EZ/OZ: 1183/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 06.04.2012, 08:38:37
Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer, Franz Voves
Betreff:
Novellierung des §54 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO)
Das Recht des Mandatars, Anfragen an die Verwaltungsorgane über Angelegenheiten der Vollziehung zu richten (Interpellationsrecht), gehört zu den klassischen Kontrollrechten auf Landes- wie auch auf Gemeindeebene. Seine konkrete Ausgestaltung erfolgt in der Steiermark lediglich im §54 Abs. 4 der GemO. Dieser lautet:
"Vor Eingehen in die Tagesordnung ist eine Fragestunde mit einer Höchstdauer von 60 Minuten abzuhalten. Jedes Mitglied des Gemeinderates hat das Recht, höchstens zwei kurze mündliche Anfragen an den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die Ausschußobmänner oder die Referenten (§ 49 a) zu richten. Der Befragte ist verpflichtet, die Fragen spätestens in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu beantworten."
Die Praxis zeigt, dass dieses Instrument in einigen Punkten verbesserungsfähig ist. So wäre eine Möglichkeit der Verlängerung der Befragung um 30 Minuten zielführend, um noch nicht erledigte Fragen beantworten zu können. Weiters erscheint die Limitierung auf nur zwei Fragen pro Gemeinderatsmitglied als zu wenig, da Gemeinderatssitzungen oft nur in sehr großen zeitlichen Abständen stattfinden. Die Anzahl der Fragen müsste unbeschränkt sein, wenngleich es notwenig erscheint, die Redezeit des Fragestellers auf fünf Minuten zu begrenzen, um die Fragestunde nicht über Gebühr in die Länge zu ziehen. Außerdem sollte zur Information über komplexere Sachverhalte die Möglichkeit einer schriftlichen Anfrage - analog dem Instrument einer Dringlichen Anfrage - an die Landesregierungsmitglieder mit einer Antwortfrist von zwei Monaten auch auf Gemeindeebene geschaffen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Steiermark ersucht die Steiermärkische Landesregierung, im Zuge der bevorstehenden Novellierung der Steiermärkischen Gemeindeordnung folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der parlamentarischen Interpellationsrechte einzuarbeiten:
- Verlängerungsmöglichkeit der Fragestunde um 30 Minuten, um noch nicht erledigte Fragen beantworten zu können.
- Unbeschränkte Anzahl der Fragen pro Mandatar und Redezeitbeschränkung für Fragesteller auf insgesamt fünf Minuten.
- Möglichkeit einer schriftlichen Anfrage analog dem Instrument einer Dringlichen Anfrage an die Landesregierungsmitglieder mit einer Antwortfrist von zwei Monaten.
Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)