EZ/OZ: 1386/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 29.06.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-445/2012-12; FA4A-21.V12-1900/2012-37
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Beilage
Betreff:
Meldung zur Mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung gemäß Stabilitätspakt jeweils für die Jahre 2012 bis 2015
Gemäß Artikel 15 Absatz (1) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012, der rückwirkend mit 1.1.2012 in Kraft treten soll, sobald die nach der Bundesverfassung und den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder darüber vorliegen, sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung an das Österreichische Koordinationskomitee bis jeweils 31. August zu berichten. Der Stabilitätspakt 2011 sah dazu gemäß Artikel 7 Absatz (1) eine Frist bis 30. Juni vor.
Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Stabilitätspaktes 2012 bis zum Stichtag 30.6. erfüllt sein werden, müssen die Meldungen hinsichtlich des Stichtages und der zu verwendenden Beilagen auf Basis des derzeit noch geltenden Stabilitätspaktes 2011 erfolgen. Betragsmäßig sind als Basis jedoch die höchstzulässigen Defizitquoten gemäß dem noch nicht beschlossenen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 anzuwenden. Analog zum Bund wird der Stabilitätspakt 2012 dem Landtag Steiermark im Herbst 2012 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Aufbauend auf den von den Ressorts bis Juni 2012 überarbeiteten Prognosedaten 2012 bis 2015 und der zuletzt eingelangten Ertragsanteilprognose des Bundes mit Stand Mai 2012 wurde der beiliegende, im Sinne des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 ausgearbeitete Bericht an das Österreichische Koordinationskomitee über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung fertiggestellt.
Die in der Beilage enthaltenen Erhebungsbögen zu den Krankenanstalten wurden von der Abteilung 8 und betreffend die Landesimmobiliengesellschaft von der LIG bereitgestellt.
Es wird festgestellt, dass mit den im beiliegenden Bericht dargestellten Ergebnissen den Festlegungen im Österreichischen Stabilitätspakt entsprochen wird.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Juni 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der vorstehende Bericht zur Mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung gemäß Stabilitätspakt jeweils für die Jahre 2012 bis 2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.