LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1356/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Rechtsbereinigung


zu:


  • 1356/1, Rechtsbereinigung (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung vom 26.06.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Der umfangreiche Bestand des geltenden Landesrechts enthält teilweise Rechtsvorschriften, die heute keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem aktuell maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung im Rahmen der Verwaltung. Auch für Bürgerinnen und Bürger müssen alle maßgeblichen Vorschriften leicht zu finden sein und erkennbar sein, welches Gesetz für bestehende, neue oder vergangene Sachverhalte heranzuziehen ist.

Im Hinblick auf die umfassende Verwaltungsstrukturreform des Landes Steiermark, die derzeit umgesetzt wird, erscheint auch eine Deregulierung auf legistischer Ebene als sinnvoll. Diese soll in Form eines Rechtsbereinigungsgesetzes erfolgen, mit dem Vorschriften, die in der Praxis totes Recht darstellen, aufgehoben werden. Diese Deregulierungsmaßnahme soll zu einer effizienten und bürgernahen Legistik im Sinne von "better regulation" und Bürokratieabbau beitragen. Die mit dieser Maßnahme einhergehende Reduktion des Verwaltungsaufwandes  und die damit verbundenen Einsparungseffekte sollen einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsreform leisten.

Mit konkreten Maßnahmen zur Rechtsbereinigung wird auch einem der Reformvorschläge des Rechnungshofes entsprochen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die praktische Relevanz der einzelnen Normen des Landesrechts zu evaluieren und dem Landtag Steiermark ein Rechtsbereinigungsgesetz, mit dem jene Gesetzesbestimmungen, die keine praktische Wirkung entfalten, aufgehoben werden, vorzulegen. Ebenso soll die Relevanz sämtlicher Verordnungen evaluiert und dem Landtag darüber berichtet werden.