländern Steiermark, Oberösterreich und Burgenland in diesem Zusammenhang eingebrachten Klagen wurden vom Verfassungsgerichtshof am 26.9.2011 abgewiesen.
Es ergibt sich daher die Notwendigkeit, die bis einschließlich 2011 bestehenden offenen Forderungen beim Ansatz 2/221000 zu berichtigen. Dazu wurden im Rechnungsabschluss 2011 € 16.310.795,46 bei der VSt.1/221008-7297 "Forderungsberichtigung aufgrund Klagsabweisung" in Gebühr verrechnet und im Rahmen des Gesamthaushaltes 2011 bedeckt.

3.      
Darlehen Landessportorganisation

Über Antrag der FA12C soll ein im Jahr 2003 an die Landessportorganisation in der Höhe von € 2.180.220,-- mit einer Laufzeit von 75 Jahren zinsenfrei gewährtes Darlehen in eine nicht rückzahlbare Förderung umgewandelt werden. Damit soll der Vorstand der LSO haftungsfrei gestellt und gewährleistet werden, dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten der LSO ausgelagert bzw. durch eine zielgerichtete Sportförderung stark reduziert werden.
Zur antragsgemäßen Abwicklung wurde haushaltstechnisch bei der apl. VSt 1/260025-7670 "Landessportorganisation, sonstige Beiträge" maastricht-wirksam der Betrag von € 2.180.220,-- in Gebühr verrechnet. Als Bedeckung konnte die bei der apl. VSt. 2/911408-2570 "Außerordentliche Tilgung von Darlehen an private Institutionen" in Gebühr gestellte, maastricht-unwirksame Einnahme herangezogen werden. Die Verrechnung hat buchmäßig bei den angeführten Voranschlagsstellen zu erfolgen.
Diese Maßnahme wirkt sich negativ auf das Maastricht-Ergebnis 2011 aus.

4.      
Retzhof und HP Station Wetzelsdorf

Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 16.06.2011 wurden durch Verrechnung der Sanierungsaufwendungen in den Bereichen des Retzhofes und der HP Station Wetzelsdorf an die LIG die im Jahr 2006 begonnenen Ausgliederungen zu Ende geführt und eine exakte wirtschaftliche und zivilrechtliche Zuordnung an die LIG hergestellt. Gleichzeitig wurde die finanzielle Abwicklung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 dahingehend genehmigt, dass die Bedeckung der zu leistenden Zuschlagsmieten aus einer 6%-igen Verzinsung des gestundeten Kaufpreises zu erfolgen hat.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der LIG hat sich jedoch gezeigt, dass ein Stundungszinssatz von 4 % den üblichen Marktkonditionen entspricht. Um die dazu notwendige Kreditaufnahme durch die LIG zu reduzieren, wurde der Vereinbarung mit der LIG der marktübliche Zinssatz von 4 % zugrunde gelegt und gleichzeitig der Differenzbetrag zur prognostizierten Verzinsung von 6 % als Tilgungskomponente vereinbart.
Die Bedeckung der Zuschlagsmieten hat daher im Jahr 2011 zu einem Teil von € 131.446,66 (HP-Station) sowie von € 58.210,98 (Retzhof) und für das Jahr 2012 zu einem Teil von € 136.835,33 (HP-Station) und von € 60.597,37 (Retzhof) aus dem im Jahr 2011 erzielten Verkaufserlös von insgesamt € 6.129.897,15 zu erfolgen.
Zur Bereitstellung der für die Zuschlagsmieten 2012 erforderlichen Teilbeträge erfolgten Gebührstellungen bei den Ansätzen 1/272108 und 1/435038.

5.      
Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe - Endabrechnung 2011

Im Sinne der in der Budgetvereinbarung 2007/2008 festgelegten Anpassung der Abrechnungstermine an das Haushaltsjahr wurde von der Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen mit Schreiben vom 5. März 2012, GZ.: FA11A-96.2-2-2495, die Endabrechnung für das Jahr 2011 vorgelegt. Aus dieser Abrechnung ergibt sich für die Bereiche Sozial-,Behinderten- und Jugendhilfe ein Nettomehraufwand von € 27.952.101,21 der im Rahmen des Gesamthaushaltes 2011 zu bedecken ist.

