EZ/OZ 1343/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Integrative Wohngemeinschaften weiterführen
zu:
- 1343/1, Integrative Wohngemeinschaften weiterführen (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 26.06.2012 und 02.10.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen, Familie und Integration vom 26.06.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 1343/1 abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattete die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
Eingangs ist festzuhalten, dass die in der Begründung des Antrages vorgebrachte Darstellung, dass die Integrativen Wohngemeinschaften (IWGs) von alpha nova seitens des Landes Steiermark nicht mehr finanziert werden sollen, nicht richtig ist. Ihr Weiterbetrieb steht - im rechtlich machbaren Rahmen - völlig außer Frage. Ebenso unrichtig ist die in verschiedenen Medien vorgebrachte Information, dass das Budgetkonsolidierungspaket 2011/12 dafür verantwortlich sei, dass IWGs nicht mehr weiter geführt werden können. Die Probleme für die Fortführung (künftige Gestaltung) von IWGs ergeben sich ausschließlich aufgrund von fachlichen (rechtlichen) Überlegungen.
Alpha nova hat sich zur Führung der IWGs bisher der mobilen Dienste der Wohnassistenz und der Freizeitassistenz gemäß LEVO-StBHG bedient. Das Modell IWG wurde daher nie als Sonderprojekt abgerechnet, sondern ausschließlich mit Verrechnungsverträgen für diese beiden Leistungen. Das In-Frage-Stellen der Möglichkeit, das Projekt über diese Leistungen zu finanzieren, stellt natürlich die Machbarkeit des Projekts vor existenzielle Probleme. Daher ist zuerst die Frage zu beantworten, warum die Leistungen Wohnassistenz und Freizeitassistenz nicht passen.
Insgesamt betreibt alpha nova 10 IWGs, in welchen jeweils 2 Menschen mit Behinderung und 2 Studierende leben. Anzumerken ist, dass von insgesamt 20 Menschen mit Behinderungen, die IWGs bewohnen, für 7 Personen eine Lösung zu finden ist.
Betrachtet man den Hilfebedarf der einzelnen BewohnerInnen, so stellt man fest, dass viele mit den oben angeführten mobilen Leistungspaketen in dieser Unterbringungsform das Auslangen finden können, bei einigen BewohnerInnen kommt man jedoch zu dem Schluss, dass die Betreuung eher stationär denn mobil umgesetzt werden müsste. Einige der BewohnerInnen der IWGs haben nämlich einen höheren Hilfebedarf als er beispielsweise durch das in der LEVO-StBHG vorhandene Teilzeitbetreute Wohnen abgedeckt werden könnte. Daher kommen einige Menschen mit Behinderung mit der gemäß aktueller LEVO limitierten Anzahl von 480-Jahresstunden bei der Wohnassistenz nicht aus.
Weiters ist für einen Großteil der in IWGs untergebrachten BewohnerInnen die Wohnassistenz nicht die passgenaue Leistung, weil sie nicht ein erhöhtes Ausmaß an pädagogischer Leistung - wie von der Wohnassistenz angeboten - benötigen. Vielmehr wurden offenbar durch die Wohnassistenz die erforderlichen (geringer qualifizierten) Assistenzleistungen finanziert. Durch einen über das rechtlich zulässige Maß hinaus organisierten Einsatz von Studierenden wurde damit ein wirtschaftlich rentabler Mix von Finanzierungsleistungen für das Gesamtprojekt IWG gefunden.
Derzeit wird daran gearbeitet, innerhalb der rechtlichen Vorgaben eine Übergangslösung zu entwickeln. Ziel dieser Übergangslösung ist es, dass niemand benachteiligt wird oder gar aus seiner/ihrer Wohnung ausziehen muss. Letzteres wurde von Seiten der Steiermärkischen Landesregierung auch nie behauptet. Eine Grenze ist dabei - wie auch im Antrag ausgeführt - der Betreuungsaufwand jedes einzelnen Menschen mit Behinderung in der Integrativen Wohngemeinschaft. Die Schwierigkeit für die Übergangslösung besteht darin, dass die regulären LEVO-Leistungen nicht für alle BewohnerInnen passen und in Bezug auf die Wohnassistenz generell die gemäß LEVO-StBHG geforderte Betreuungsqualität de facto unterschritten wird. Ein Sonderprojekt nur für einen einzigen Träger würde jedoch alle anderen Träger, die in der Steiermark Wohnassistenz anbieten, benachteiligen und ein Pilotprojekt ist nach fast zehnjährigem Betrieb rechtlich nicht zulässig.
Die Zeit der Übergangslösung soll dafür genützt werden, Überlegungen anzustellen, ob solche oder ähnliche Betreuungsformen steiermarkweit und für alle Träger zugänglich angeboten werden können. Ein Gesamtkonzept entsprechend der Forderung in Punkt 2 des Antrages ist bereits seit einiger Zeit in Ausarbeitung, bedarf jedoch infolge seines Umfanges und der einem solchen Gesamtkonzept innewohnenden Wirkung und Aussagekraft einer gewissen Zeit.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 1343/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Ing.in Jungwirth und Schönleitner, betreffend "Integrative Wohngemeinschaften weiterführen", wird zur Kenntnis genommen.