LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 6

EZ/OZ 1341/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Förderungsbericht des Landes Steiermark 2011


zu:


  • 1341/1, Förderungsbericht des Landes Steiermark 2011 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 26.06.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Der Steiermärkische Landtag hat in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse gefasst, wonach jährlich ein umfassender Bericht über alle durch Beschlüsse des Landtages bzw. der Landesregierung gewährte Förderungen ("Subventionen") zu verfassen ist, der die genauen Summen und die jeweiligen FörderungsempfängerInnen benennt.

Für die Erstellung des Förderungsberichtes 2011 waren von den Dienststellen alle Förderungen bekanntzugeben, durch deren Hingabe das Vermögen des Landes Steiermark geschmälert oder belastet wurde.
Die bekannt gegebenen Daten der Dienststellen wurden in der Stabstelle Landesamtsdirektion und Controlling als die für das Förderungscontrolling zuständige Stelle - ohne weitere Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit - zu einem Gesamtbericht zusammengefasst.
Der beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Förderungsbericht 2011 umfasst die von den Dienststellen gemeldeten, im Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlten Förderungsbeträge. Er besteht aus einer Gesamtübersicht über alle Dienststellen und für jede Dienststelle aus zwei Teilen, der "Förderungsbericht-Übersicht" als zusammenfassender Liste aller Förderungsprogramme der Dienststelle (mit Gesamtsummen der ausbezahlten Förderungen und Anzahl der Förderungsfälle pro Förderungsprogramm) und dem "Förderungsbericht-Einzelfallausweis" (als Auflistung der einzelnen Förderungsfälle mit Förderungsnehmer/in, Förderungsgegenstand und Förderungshöhe).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Förderungen aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Notlagen der FörderungsnehmerInnen oder solche, die auf bestimmte Gesundheitszustände schließen lassen, nicht personenbezogen veröffentlicht werden. Bei Förderungsprogrammen mit ausschließlich solchen Förderungen wird daher im Bericht kein Einzelfallausweis dargestellt (der "Förderungsbericht-Einzelfallausweis" entfällt), einzelne Förderungsfälle innerhalb anderer Programme wurden im Einzelfallausweis anonymisiert. Die diesbezügliche Entscheidung wurde von den meldenden Förderungsstellen getroffen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 2012.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend den Förderungsbericht des Landes Steiermark 2011, wird zur Kenntnis genommen.