LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1507/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 12.10.2012, 10:44:48


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Missstände und Managementfehler im Gesundheitswesen

Der Erstellung des Doppelbudgets gehen Meldungen voraus, die wie in den zwei Jahren davor Kürzungen und einen weiteren Umbau der Angebotsstruktur ankündigen. Der Stil, mit dem die sogenannten Reformen plaziert werden, ist seit zwei Jahren derselbe: Massive Veränderungen werden über die Medien mitgeteilt, die Betroffenen werden nicht nur nicht einbezogen, sondern von der zuständigen Landesrätin nicht einmal informiert. Man verzichtet dabei auf die Ressourcen, die Erfahrung, das Wissen, die Überlegungen jener, die die Qualität des steirischen Gesundheitswesens aufgebaut haben und sicherstellen. Dies wird von vielen Betroffenen als Abwertung erlebt und entspricht in keiner Weise dem, wie man anderswo zeitgemäße Change-Prozesse aufsetzt.

Die Irritationen, zu denen diese Vorgangsweise seit Jahren führt, werden aktualisiert, wenn wie bei der Präsentation der Eckdaten des nächsten Doppelbudgets nur ein paar Schlagwörter und riesige "Konsolidierungs-"Summen genannt werden. Die Bevölkerung hat ein Recht auf detaillierte Information, zumal es um ihre Versorgung und Absicherung im Krankheitsfall geht - die mit ihren Beiträgen und Steuergeldern bezahlt wird.

Eine der wichtigsten Weichenstellungen innerhalb der KAGes wird die Ausschreibung, Wahl und Bestellung des neuen Vorstandes sein. Die Funktionsperiode des bisherigen Vorstandes läuft demnächst aus. Die Ausschreibung und die Auswahl der neuen Vorstände hat mit der gebotenen Transparenz und Überparteilichkeit zu erfolgen, es darf nicht zu einer bloßen Versorgung von willfährigen Parteigängern kommen. Auch die Landesregierung trägt die Verantwortung, dass der größte Betrieb des Landes untadelig geführt wird. Doch nicht einmal Vorgänge wie in der Zentralwäscherei, die anhand zweier Rechnungshofberichte viel Substanz für Kritik an den Zuständigen im derzeitigen Vorstand bieten, wurden bisher zum Anlass genommen, dass von seiten der Landesregierung die Verantwortung der obersten Ebene eingefordert worden wäre. Ganz offensichtlich akzeptiert man hier Zustände, die kein kleiner Sozialverein, kein KMU und kein Industriebetrieb auf sich beruhen lassen könnte oder wollte. Es ist nötig, die Verantwortung der Führungskräfte in der Landesregierung und im KAGes-Vorstand klarer sichtbar zu machen und einzufordern.


