LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1003/4

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verwaltung

Betreff:
Veröffentlichung von Gutachten und Studien im Internet


zu:


  • 1003/1, Veröffentlichung von Gutachten und Studien im Internet (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Verwaltung" hat in seinen Sitzungen vom 07.02.2012 und 08.05.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 7. Februar 2012 wurde die Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl. Zahl 1003/1 abzugeben. Diese übermittelte Folgendes:

Grundsätzlich kann zum Antrag, der auf eine nicht näher beschriebene Dokumentenweitergabe abzielt, Folgendes festgehalten werden:
 
Das Thema "Transparenz der Verwaltung" spielt aktuell im europäischen Kontext, konkret im Zusammenhang mit der Richtlinie 2003/98 EG über die Weiterverwendung von Informationen aus dem öffentlichen Sektor (kurz "PSI-Richtlinie" nach dem englischen Titel "Re-use of Public Sector Information") eine Rolle. Öffentliche Stellen erfassen, erstellen, reproduzieren und verbreiten im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages Daten und Informationen aus den verschiedensten Gebieten (z. B. Wirtschaft, Bildung, Soziales, Geografie, Tourismus etc.). Diese Informationen können Ausgangsmaterial für neue Produkte und Dienste sein. Die Richtlinie bezweckt, die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen und Verfahren für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors in allen Mitgliedstaaten auf ein Mindestniveau anzugleichen. Dadurch sollen unionsweite Informationsdienstleistungen erleichtert und längerfristig der Binnenmarkt gestärkt werden. Ins Landesrecht umgesetzt wurde die Richtlinie durch das Steiermärkische Dokumentenweiterverwendungsgesetz - StDWG, LGBl. Nr. 46/2007.
 
Auf europäischer Ebene wird zurzeit die Überarbeitung der PSI-Richtlinie diskutiert bzw. vorbereitet. Gemäß dem Vorschlag der Europäischen Kommission soll der Anwendungsbereich der PSI-Richtlinie erheblich erweitert werden. So sollen die Entscheidungsfreiheit für die öffentlichen Stellen, welche Dokumente weiter gegeben werden, wegfallen, die Möglichkeit der Entgeltgestaltung für die Weitergabe von Dokumenten eingeschränkt und Regulierungsbehörden eingerichtet werden, deren Entscheidungen sich alle öffentlichen Stellen zu unterwerfen haben. Überdies sollen die bereit zu stellenden Dokumente nicht nur raumbezogene Informationen sein, sondern praktisch alles, was in der öffentlichen Hand vorhanden ist, also auch Archive, Museen und Bibliotheken.
  
Auch die österreichischen  Bundesländer wollen sich in koordinierter Form in den Diskussionsprozess zur Überarbeitung der PSI-Richtlinie einbringen. Es erscheint also tunlich, abzuwarten, welche Entwicklungen die Rechtsetzung auf europäischer Ebene nimmt. Verbindliche Vorgaben gemäß Unionsrecht werden sodann ins Landesrecht umzusetzen sein.
 
Im Zusammenhang mit dem Antrag Einl.Zahl 1003/1 darf ergänzend angemerkt werden, dass unter der Adresse www.verwaltung.steiermark.at  bereits jetzt allgemein zugängliche und aktuelle Informationen, insbesondere aus dem statistischen und umwelttechnischen Bereich, zur Verfügung stehen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Verwaltung zum Antrag, Einl.Zahl 1003/1, der Abgeordneten Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner und Ingrid Lechner-Sonnek, betreffend Veröffentlichung von Gutachten und Studien im Internet, wird zur Kenntnis genommen.