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"Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH"\; "Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG" - Genehmigung der Abtretung der Landesbeteiligungen\; Genehmigung der beiliegenden Verträge (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
02.10.2012
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Das Land Steiermark ist mit einem Anteil von 20 % am Stammkapital der "Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH" beteiligt. Das Stammkapital der Gesellschaft stellt sich derzeit wie folgt dar:
Gesellschafter | Stammeinlage | Prozent |
Grill Alois | € 13.212,50 | 37,75% |
Androsch Hannes, Dr. | € 13.212,50 | 37,75% |
Land Steiermark | € 7.000,00 | 20,00% |
Gemeinde Altaussee | € 1.050,00 | 3,00% |
Stadtgemeinde Bad Aussee | € 350,00 | 1,00% |
Gemeinde Grundlsee | € 175,00 | 0,50% |
SUMME | € 35.000,00 | 100,00% |
Die Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH ist einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG, an deren Kommanditkapital das Land Steiermark ebenfalls zu 20 % beteiligt ist.
Das Kommanditkapital der Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG stellt sich derzeit wie folgt dar:
Gesellschafter | Kommanditeinlage | Prozent |
Dr. Androsch Hannes | € 75.500,00 | 37,75% |
Grill Alois | € 75.500,00 | 37,75% |
Land Steiermark | € 40.000,00 | 20,00% |
Gemeinde Altaussee | € 6.000,00 | 3,00% |
Stadtgemeinde Bad Aussee | € 2.000,00 | 1,00% |
Gemeinde Grundlsee | € 1.000,00 | 0,50% |
SUMME | € 200.000,00 | 100% |
Bereits in den vergangenen Wirtschaftsjahren hatte sich gezeigt, dass die Ertragskraft des Unternehmens nicht zur Bedienung der hohen Verbindlichkeiten ausreicht. Obwohl die erwirtschafteten Cash-Flows in den letzten Jahren fast zur Gänze zur Bedienung der Bankverbindlichkeiten herangezogen wurden, konnten nur teilweise Tilgungen vorgenommen wurden, da der Großteil in den Zinsendienst geflossen ist. Dadurch konnte der Stand der Verbindlichkeiten und damit auch des Zinsendienstes in den letzten Jahren nicht nennenswert verringert werden. Das Unternehmen hat laufend Verluste erwirtschaftet und die erforderlichen Instandhaltungen und Reinvestitionen konnten in der Vergangenheit nicht oder nur zum Teil finanziert werden. Zum Ende des Wirtschaftsjahres kam es regelmäßig zu Liquiditätsengpässen.
Die Gesellschaft wies schließlich zum 31.10.2010 Verbindlichkeiten in Höhe von € 13.656.376,89 aus. Darin enthalten waren stille Beteiligungen in Höhe von rund € 6 Mio. (davon stille Beteiligung des Landes Steiermark in Höhe von € 3,6 Mio.), Bankverbindlichkeiten in Höhe von rund € 5,2 Mio. sowie ein als verdecktes Eigenkapital zu qualifizierendes Landesdarlehen in Höhe von € 1.320.400,--. Mit den stillen Beteiligungsmitteln und den Bankkrediten wurden Investitionen, insbesondere der Neubau der Loser- und der Sandlingseilbahn im Jahr 2003 finanziert. Der Buchwert des Anlagevermögens der Gesellschaft wies zum 31.10.2010 lediglich einen Stand von rund € 11,1 Mio. auf.
Diese Situation machte eine umfassende finanzielle Sanierung der Gesellschaft mit einer - primär bilanztechnischen - Beseitigung des negativen Eigenkapitals und einer nachhaltigen Verbesserung der Liquiditätssituation unumgänglich.
