EZ/OZ: 1167/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 03.04.2012, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-547/2012-2; FA4A-21.LTG1/2012-230
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath, Franz Voves, Hermann Schützenhöfer, Christian Buchmann
Beilagen: Beilagen
Betreff:
5. Bericht an den Landtag Steiermark über die Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Jahr 2012 gem. Art. 41 Abs. 2 des L-VG 2010
In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung die Überschreitung einer Voranschlagsstelle oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen, wenn die Mittel hiefür durch Ersparnisse oder durch Mehreinnahmen hereingebracht werden. Über derartige Beschlüsse ist dem Landtag bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagsstelle des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die mit dieser Ausgabe in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, hereingebracht hat. Beschlüsse der Landesregierung nach dieser Bestimmung bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Gesamtzahl ihrer Mitglieder und der Zustimmung des Finanzreferenten.
In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass in der Zeit vom 01.03.2012 bis 22.03.2012 dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem
ordentlichen Haushalt von ..…………..……….........… € 4.281.261,05
beschlossen wurden.
Dieser Mehraufwand wurde wie folgt bedeckt:
Ordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen € 4.281.261,05
Eine dem Antrag beigeschlossene Aufstellung gibt einen genauen Überblick über diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung.
Die betreffenden Regierungssitzungsstücke der zuständigen Abteilungen liegen ebenfalls in Kopie bei. Soweit solche Sitzungsstücke nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht veröffentlicht werden dürfen, wurden sie von den zuständigen Abteilungen anonymisiert.
Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Landtag Steiermark gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. März 2012.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der 5. Bericht für das Rechnungsjahr 2012 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in der beiliegenden Liste samt Kopien der zu Grunde liegenden Regierungssitzungsstücke der zuständigen Abteilungen angeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2012 in der Gesamthöhe von € 4.281.261,05 wird gemäß Art. 41 Abs. 2 des L-VG 2010 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.