EZ/OZ 1294/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Gemeinden
Betreff:
Der Verein Arbeiterheim in der Gemeinde Fohnsdorf
zu:
- 1294/1, Der Verein Arbeiterheim in der Gemeinde Fohnsdorf (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 12.06.2012 und 02.10.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann, Dipl.-Ing. Gunter Hadwiger, Anton Kogler, Peter Samt liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:
"Mit Beschluss des Ausschusses für Gemeinden, Wohnbau, Bau- und Raumordnung des Landtages Steiermark vom 12.06.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1294/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Die Aufsichtsbehörde hat im Jahr 2009 im Zuge der umfassenden Gebarungsprüfung der Gemeinde Fohnsdorf auch die Gebarung der Gemeinde Fohnsdorf im Zusammenhang mit dem Arbeiterheim geprüft. Dabei wurde zusammenfassend festgestellt, dass das Arbeiterheim im ordentlichen Haushalt der Gemeinde im Zeitraum 2004 bis 2008 einen Abgang in der Höhe von insgesamt € 662.680,00 erzielte. Das entspricht einem durchschnittlichen Abgang von € 132.536,00 pro Jahr. Die Aufsichtsbehörde stellte zudem fest, dass die anfallenden Betriebskosten laut Pachtvertrag vom Verein Arbeiterheim seit Jahren nicht termingerecht bezahlt werden. Laut dem Rechnungsabschluss 2008 hat mit Stichtag 31.12.2008 der Rückstand insgesamt € 89.300,00 betragen.
Hinsichtlich der Organe des Arbeiterheims stellte die FAGW fest, dass der Obmann, der erste Obmann-Stellvertreter und der Kassier bzw. ein Geschäftsführer des Verbandes in der Vergangenheit regelmäßig durch Vertreter des Gemeinderates bzw. der Verwaltung der Gemeinde Fohnsdorf besetzt wurden.
Aus gegebenem Anlass hat die FAGW im Juli 2012 eine Überprüfung des Sachverhaltes Arbeiterheim - ausgehend von den oben dargestellten Feststellungen im Jahr 2009 - vor Ort durchgeführt.
Im Zentrum der Überprüfung stand ein im Jahr 1958 zwischen dem Verein Arbeiterheim Fohnsdorf und der Gemeinde Fohnsdorf abgeschlossener Pachtvertrag samt zusammenhängenden Abänderungen. Dieser Pachtvertrag sieht neben einem Pachtzins in der Höhe von ATS 500,00 pro Monat eine Reihe von Kostenübernahmen durch die Gemeinde Fohnsdorf vor. Der Pachtvertrag wurde auf 99 Jahre abgeschlossen. Die Vorschreibung erfolgt jährlich.
Der Bürgermeister der Gemeinde Fohnsdorf (Johann Straner) nahm dazu in einem Schreiben vom 31.07.2012, wie folgt, Stellung:
"Da im seinerzeitigen Pachtvertrag aus dem Jahre 1958 dem Verein Arbeiterheim gewisse Rechte eingeräumt wurden und diese Rechte vom Vereinsvorstand nicht zur Gänze genutzt werden, ergibt sich daraus schon ein nicht unbeträchtlicher Vorteil für die Gemeinde Fohnsdorf.
Diese Rechte sind im Pachtvertrag angeführt:
- die Bereitstellung eines Hauswartes\;
- die Bereitstellung einer Hauswartgehilfin\;
- die Abgeltung von 10.000 kg Heizöl\;
- sowie die Rückvergütung der halben Grundsteuer.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass beim Umbau des Arbeiterheims Fohnsdorf im Jahre 1998 durch den Verein Arbeiterheim insgesamt € 400.000,00 an Steuervorteil lukriert werden konnte.
Als vorläufiges Ergebnis der Besprechung vom 13.06.2012 kam man einstimmig zur Auffassung, dass diese nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommenen Leistungen mit bewertet werden müssen (Anmerkung: Besprechung zwischen VertreterInnen aller Fraktionen im Gemeinderat außer der KPÖ und der FPÖ sowie Vertretern des Vereins Arbeiterheim Fohnsdorf).
Weiters wurde an einen Sachverständigen der Auftrag erteilt, eine noch im Besitz des Vereins Arbeitnehmerheim befindliche Liegenschaft zu bewerten. Da in den letzten Jahren auch Inventar vom Verein Arbeiterheim angekauft wurde, dass zur Grundausstattung des Hauses gehört, würde auch dieses Inventar in den Besitz der Gemeinde Fohnsdorf übergehen.
Bei vorsichtiger Schätzung all dieser Maßnahmen müsste die Verbindlichkeit des Vereins Arbeiterheim gegenüber der Gemeinde abgegolten sein."
Hinsichtlich der offenen Verbindlichkeiten des Vereins Arbeiterheim Fohnsdorf gegenüber der Gemeinde Fohnsdorf wird festgestellt, dass die Feststellungen der FAGW im Gebarungsprüfungsbericht 2009 bisher zu keinen nennenswerten Maßnahmen seitens der Gemeinde Fohnsdorf geführt haben. Die Verbindlichkeiten sind in der Zwischenzeit von rund € 89.300,00 (per 31.12.2008) auf € 116.841,06 (per 31.12.2011) gestiegen. Die oben dargestellte Stellungnahme des Bürgermeisters der Gemeinde Fohnsdorf zum Sachverhalt ist für die Aufsichtsbehörde anhand der bisher vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehbar.
Die Gemeinde Fohnsdorf wurde von der Aufsichtsbehörde aufgefordert, insbesondere bestehende offene Forderungen gegenüber ihren Schuldnern (Vereine, BürgerInnen, etc) bei Fälligkeit einzufordern und gegebenenfalls zeitgereicht einzutreiben."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Gemeinden zum Antrag, Einl.Zahl 1294/1, der Abgeordneten Amesbauer, BA, Dipl.-Ing. Deutschmann, Dipl.-Ing. Hadwiger, Kogler und Samt, betreffend "Der Verein Arbeiterheim in der Gemeinde Fohnsdorf", wird zur Kenntnis genommen.