LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1160/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 03.04.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-311/2012-27; FA18A 014.11-61/2009-113
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann

Betreff:
Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, BV.: „Knoten Graz-Ost”, Entschädigung für Grundeinlösung von € 130.989,00, Kreditmittelfreigabe bei VSt.1/611203-0020

Zur Durchführung des o.a. Bauvorhabens ist es erforderlich, Grundflächen in Anspruch zu nehmen und einzulösen.

Es wird beantragt, das Übereinkommen hinsichtlich der Höhe der Entschädigung für diese Grundeinlösung von insgesamt € 130.989,00, die angemessen erscheint und vertretbar ist, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Kauf der im folgenden angeführten Grundstücke samt der Bezahlung der notwendigen Nebenentschädigungen zu genehmigen.

Es ist die Inanspruchnahme nachstehender Grundstücksflächen im Eigentum von
Steweag-Steg, Leonhardgürtel 10, 8010 Graz notwendig.

PLAN  GB         KG             EZ     GNR   BA          WIm²   ART*     €/m²     WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage          VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche          FLG = Flächengewinn

116   63222   Grambach  289     86    LN    0       59     DBN     30,00       1.770,--
117   63222   Grambach  289     86    LN    0   1170     DBS     30,00     35.100,--
118   63222   Grambach  290     85    LN    0   1531     DBN     30,00     45.930,--
119   63222   Grambach  290     85    LN    0     956     DBS     30,00     28.680,--

SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN

1        Pa         7,5 % Wiederbeschaffungskosten 
                      (Berechnungsbasis ist nur der Bodenwert) 8.361,--              8.361,--

1        Pa        10 % Akzeptanzzuschlag  à 11.148,--                                  11.148,--

ZUSATZVEREINBARUNGEN

Kabeltrafostation plus Zaun versetzen (Maschendrahtzaun, Metallsteher,
Betonsockelbretter / bauseits)

GESAMTENTSCHÄDIGUNG:                                                          € 130.989,00


Zur Wertfeststellung der gegenständlichen Grundstücksflächen wurde ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beigezogen. Aufgrund der Bewertung des Sachverständigen konnte mit dem Liegenschaftseigentümer ein Kaufpreis von € 30,00/m² für dauernd beanspruchte Flächen vereinbart werden. Dieser Preis entspricht dem Verkehrwert der gegenständlichen Grundstücksflächen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. März 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag in der Höhe von € 130.989,00 zu der Grundeinlösung für das Bauvorhaben der Landesstraße B 73, Kirchbacher Straße, Abschnitt: "Knoten Graz-Ost”, zugunsten Steweag-Steg, Leonhardgürtel 10, 8010 Graz, wird genehmigt.