Als ersten Schritt für diese Sanierung hat die Steiermärkische Landesregierung mit Beschluss vom 14.07.2011, GZ: FA12A-30lo-2/2011-569, die Umwandlung der stillen Beteiligung des Landes Steiermark in Höhe von € 3.600.000,--, sowie des Landesdarlehens in Höhe von € 1.320.400,-- in Eigenkapital unter der Voraussetzung genehmigt, dass alle bestehenden stillen Beteiligungen zu denselben Konditionen ebenfalls in Eigenkapital umgewandelt werden, die finanzierenden Banken auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, bzw. diesen in Eigenkapital umwandeln, die finanzierenden Banken einer Cash-Flow-abhängigen Bedienung der verbleibenden Bankverbindlichkeiten zustimmen und auch die privaten Gesellschafter einen Sanierungsbeitrag leisten.
Nach umfangreichen Verhandlungen und Gesprächen konnte schließlich im Dezember 2011 eine Einigung zwischen Land, Banken und Gesellschaftern erzielt werden. Die Unterfertigung der rechtsverbindlichen Punktation über die vereinbarten Sanierungsbeiträge wurde mit Regierungsbeschluss vom 15.12.2011, GZ: FA12A-30lo-2/2011-678, genehmigt. Über das Sanierungsergebnis und die einzelnen Sanierungsbeiträge wurde der Steiermärkischen Landesregierung im Amtsvortrag des angesprochenen Regierungsbeschlusses ausführlich berichtet.
Die Punktation wurde in der Zwischenzeit von allen Betroffenen unterzeichnet. Die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen stellen sich kurz zusammengefasst wie folgt dar:
- Umwandlung aller stillen Beteiligungen (insgesamt € 6.368.008,57 davon Land Steiermark: € 3.600.000,--) zu denselben Konditionen in nachrangiges Hybridkapital.
- Umbuchung des als verdecktes Eigenkapital zu qualifizierenden Darlehens des Landes Steiermark (€ 1.320.400,--) auf das variable Kapitalkonto (Eigenkapital).
- Darlehensverzicht der Banken bzw. Umwandlung in Hybridkapital in Höhe von insgesamt € 1.000.000,--.
- Tilgungsstundung: Die Rückführung der offenen Kreditforderungen erfolgt in gleichen annuitätischen Beträgen über 20 Jahre, ab 01.11.2011. Für die Jahre 2012 und 2013 wird die Tilgung gestundet (Ansparung zur Rückführung der Kleinanleger bzw. Zeichner).
- Cash-Flow abhängige Tilgung: Dem Unternehmen muss jährlich vor Tilgung der Kreditverbindlichkeiten ein Betrag von € 100.000,-- pro Jahr (wertgesichert) für Investitionen zur Verfügung stehen. Basis für die Berechnung ist der Free-Cash-Flow nach Zinsen.
- Die Österreichische Salinen AG bringt € 300.000,-- als Eigenkapital in die Gesellschaft ein. Dies erfolgt nunmehr in der Form, dass die Österreichische Salinen AG ihre bereits bestehende stille Beteiligung um den Betrag von € 300.000,-- aufstockt.
Durch die Sanierungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit ist es gelungen, das negative Eigenkapital zu sanieren, die Liquiditätssituation zu verbessern und den notwendigen finanziellen Spielraum für dringend erforderliche (Ersatz-)Investitionen zu schaffen. Damit konnte der positive Fortbestand der Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG im Sinn des Regierungsbeschlusses vom 14.07.2011 ausreichend gewährleistet werden.
Der ursprüngliche Grund für die im Jahr 2003 eingegangenen Beteiligungen des Landes Steiermark an der Gesellschaft war die Unterstützung des Ausbaus des Skigebietes für eine positive Entwicklung der gesamten Region.
Von der Fachabteilung 12A wurden alle verwalteten Landesbeteiligungen unter Beiziehung eines externen Seilbahnexperten strategisch evaluiert. Diese strategische Evaluierung hat für die Landesbeteiligung am Loser ergeben, dass primär die Gesellschaft finanziell restrukturiert werden muss, um einen Fortbestand der Loser Bergbahnen als regionaler touristischer Leitbetrieb zu gewährleisten und sich das Land Steiermark anschließend aus dem Unternehmen zurückziehen sollte. Mit dem Gesellschaftsanteil von 20 % ist überdies ohnehin keine maßgebliche Einflussnahme auf das Unternehmen verbunden.