Zur haushaltsmäßigen Darstellung der Endabrechnung 2011 waren folgende nachträgliche Buchungen durchzuführen:

Ausgaben:

Sozialhilfe:

1/411058-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
                          dem Vorjahr"                                              €     1.011.415,44
1/411068-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
                          dem Vorjahr"                                              €     2.271.826,71
              -7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €   34.013.108,69
Behindertenhilfe:
1/413048-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
                          dem Vorjahr"                                              €        398.552,28
              -7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €   11.775.892,58


Jugendhilfe:
1/439058-7296   "Liquidierung von Forderungen aus
                          dem Vorjahr"                                              €          80.320,42
              -7298   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"             €     6.300.306,20
Summe Ausgaben                                                                €   55.851.422,32


Einnahmen:

Sozialhilfe:
2/411055-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen
                          aus dem Vorjahr"                                          €   17.156.796,34
                    -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"         €        125.370,15
2/411065-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen
                          aus dem Vorjahr"                                          €        918.104,05
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"               €     7.564.423,99
Behindertenhilfe:
2/413045-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen
                          aus dem Vorjahr"                                           €        470.387,20
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"                €        891.730,91
Jugendhilfe:
2/439055-8281   "Rückersätze durch Überzahlungen
                          aus dem Vorjahr"                                           €        628.551,14
              -8299   "Endabrechnung aus dem Vorjahr"                €        143.957,33
Gesamt Einnahmen                                                                €   27.899.321,11

Im Rechnungsabschluss 2011 abgedeckter Fehlbetrag:      €   27.952.101,21

6.      
Frauenhaus Obersteiermark

Mit Regierungsbeschluss GZ: FA11B-22.1-2/99-118 vom 15.12.2003 wurde die Landesimmobilien Gesellschaft beauftragt, die erforderlichen Sanierungsarbeiten beim Frauenhaus Obersteiermark zur Nettoauftragssumme von € 1.844.206,63 zu veranlassen. Die Bedeckung erfolgte beim Ansatz 1/429033 "Frauenhaus Obersteiermark" im Rechnungsjahr 2004.
Nach Abschluss der Arbeiten und nach Anerkennung aller durch die LIG vorgelegten Abrechnungen weist das Bestands- und Verrechnungskonto einen offenen Saldo von € 281.022,11 aus, der über Antrag der A11 auszubuchen wäre.


Bei der apl. VSt. 1/429033-0632 "Frauenhaus Obersteiermark, Gebäude, Neubauten und Instandsetzungen" wurde daher ein Betrag in gleicher Höhe in Gebühr verrechnet.

7.      
Darlehen Verein Initiative Pro Schulsport

Über Antrag der A15 sollen die an den "Verein Initiative pro Schulsport (IPS)" in den Jahren 2002 und 2004 aus Mitteln der Ortserneuerung gewährten und mit insgesamt € 152.345,67 aushaftenden Darlehen in eine nicht rückzahlbare Förderung umgewandelt werden, da diese Beträge uneinbringlich sind.
Zur antragsgemäßen Abwicklung wurde haushaltstechnisch bei der apl. VSt 1/489106-7700 "Ortserneuerung, Kapitaltransferzahlungen für Investitionszwecke" maastricht-wirksam der Betrag von € 152.345,67 in Gebühr verrechnet. Als Bedeckung konnte die bei der apl. VSt. 2/911008-2470 "Außerordentliche Tilgung von gewährten Investitionsdarlehen an private Institutionen" in Gebühr verrechnete, maastricht-unwirksame Einnahme in gleicher Höhe herangezogen werden. Die Verrechnung hat buchmäßig bei den angeführten Voranschlagsstellen zu erfolgen.
Diese Maßnahme wirkt sich negativ auf das Maastricht-Ergebnis 2011 aus.

8.     
Kontrollgebühren an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)

Im Bereich der Lebensmittelaufsichtsorgane wurden aufgrund der bestehenden Gesetzeslage die mit Bescheid vorgeschriebenen Gebühren für Hygienekontrolle gemeinsam mit den Zuschlägen für Rückstandskontrollen bei der VSt. 2/922105-8350 "Landes- und Bundesverwaltungsabgaben" vereinnahmt. Die als Zuschläge für Rückstandskontrollen eingehobenen Beträge sind jedoch an die durchführende Untersuchungsstelle abzuführen.
Zur Begleichung einer Rechnung der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) in der Gesamthöhe von € 63.984,94 für die Jahre 2008 bis 2010 wurden daher mit RSB vom 22.12.2011, GZ: FA8A-2274/2011-22, die erforderlichen Mittel bereit gestellt. Die Bedeckung erfolgte vorläufig bei der VSt. 1/559419-6920 "Schadenvergütungen".
Zur Rückführung dieses Betrages wurde im Rahmen der Gesamtbedeckung des Haushaltes 2011 der Betrag von € 63.984,94 bei der VSt. 1/559419-6920 in Gebühr verrechnet.

9.       KAGes Finanzierung

Nach Mitteilung der A8 hat sich im Zusammenhang mit der Krankenanstalten-Finanzierung aus der Abrechnung der Gesellschafterzuschüsse für das Jahr 2010 gegenüber den für den Rechnungsabschluss 2010 bekannt gegebenen Ziffern ein Minderverbrauch von € 28,249 Mio. ergeben. Zur Korrektur wurde daher die VSt. 1/560004-9998 "Buchmäßige Verrechnung der Abgangsdeckung aus den Liegenschaftstransaktionen" um diesen Betrag reduziert. Die Korrektur der Abstattungen bei den Einnahmen hat durch die Landesbuchhaltung zu erfolgen.