  1. Bei der Präsentation des Doppelbudgets 2013/2014 haben Sie festgestellt, dass seit 2011 eine sogenannte Kostendämpfung von 779,8 Mio € gelungen sei. Wie setzt sich diese Summe zusammen?
  2. Sie haben in derselben Pressekonferenz von weiteren Zusammenlegungen gesprochen: Welche Zusammenlegungen sind als nächstes geplant?
  3. Wurden die jeweils zuständigen Führungskräfte der Abteilungen bzw. Spitäler in die Entscheidungen mit eingebunden und wenn ja, wie?
  4. Wie gehen Sie mit den MitarbeiterInnen um, die aufgrund der Schließungen und Zusammenlegungen ihren Arbeitsplatz verlieren werden?
  5. Werden die Folgekosten der Schließungen, wie weitere Transportwege, neu entstehende Versorgungsdefizite für die Bevölkerung mit ihre Auswirkungen usw. in die Entscheidungsgrundlagen einbezogen?
  6. Bleiben Sie trotz der massiven fachlichen Kritik der Spitalschefs und ärtzlichen LeiterInnen bei Ihrem Plan, die Leitung der einzelnen Spitäler am jeweiligen Standort abzuschaffen und durch regionale Führungsfunktionen zu ersetzen?
  7. Die Funktionsperiode der Vorstandsmitglieder der KAGes wird demnächst auslaufen. Wann werden die Vorstandsfunktionen ausgeschrieben werden?
  8. Welche Funktionen werden ausgeschrieben werden?
  9. Was werden die zentralen Aufgaben der jeweiligen Funktionen sein?
  10. Wer entscheidet, welche Funktionen ausgeschrieben werden: die Landesregierung oder der Aufsichtsrat?
  11. Wie wird die Auswahl erfolgen?
  12. Wer trifft die letztendliche Entscheidung?
  13. Wie können Sie sicherstellen, dass nicht die parteipolitischen Wünsche der Regierungskoalition umgesetzt werden, sondern die für die Funktion kompetentesten Personen bestellt werden?
  14. Wie beurteilen Sie die Arbeit bzw. Leistungen des gegenwärtigen Vorstandes?
  15. Sind Sie der Meinung, dass der gegenwärtige Vorstand der KAGes seiner Verantwortung im ausreichenden Ausmaß nachgekommen ist, speziell bezüglich der Zentralwäscherei?
  16. Halten Sie es für tragbar, dass der ehemalige Betriebsleiter der Zentralwäscherei in seiner Funktion belassen wurde, auch nachdem sein direkter Untergebener, der ehemalige technische Leiter sich wegen der mutmaßlichen langjährigen sexuellen Belästigung von Mitarbeiterinnen einem Gerichtsverfahren stellen musste - wobei es nur aufgrund seines Todes nicht zur Verhandlung kam?
  17. Gehen Sie davon aus, dass der ehemalige Betriebsleiter die Verfehlungen seines direkten Untergebenen nicht erkannt hat oder dass er sie wahrgenommen, aber ignoriert, also gedeckt hat?
  18. Ist Ihnen bekannt, ob diese Frage jemals vom Vorstand geklärt wurde?
  19. Halten Sie es für tragbar, dass sowohl der personal- als auch der finanzverantwortliche Vorstandsdirektor nach der Rechnungshofprüfung 2005, die zum Teil haarsträubende Mängel in der Betriebsführung aufdeckte, keinerlei Maßnahmen setzten, die eine Bearbeitung der Mängel in einem bestimmten Zeitraum sichergestellt hätten?
  20. Ist Ihnen bekannt, ob die beiden zuständigen Vorstandsmitglieder Berichte über die Behebung der Mängel eingefordert haben und dies bzw. die Fortschritte belegen können?
  21. Ist Ihnen bekannt, was der Anlass für die Auflösung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Betriebsleiters der Zentralwäscherei im Mai 2011 war?
  22. Sehen Sie einen Zusammenhang damit, dass in den Tagen davor die Nachprüfung des Zentralwäscherei im Landtag beschlossen worden war?
  23. Wie legitimiert der Vorstand der KAGes diese Auflösung des Dienstverhältnisses, die einvernehmlich erfolgt ist und die Zahlung einer Abfertigung beinhaltet hat?
  24. Wie begründen die Vorstände der KAGes die Kündigung der Nachfolgerin des ehemaligen Betriebsleiters nach nur einem Jahr?
  25. Ist Ihnen bekannt, dass der Rechnungshofbericht festhält, dass gerade in der letzten Zeit, also in der Funktionsperiode der Geschäftsführerin, zahlreiche Mängel bearbeitet bzw. behoben wurden?
  26. Ist Ihnen bekannt, dass die Nachfolgerin zwar mit 1.8.2012 mündlich gekündigt wurde, aber bis dato keine schriftliche Kündigung erhalten hat und somit auch keine Begründung für die Kündigung?
  27. Vorstandsdirektor Fartek, der als Führungskraft die Hauptverantwortung für die betrieblichen Fragen der Zentralwäscherei hat, sagte im Kontrollausschuss vom 2.10. auf diese Frage, die Nachfolgerin des ehemaligen Betriebsleiters habe fachlich-sachlich den Anforderungen durchaus genügt, es habe ihr jedoch an Führungsqualität gefehlt. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass bisher über 90 der 115 MitarbeiterInnen der Zentralwäscherei eine Unterschriftenaktion unterstützt haben, die die Wiedereinsetzung dieser Leiterin zum Ziel hat?
  28. Sehen Sie eine Verantwortung in Ihrer Funktion als zuständige Landesrätin, einen in so wesentlichen Fragen untätigen Vorstand zum Handeln aufzufordern oder abzuberufen?


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)