EZ/OZ: 1172/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 04.04.2012, 10:00:16
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Valorisierung des Grenzbetrags für die Regresspflicht im Rahmen der Mindestsicherung
Die Grenze für die Regresspflicht wurde mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. März 2012, mit der das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz durchgeführt wird (Stmk. Mindestsicherungsgesetz-Durchführungsverordnung - StMSG-DVO)mit € 1.500 Nettoeinkommen festgelegt. Unter € 1.500 Nettoeinkommen wird kein Regress fällig.
Dieser Grenzbetrag wurde in der Verordnung fixiert, ohne dass eine Valorisierung vorgesehen wurde. Die Lebenskosten steigen unaufhaltsam, damit erhöhen sich auch die finanziellen Belastungen für die Unterhaltspflichtigen ständig. Es sollte daher in der Verordnung eine automatische Valorisierung des Grenzbetrags, angepasst an die Inflationsrate, vorgesehen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, den in den §§ 8 und 9 Stmk. Mindestsicherungsgesetz-Durchführungsverordnung - StMSG-DVO festgelegten Grenzwert für die Regresspflicht (derzeit € 1.500) einer automatischen, an die Teuerungsrate angepassten, Valorisierung zuzuführen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)