Dr. Hannes Androsch hat sich als Mitgesellschafter bereit erklärt, die echten (GmbH- und KG-Anteil) und die stille Landesbeteiligung um den symbolischen Betrag von jeweils € 1,-- zu übernehmen.
Über Dr. Hannes Androsch als neuen Hautgesellschafter soll auch eine wirtschaftliche Kooperation zwischen den Loser Bergbahnen und den Unternehmen der Österreichischen Salinen AG, insbesondere dem Tourismusbetrieb Salzwelten, erfolgen. In der laufenden Betriebsführung sollten sich dadurch wirtschaftliche Vorteile für die Loser Bergbahnen durch Ausnutzung von Synergieeffekten ergeben.
Im Vorfeld der Übernahme der Landesanteile bringt Dr. Hannes Androsch einen Betrag von € 8.750,-- als zusätzliches Eigenkapital in die Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH ein, wodurch sich sein Anteil am Stammkapital der GmbH von bisher € 13.212,50 auf € 21.962,50 erhöht. Mit dieser Kapitalaufstockung ist auch eine Änderung der Gesellschaftsverträge der Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH und der Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG verbunden. Diese Maßnahmen sollen in den Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften am 25.07.2012 beschlossen werden. Die Einholung der Genehmigung dieser Maßnahmen und der neuen Gesellschaftsverträge durch die Steiermärkische Landesregierung erfolgt mit gesondertem, gleichzeitig eingebrachtem Regierungssitzungsantrag, GZ: FA12A-30lo-2/2012-860.
Da die Änderungen der Gesellschaftsverträge und die Abtretung der Landesanteile durch den dafür notwendigen Landtagsbeschluss zeitlich auseinanderfallen und außerdem die Einbringung der € 300.000,-- als Eigenkapital in Erfüllung der Punktation durch die Österreichische Salinen AG, die Übernahme der Landesanteile jedoch durch Dr. Hannes Androsch erfolgt, müssen zur Absicherung des Landes Steiermark bis zur General- und Gesellschafterversammlung am 25.07.2012 folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Land Steiermark die Zustimmung zur Änderung der Gesellschaftsverträge erteilen kann:
- Es muss seitens Dr. Hannes Androsch ein rechtsverbindlich unterfertigtes Übernahmeanbot (Notariats-Akt) für die Übernahme der Landesanteile auf Basis der beiliegenden Abtretungsverträge vorliegen.
- Es muss der Nachweis erbracht sein, dass der stille Beteiligungsvertrag mit der Österreichische Salinen AG über die € 300.000,-- unbedingt und unwiderruflich abgeschlossen wurde bzw. dass die € 300.000,-- bereits einbezahlt wurden.
Da eine positive Weiterentwicklung des Unternehmens der Loser Bergbahnen als regionaler touristischer Leitbetrieb durch den zukünftigen Hauptgesellschafter Dr. Hannes Androsch und die zukünftige Kooperation mit der Österreichischen Salinen AG realistisch erscheint, wird vorgeschlagen, dass sich das Land Steiermark als Minderheitsgesellschafter nach der erfolgreichen finanziellen Sanierung aus dem Unternehmen zurückziehen und seine Anteile an der Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH, der Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG und seine stille Beteiligung an der Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG auf Basis der als Beilagen 1 und 2 integrierende Bestandteile dieses Regierungssitzungsantrages bildenden Abtretungsverträge an Dr. Hannes Androsch abtreten soll. Rein formale bzw. geringfügige Änderungen ohne Veränderung des wirtschaftlichen Gehalts, die zu keiner Mehrbelastung des Landes Steiermark führen, können in den beiliegenden Verträgen noch durchgeführt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2012.
Die Abtretung der Landesbeteiligungen an der "Loser Bergbahnen Verwaltung GmbH" und der "Loser Bergbahnen GmbH &\; Co KG" und der Abschluss der entsprechenden Verträge wird im Rahmen der dargestellten Gesamtlösung genehmigt.