Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 26.06.2012 und 02.10.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der Abgeordneten Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner, Ingrid Lechner-Sonnek liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:
"Mit Beschluss des Ausschusses für Gemeinden vom 26.06.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1345/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Am 15.06.2012 wurde ein Selbstständiger Antrag betreffend "Wärmepumpe und Wohnbauförderung" eingebracht.
Dieser Antrag lautet wie folgt:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, Förderungen von Wärmepumpen über die Wohnbauförderung nur dann zu gewähren, wenn diese
1. eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 auch in der Praxis (Nachweis) aufweisen und
2. mit einer adäquaten Photovoltaikanlage kombiniert werden oder deren Energieversorgung zu 100 % über einen zertifizierten Ökostromanbieter erfolgt."
Dieser Antrag wurde wie folgt begründet:
"Die Hersteller für Wärmepumpen bewerben ihr Produkt damit, dass mit einem Einsatz von 1 kw 4 kw Heizenergie gewonnen werden kann, was eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4 bedeutet. Die JAZ gibt das Verhältnis der über das Jahr abgegebenen Heizenergie zur aufgenommenen elektrischen Energie an und zeigt somit im Gegensatz zu den Leistungszahlen die tatsächliche Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen. Auch das Land Steiermark fordert eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4, damit eine Wohnbauförderung gewährt werden kann. Allerdings wird nicht geprüft, ob die Jahresarbeitszahl von 4 in der Praxis tatsächlich eingehalten wird.
Es ist in der Baubranche bekannt, dass die JAZ 4 von vielen Wärmepumpenherstellern im Betrieb nicht erreicht wird, die breite Bevölkerung dagegen vertraut den Aussagen in den Werbeprospekten. Die Fördermöglichkeit durch die öffentliche Hand (Ökologische Wohnbauförderung) suggeriert, dass es sich um eine besonders umweltschonende Energiegewinnung handelt.
Wärmepumpen bieten eine Umweltentlastung aber nur dann, wenn zum einen tatsächlich die entsprechende Jahresarbeitszahl erreicht wird, zum anderen der dafür benötigte Strom auf nachhaltige Weise produziert wird."
Auf Ersuchen der damaligen Wohnbauförderungsabteilung wurde vom Energiebeauftragten des Landes Steiermark, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Jilek, mit Schreiben vom 23.07.2012, GZ.: A1733.00-1/2011-53, eine Stellungnahme übermittelt. Diese lautet wie folgt:
"Die Erfahrungen mit dem Betrieb von Wärmepumpen, teilweise auch in einigen einschlägigen Studien festgehalten, bestätigen, dass Wärmepumpen nicht immer die gewünschte Performance erreichen. Es wurde deshalb der Aufbau eines "Qualitätsmanagement Wärmepumpe" in die Wege geleitet, der mit Hilfe der folgenden Aktivitäten eine Verbesserung der Situation erreichen soll:
- Mitarbeit in der österreichweit arbeitenden Qualitätsgemeinschaft Wärmepumpe - ein wesentlicher Faktor zur Weiterentwicklung, Abstimmung, Verbreitung und Durchsetzung der Qualitätskriterien für die Heizungswärmepumpen in Österreich und der Steiermark.
- Bestandsanalyse: Aus den zur Verfügung stehenden Quellen (Hersteller, Installateure, Gemeinden, Förderstellen, etc.) werden systematisch Informationen und Daten über den Bestand an Wärmepumpenanlagen in der Steiermark in einer Datenbank registriert. Damit wird auch der EU-Richtlinie 2010/31/EU entsprochen, die langfristig eine Vollerfassung (und kontinuierliche Kontrolle) von Heizungs-, Kälte- und Klimaanlagen vorsieht.
