LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1269/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 24.05.2012, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-3171/2011-3; LAD-05.00-584/2002-57
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 3. Mai 2012 in Stainz

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der Landeshauptleutekonferenz am 3. Mai 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:

1. Stabilitätspakt 2012

Beschluss:
1. Die Landeshauptleutekonferenz nimmt das Ergebnis der Verhandlungen am 2. Mai 2012 über den Stabilitätspakt 2012 zustimmend zur Kenntnis und dankt den beteiligten LänderverhandlerInnen.
2. Die Landeshauptleute nehmen daher in Aussicht, den Stabilitätspakt 2012 auf Grundlage dieses Verhandlungsergebnisses abzuschließen.
3. Für den Fall, dass einzelne Länder signifikant und wiederholt die Defizitgrenzen überschreiten, kommen die Länder überein, dass auf Dauer kein automatischer Ausgleich bzw. keine Solidarhaftung für das betroffene Land übernommen wird.


2. Transparenzdatenbank

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt vorbehaltlich der Prüfung des vorliegenden Entwurfs vom 2. Mai 2012 ihren Willen, mit dem Bund eine Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG über eine Leistungsangebotsdatenbank beim nächsten Bund-Länder-Gipfel abschließen zu wollen.


3. Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung

Es erfolgt die Unterzeichnung durch alle Landeshauptleute.


4. Nationale Regionalfördergebiete

Beschluss:
Aus Sicht der Länder werden die Überlegungen der Europäischen Kommission betreffend die drastische Reduktion der österreichischen Fördergebietskulisse nach dem EU-Regionalbeihilfenregime entschieden abgelehnt.
Die Länder fordern, auch künftig den für eine effektive regionale Wirtschaftspolitik zur Unterstützung strukturschwacher Regionen und zum Abbau innerstaatlicher und intraregionaler Disparitäten notwendigen Spielraum durch eine Fördergebietskulisse in entsprechendem Umfang zu erhalten sowie die Möglichkeit einzuräumen, auch Großunternehmen in diese Überlegungen mit einzubeziehen.

Die zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene gegen diese im sog. "Non-paper" für Österreich insgesamt sehr ungünstigen Überlegungen aufzutreten, um eine nachhaltige positive Entwicklung der österreichischen Länder sicherzustellen.


5. Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ("PSI-Richtlinie")\; Position der Länder

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nimmt den Bericht über die geplante Änderung der PSI-Richtlinie zur Kenntnis.
Der länderinterne Koordinationsprozess ist zu intensivieren, da vom Entwurf der Änderung der PSI-Richtlinie nicht nur Geodaten, sondern auch weitere Bereiche der Landesverwaltung berührt sind.
Die zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere das BMWFJ, das BKA und das BMeiA werden aufgefordert, in Verhandlungen auf europäischer Ebene alle erforderlichen Schritte zu setzen, um die Aufwände für die öffentlichen Stellen zu minimieren und die Entscheidung über die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente weiterhin in den Händen der nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungsträger zu belassen.
Das BMWFJ, das BKA und das BMeiA werden in den Verhandlungen auf europäischer Ebene weiters aufgefordert, vor einer Erweiterung der PSI-Richtlinie zur Vermeidung von Parallelitäten und dem damit verbundenen zusätzlichen Aufwand für die Gebietskörperschaften einzufordern, dass die bestehenden Richtlinien, Strategien und Informationssysteme betreffend Zugang und Verwendung von öffentlichen Daten (z.B. INSPIRE, SEIS, GMES, OGD), insbesondere im Hinblick auf Parallelitäten, evaluiert werden


6. Fonds Gesundes Österreich\; Kuratorium\; von der Landeshauptleutekonferenz nominierter Ländervertreter

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert als Ländervertreter in das Kuratorium des Fonds Gesundes Österreich in Nachfolge von Landeshauptmann Mag. Markus WALLNER, Vorarlberg:
Landesrat Dr. Rainer GÖGELE, Vorarlberg.


7. Horizontaler Finanzausgleich im Fachhochschul- und Schulbereich

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz strebt analog zur bestehenden Vereinbarung betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch den Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art 15a Abs 2 B‑VG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Besuch von landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen an. Der damit verbundene Ausgleich des Sachaufwandes ist analog zur geltenden Vereinbarung für Berufsschulen auf einen Volljahresschüler umzurechnen. Die Landesfinanzreferenten werden ersucht, diesbezügliche Verhandlungen aufzunehmen.


8. Global Marshall Plan\; Stellungnahme und Bericht der Konferenz der Nachhaltigkeitskoordinator/inn/en der Länder

Beschluss:
Der Bericht der Konferenz der Nachhaltigkeitskoordinator/inn/en der Länder wird zur Kenntnis genommen.



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002, betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 3. Mai 2012, wird zur Kenntnis genommen.