10.  
Lehr- und Versuchsbetrieb Kirchberg

Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 29.3.2012, GZ.: FA6C-1013/2010-94, wurden für die Fortführung des begonnenen Zu- und Umbaus der Metallwerkstätte im Lehr- und Versuchsbetrieb Kirchberg am Walde, Mittel in der Höhe von € 115.000,-- bereitgestellt, die im Zuge der Rechnungsabschlussarbeiten 2011 in Gebühr zu stellen sind.
Im Sinne dieses Beschlusses war bei der VSt. 1/862013-0632 "Landwirtschaftsbetriebe, Sonderinvestitionsprogramm - Baukosten" der Betrag von € 115.000,-- in Gebühr zu verrechnen, wobei die Bedeckung aus der bereits bei der VSt. 6/900005-8263 erfolgten Auflösung einer Gebührstellung in gleicher Höhe aus dem Bereich der A6 erfolgte.

11.  
Ausgleichszahlungen aus Forderungsveräußerungen

Nach den vertraglichen Bestimmungen zu den in den Jahren 1992 und 1993 erfolgten Forderungsverkäufen aus den Wohnbauförderungsdarlehen wird zum Ausgleich von Zinsschwankungen jährlich ein Renditenvergleich angestellt. Eine Anpassung hat zu erfolgen, wenn eine Bandbreite von +/- 1% durchbrochen wird.
Die auf Grund geänderter Geldmarktlagen und durchgeführter Barwertberechnung vom Bankenkonsortium an das Land Steiermark bisher überwiesenen Ausgleichszahlungen wurden zur finanziellen Sicherstellung von in den Folgejahren ev. notwendig werdenden Ausgleichszahlungen des Landes an das Bankenkonsortium der Rücklage "Ausgleichszahlungen aus Forderungsveräußerungen" zugeführt.
Allerdings wurden in den Jahren 2003 und 2004 als Einmalmaßnahmen insgesamt € 92.951.474,50 dieser Rücklage zur Teilbedeckung der Landeshaushalte entnommen. Der Rücklagenstand hat sich dadurch auf € 15.802.450,06 reduziert.
Zur Sicherstellung ev. notwendig werdender Ausgleichszahlungen des Landes wurde daher eine Teilrückführung von € 42,4 Mio. bei der VSt. 1/981028-2981 verbucht.

12.  
Gebührstellungen - Rückführung

Im Zusammenhang mit der Teilbedeckung der Haushalte 2009 und 2010 erfolgten Einmalmaßnahmen in Form von außerordentlichen Auflösungen von Gebührstellungen in der Gesamthöhe von € 81.009.200,--, die nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs und somit in Abhängigkeit von den Inanspruchnahmen der Gebührstellungen rückzuführen sind.
Aufgrund des gegebenen Haushalts-Konsolidierungsbedarfs und dem damit zusammenhängenden, voraussichtlich stärkeren Abbau der Gebührstellungen wurde zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen der künftigen Haushalte ein Teilbetrag von € 20,7 Mio. durch Gebührstellung bei der VSt. 1/981139-9999 rückgeführt.

13.  
Ausgleich für nicht genehmigte Gebührstellungen

Im Zuge der Abschlussarbeiten 2011 wurden Gebührstellungen verschiedener Abteilungen nicht durchgeführt, die nicht den bestehenden Gebührstellungsregelungen entsprachen. Zur Bedeckung dringender Erfordernisse in den betroffenen Abteilungen wurden insgesamt € 8.679.000,-- in das Jahr 2012 übertragen. Die Mittelbereitstellung erfolgte durch Gebührstellung bei der VSt. 5/900009-9999.



Die Rücklagen sind in der Beilage 2 detailliert dargestellt. Diese dient als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung:

siehe Tabelle 5)



F.     VORLAGE DES LANDESRECHNUNGSABSCHLUSSES 2011
AN DEN LANDTAG STEIERMARK

Nach Beschlussfassung des gegenständlichen Sitzungsantrages soll der Rechnungsabschluss 2011 auf Basis der genehmigten Schlusssummen einschließlich der im gegenständlichen Bericht enthaltenen Maßnahmen dem Landtag Steiermark mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegt werden.



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2012.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landesrechnungsabschluss 2011 mit dem Band I (Ordentlicher Haushalt, Außerordentlicher Haushalt, Gesamtübersichten und Nachweise) und dem Band II (Untervoranschläge und Wirtschaftsbetriebe) samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zur Kenntnis genommen.