- Aufbau eines Support für KonsumentInnen\; diese brauchen eine kompetente unabhängige Anlaufstelle, wenn sie es in Betracht ziehen eine Wärmepumpenheizung zu installieren oder eine Anlage betreiben und mit Problemen konfrontiert sind. Da Probleme und Schadensfälle in der Regel mit relativ geringem Aufwand aufgenommen und dokumentiert werden können, dient diese Aktivität nicht nur den betroffenen BesitzerInnen der mangelhaften Wärmepumpenheizung, sondern konkret und praxisnah durch die Verbreitung der daraus gewonnenen Erkenntnisse allen Stakeholdern.
- Monitoring: Ab Herbst soll für zumindest eine, eher zwei Heizsaisonen eine Messreihe an zehn Wärmepumpen gemeinsam mit dem Landesenergieverein gestartet werden, wobei die Auswahl der zehn Wärmepumpen ein möglichst breites Spektrum an eingesetzten Technologien (Tiefenbohrung, Grabenkollektor, Wasser-Wasser, Luft-Wasser) umfassen wird. Die systematische Analyse von ausgewählten Anlagen dient einerseits dazu das Betriebsverhalten näher kennen zu lernen, um daraus Rückschlüsse zur Optimierung der untersuchten Anlagen, aber auch um Empfehlungen für nicht so im Detail erhobene Anlagen treffen zu können.
Die dabei und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (im Rahmen der Qualitätsgemeinschaft Wärmepumpe) gewonnenen Erkenntnisse können dann auch für entsprechende Entscheidungen für die Wohnbauförderung herangezogen werden. Darüber hinaus soll mit diesem Projekt strategisch auf die weitere Entwicklung von neuen Wärmepumpenanlagen eingewirkt und zusätzlich das Optimierungspotenzial der bereits in Betrieb befindlichen Anlagen in der Steiermark eruiert und gehoben werden. Dabei soll gleichermaßen präventiv, im Fall von in der Planung befindlichen Anlagen, als auch unterstützend, im Fall von bereits in Betrieb befindlichen Anlagen, vorgegangen werden."
Seitens der Fachabteilung Energie und Wohnbau wird zum gegenständlichen Landtagsantrag festgehalten:
1. Im Rahmen der Förder- bzw. Vollzugspraxis wird von der für den Einbau verantwortliche Firma verlangt, das Erreichen der Jahresarbeitszahl 4 (JAZ 4) zu bestätigen. Bei JAZ 4 handelt es sich um eine sehr ambitionierte Anforderung - andere Bundesländer verlangen nicht eine derart ambitionierte JAZ.
Der geforderte Praxisnachweis wäre jedenfalls mit Zusatzkosten für den Förderungswerber (Installierung einer Messeinrichtung) sowie einem zusätzlichen Personalaufwand (Prüfung dieser Messungen) verbunden. Wie aus der zitierten Stellungnahme des Landesenergiebeauftragen hervorgeht, soll für eine, eher zwei Heizsaisonen eine Messreihe an 10 repräsentativen Wärmepumpen gestartet werden. Das Ergebnis dieses Monitorings wäre jedenfalls abzuwarten. Es wäre daher zu diesem Zeitpunkt nicht opportun, Vorschreibungen des Einbaues einer Messeinrichtung bei Wärmepumpen zu veranlassen.
2. Im Rahmen der Eigenheimförderung werden Zuschläge für Wärmepumpenheizungen mit JAZ 4 gewährt. Dies allerdings nur in Verbindung mit Solarenergie bzw. Photovoltaiknutzung. Damit scheint der Punkt 2. des gegenständlichen selbständigen Antrages bereits umgesetzt zu sein. Es wird darauf hingewiesen, dass Wärmepumpen aus technischen Gründen im Rahmen der anderen Wohnbauförderungsvarianten so gut wie keine Rolle spielen."
Der Bericht des Ausschusses für Gemeinden zum Antrag, Einl.Zahl 1345/1, der Abgeordneten Ing. Jungwirth, Schönleitner und Lechner-Sonnek, betreffend Wärmepumpe und Wohnbauförderung, wird zur Kenntnis genommen.