LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1295/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 01.06.2012, 08:10:46


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer

Betreff:
Jährliche Abhaltung des Jugendlandtages

Beim steirischen Jugendlandtag sollen junge Menschen aus der gesamten Steiermark die Möglichkeit erhalten, im Sitzungssaal des Steiermärkischen Landtages einen Tag lang Politik gemäß den demokratischen Spielregeln eines Parlaments erleben zu können.
An der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Jugendlandtages besteht innerhalb der steirischen Parteienlandschaft allgemeiner Konsens. SPÖ Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser meinte im Rahmen des letzten Jugendlandtages dazu, dass man nicht früh genug beginnen könne, die Jugend mit der Politik in Kontakt zu bringen. "Dazu kommt noch, dass auch wir Politiker hören, was die Jugend bewegt und betrifft. Dass wir nicht die Politik für die Jugend von oben herab machen, sondern von unten herauf das Feedback bekommen", wird der damalige Landtagspräsident in den Medien zitiert. ÖVP-Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder sieht die Beiträge des Jugendlandtages "als einen wertvollen Teil für weiterführende Debatten und Diskussionen. Beim Jugendlandtag ist es möglich, authentische und treffsichere Wünsche und Anliegen der Jugend zu erhalten", so Edlinger-Ploder.

Demokratische Beteiligung ist ein Grundprinzip unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und insbesondere die Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen werden in internationalen, nationalen und regionalen Gesetzen, Konventionen und Grundsatzbeschlüssen festgehalten:
- UN Kinderrechtekonvention
- EU- Weißbuch
- Lokale Agenda 21
- Steiermärkisches Volksrechtegesetz §180
- Grundsatzbeschluss "Leitlinien für eine kinderfreundliche Stadt Graz"

Im Gegensatz zu den "ordentlichen Landtagssitzungen", die im Wesentlichen einmal pro Monat stattfinden, gibt es derzeit keine Regelung wie oft ein Jugendlandtag abgehalten werden soll. Das Zustandekommen eines Jugendlandtages hängt von entsprechenden Initiativen der Politiker ab - die Berücksichtigung der Anliegen der Jugendlichen kann, muss aber nicht erfolgen. Dies hat oftmals zur Folge, dass jahrelange Pausen zwischen den einzelnen Jugendlandtagen entstehen. So fand der letzte Jugendlandtag vor vier Jahren, am 26. September 2008 statt. Die positiven Effekte, die vom Jugendlandtag ausgehen und von der Politik, den Fachabteilungen sowie den Jugendlichen selbst bestätigt werden, sind daher meist nur von sehr kurzer Dauer.

Durch die bisher gelebte Praxis der unregelmäßig stattfindenden steirischen Jugendlandtage können direkt von den Jugendlichen vorgebrachte Anliegen in der politischen Debatte keine nachhaltige Kontinuität entfalten. Durch die eher spärliche und nicht turnusmäßige Durchführung bleibt freilich auch die Sensibilisierung für die Partizipation von Jugendlichen in der medialen Berichterstattung aus - über eine Veranstaltung, die nicht stattfindet, kann nicht berichtet werden. Zudem wird es den Jugendlichen nahezu unmöglich gemacht, sich über die Umsetzung ihrer gestellten Forderungen des vorangegangenen Jugendlandtages zu erkundigen bzw. einen Vergleich zwischen Ist- und Sollzustand anzustellen, da zwischen vorangegangenen und aktuellen Jugendlandtag einfach zu viel Zeit dazwischen liegt und kaum Gelegenheit besteht, in einem öffentlichen Forum Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben.

Es erscheint daher notwendig den Jugendlandtag als Fixpunkt im Veranstaltungskalender des Steiermärkischen Landtages zu institutionalisieren, um nachhaltig eine Partizipation von Jugendlichen an der steirischen Landespolitik sicherzustellen. Durch die regelmäßige Ausrichtung des Jugendlandtages soll das Interesse von Jugendlichen an der steirischen Landespolitik geweckt bzw. gestärkt werden und der Generation von morgen die Möglichkeit gegeben werden, am politischen Geschehen aktiv mitzuwirken. Mit der turnusmäßigen Abhaltung des Jugendlandtages würde die Steiermark eine Vorreiterrolle bei Politik-Beteiligungsprojekten im Jugendbereich einnehmen.

In Vorbereitung des Jugendlandtages ist die regionale Einbeziehung von Jugendlichen sicherzustellen, sodass junge Menschen aus allen steirischen Regionen teilnehmen können und regionale Perspektiven repräsentiert sind. Die inhaltliche, pädagogische und jugendrelevante Gestaltung sowie Vor- und Nachbereitung des Jugendlandtages ist durch fachliche Begleitung sicherzustellen.

Aufgrund der Erfahrungswerte der bisher abgehaltenen steirischen Jugendlandtage eignet sich aus organisatorischen Gründen die erste Oktoberwoche ideal für den jährlich stattfindenden Jugendlandtag, da in diesem Zeitraum die Abwicklung über Schulen und gewählte Interessensvertreter unproblematisch durchführbar ist.
Ausgehend vom Ziel des Jugendlandtages, eine Stärkung des Demokratiebewusstseins junger Menschen zu erreichen, bietet sich der 1. Oktober für ein derartiges Demokratie-Beteiligungsprojekt an. Schließlich wurde genau an diesem Tag im Jahre 1920 von der Nationalversammlung die bis heute geltende Bundesverfassung beschlossen und damit die Grundlage für einen demokratischen und rechtsstaatlichen Bundesstaat Österreich geschaffen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag Steiermark hält jährlich einen Jugendlandtag ab, um sich den Sorgen, Problemen und Wünschen von Jugendlichen aus allen Teilen der Steiermark in einer politischen Diskussion im Forum des Landtagssitzungssaales auseinanderzusetzen.
Der Jugendlandtag findet turnusmäßig am 1. Oktober eines Jahres statt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, so findet der Jugendlandtag auf den darauffolgenden Montag statt.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)