LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 11

EZ/OZ 1344/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Neuauflage des Sozialplans Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung


zu:


  • 1344/1, Neuauflage des Sozialplans Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 26.06.2012 und 02.10.2012 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 26.06.2012 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 1344/1 abzugeben.
 
Aufgrund dieses Beschlusses erstattete die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Zu Frage 1 "eine Neuauflage des Sozialplans für die Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten und dem Landtag zu übermitteln":
 
In der Abteilung 11 haben die Vorarbeiten zur Erstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP) für den Bereich der Behindertenhilfe begonnen. Zur Erstellung des BEP Behindertenhilfe müssen valide Datengrundlagen zur Verfügung stehen, um Bedarfe für die zukünftige Bestandserhaltung und Weiterentwicklung des Leistungsangebotes abschätzen zu können. Diese Datengrundlagen werden momentan erhoben. Gleichzeitig liegt mit diesen Daten ein Überblick über das jetzt zur Verfügung stehende Angebot vor (IST-Erhebung).
 
Ziel ist es, dass der BEP Behindertenhilfe am Ende der ersten Phase des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention, d.h. Ende 2013/Anfang 2014 vorliegt.

Zu Frage 2 "bei der Erarbeitung die Betroffenen und DienstleisterInnen einzubeziehen":
 
Bereits in der Planungsphase und den Vorbereitungen der Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention sind Menschen mit Behinderung eingebunden. Die im Zug dieser Vorarbeiten errichteten Strukturen werden für die Einbindung der Betroffenen in die Planungsarbeiten zum BEP sorgen. Externe ExpertInnen aus dem Kreis der Träger der Behindertenhilfe runden abteilungsinterne Expertisen ab.

Zu Frage 3 "die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung als Grundlage für den Sozialplan heranzuziehen":
 
Die Entstehung des BEP ist an die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, an nationale und steirische Gesetze gebunden und wird internationale programmatische und fachliche "State of the art"-Vorgaben umsetzen. Einzelne Erkenntnisse die im Zuge der Umsetzung des Aktionsplanes zur UN-Konvention erzielt werden, fließen in den BEP ein bzw. bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Leistungsangebotes.

Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention in der Steiermark wird im kommenden Herbst 2012 der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 1344/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Ing.in Jungwirth und Schönleitner, betreffend Neuauflage des Sozialplans Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung, wird zur Kenntnis genommen.