LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1253/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.05.2012, 12:45:14


Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Rücknahme der Kürzungen bei der Sommerbetreuungsförderung für Kinder mit Behinderung

Haben Eltern von Kindergarten- oder Schulkindern oft Probleme, die 14 unterrichtsfreien Wochen im Jahr abzudecken, ergeht es Eltern von Kindern mit Behinderung dabei noch schlechter: Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige sind oft nicht in der Lage, diese Kinder stunden- bzw. tageweise zu betreuen, da an die Betreuung höhere Anforderungen gestellt werden.

Dies führt in vielen Familien dazu, dass meist die Mutter ihre Berufstätigkeit aufgeben muss, weil sonst die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann. Die Folgen solcher Entscheidungen sind bekannt: Die finanzielle und sozialrechtliche Absicherung ist bei uns an Berufstätigkeit gebunden. Eltern, die ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen, verlieren ihre Absicherung und ihr Einkommen. Behinderung ist nachgewiesen ein Armutsrisiko, genau aus solchen Gründen. Dass besonders AlleinerzieherInnen extrem betroffen bzw. gefährdet sind, unter die Armutsgrenze zu fallen, ist bekannt.

Nun hat das Land Steiermark diese Situation weiter verschärft. Die Förderung der Kinderbetreuung für Kinder mit Behinderung wurde gekürzt. Wo früher vier Sommerferienwochen durch Betreuung überbrückt werden konnten, werden es nunmehr nur drei Wochen sein.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Kürzung der Förderungen, die die Sommerbetreuungsangebote für Kinder mit Behinderung mit finanzieren, zurückzunehmen.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)