LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1690/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.01.2013, 15:11:13


Landtagsabgeordnete(r): Walter Kröpfl (SPÖ), Bernhard Rinner (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Christopher Drexler (ÖVP)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: LTWO-Nov_4WK.doc

Betreff:
Novellierung der Landtags-Wahlordnung


Neben der Aufnahme der strengeren Neuregelungen für die Briefwahl sind in die nächste Novellierung der Landtags-Wahlordnung auch die folgenden Punkte aufzunehmen:
 
Durch die Bezirksstrukturreform bzw. die Änderung der Steirischen Wahlkreise in der Nationalratswahlordnung (BGBl. I Nr. 106/2012) sind Anpassungen der Landtagswahlordnung in Bezug auf die Wahlkreise (§ 2 Abs. 1) erforderlich bzw. angebracht.

Im Gesetzestitel ist die Bezeichnung "Steiermärkischer Landtag" durch "Landtag Steiermark" zu ersetzen.
 
Das Zitat in § 90 Abs. 6 ist an das Landes-Verfassungsgesetz 2010 anzupassen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 
Gesetz vom ......, mit dem die Landtags-Wahlordnung 2004 geändert wird
 
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

 


Unterschrift(en):
Walter Kröpfl (SPÖ), Bernhard Rinner (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Christopher Drexler (ÖVP)