EZ/OZ 1262/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Zugang von UnternehmerInnen mit aufrechter Gewerbeberechtigung zur Mindestsicherung
zu:
- 1262/1, Zugang von UnternehmerInnen mit aufrechter Gewerbeberechtigung zur Mindestsicherung (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 12.06.2012, 26.06.2012 und 02.10.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen, Familie und Integration vom 26.06.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 1262/1 abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattete die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Auch in der Steiermark haben Gewerbetreibende mit aufrechter Gewerbeberechtigung und entsprechend geringem Einkommen Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung. D.h. eine Ruhendlegung der Gewerbeberechtigung ist nicht notwendig. Eine solche Rechtsmeinung wurde auch nie von der zuständigen Abteilung 11 vertreten. Generell muss jedoch angemerkt werden, dass es Ziel jeder Integration in den Arbeitsmarkt ist, dass BezieherInnen der Mindestsicherung letztlich ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, sodass ein BMS-Bezug nicht mehr notwendig ist. Wie auch bei anderen BMS BezieherInnen wird es daher auch bei UnternehmerInnen erforderlich sein, den Weg zu einem solchen Einkommen zu beobachten und gegebenenfalls auch andere Erwerbsmöglichkeiten, wenn notwendig auch in Zusammenarbeit mit dem AMS, zu verfolgen.
Bis dato ist ein einziger Fall bekannt, bei dem ein Mitarbeiter einer Bezirksverwaltungsbehörde eine nicht der Rechtlage entsprechende Auskunft gegeben hat. Dies wurde jedoch umgehend nach Bekanntwerden richtiggestellt. Der gegenständliche Selbstständige Antrag geht offenbar auf einen diesbezüglichen Artikel in einer Ausgabe der Grazer Woche vom Februar 2012 zurück.
Da es sich beim angesprochenen Fall um einen Einzelfall handelt und der Vollzug in diesem Bereich ansonsten in der Steiermark einheitlich erfolgt, kann von Seiten der Steiermärkischen Landesregierung derzeit kein Handlungsbedarf festgestellt werden. Sollten neuerlich Fälle bekannt werden, wird die zuständige Abteilung 11 einen klarstellenden Vollzugserlass an die Bezirksverwaltungsbehörden übermitteln.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl. Zahl 1262/1, der Abgeordneten Ing.in Jungwirth, Lechner-Sonnek und Schönleitner, betreffend Zugang von UnternehmerInnen mit aufrechter Gewerbeberechtigung zur Mindestsicherung, wird zur Kenntnis genommen.