EZ/OZ: 1681/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 16.01.2013, 15:06:11
Landtagsabgeordnete(r): Georg Mayer (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Maßnahmen gegen menschenunwürdiges Betteln
Bereits in der Landtagssitzung vom 23.11.2010 stellten die Abgeordneten der FPÖ im Landtag Steiermark den Antrag auf Erlassung eines wirkungsvollen Bettelverbotes in der Steiermark. Nach anfänglicher Ablehnung wurde letztlich in der Landtagssitzung am 15.02.2011 das bisher geltende Bettelverbot mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und SPÖ beschlossen.
Das menschenunwürdige Betteln nahm daraufhin merklich ab. Daraufhin wollten ehemalige Bettler, offenbar auch unter Anleitung von durch die öffentliche Hand geförderte Organisationen, dieses Verbot dadurch umgehen, dass sie sich den Anschein von Zeitschriftenverkäufern oder Straßenmusikanten gaben. Nach Beglückung der Grazer Bevölkerung mit "Megaphon"- Verkäufern und Straßenmusikanten, die in Gastgärten in oft aufdringlicher Weise Geld absammeln, hatten sich nun auch die Bettler in Form von Pseudo-Musikanten und Pseudo-Zeitschriftenverkäufern wieder etabliert.
Letztendlich zeigte sich jedoch eine deutliche Reduktion der vorher ungehindert ausgeübten organisierten Bettelei. Das Stadtbild der Landeshauptstadt Graz, welches zuvor von täglich einpendelnden ausländischen Bettlern geprägt war, erfuhr dadurch eine wesentliche Verbesserung.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun dieses Bettelverbot in der Steiermark aufgehoben. Ein derartiges Verbot "ohne Ausnahme ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention", so die Begründung. Die sogenannten Erlaubniszonen, die Gemeinden erlassen könnten, würden daran nichts ändern. Der Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher zeigte sich am Donnerstag nach Bekanntwerden der Entscheidung völlig aus dem Häuschen: "Das ist das größte Geschenk seit Jahren." (Die Presse, 10.01.2013)
In anderen Bundesländern hatte der VfGH im Vorfeld schon mehrere Verfahren durchgeführt. Dabei wurde entschieden, dass es keine Bedenken gegen Regelungen gebe, die bestimmte Formen der Bettelei - wie etwa Betteln mit Kindern - verbieten. Trotzdem in der Steiermark kein generelles Bettelverbot bestand, wurde das steirische Verbot des menschenunwürdigen Bettelns als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention abgeurteilt.
Die Bettelei in der Steiermark wurde im Auftrag von zum Teil bandenmäßigen Organisationen ausgeführt, deren Verantwortliche im europäischen und nicht europäischen Ausland sitzen. Medienberichten zufolge verdienen die Chefs dieser Drahtzieher monatlich bis zu 200.000 € an der Instrumentalisierung menschlichen Leids.
Anfangs wurden junge Mädchen mit einem Bild eines Kleinkindes oder im Beisein eines Kleinkindes zum Betteln gezwungen. In weiterer Folge konnte man kleinere Gruppen ausländischer Bettler beobachten, die Passanten umzingelten und aggressiv "bebettelten."
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gastgärten kann diese aggressive Vorgehensweise organisierter Bettler beobachtet werden. Besonders gerne wurden Menschen mit Behinderungen bzw. mit Verkrüppelungen eingesetzt, die mittels Kleintransportern schon früh morgens an Verkehrsknotenpunkten ausgesetzt werden, um durch Bettelei Gewinne zu erzielen.
Die Bettelei in der Steiermark kommt den Bettelnden selbst so gut wie gar nicht zu Gute. Dahinter stehen zum Großteil organisierte Banden, in der Slowakei und in Ungarn, dem das Bundesland Steiermark mit der geltenden Rechtslage hilflos gegenübersteht. Hier werden dann vermeintliche Opfer zu Tätern.
Medienberichten zufolge scheint seitens der selbsternannten Reformpartner nicht daran gedacht zu sein, das wieder auflebende Problem einer Lösung zuzuführen.
1. Wie hoch war die Zahl der Bettler in der Steiermark vor der Novellierung des Bettelverbotes durch LGBl. 37/2011?
2. Wie hoch war die Zahl der Bettler in der Steiermark nach der Novellierung des Bettelverbotes durch LGBl. 37/2011?
3. Wie hoch war die Zahl der Bettler in der Landeshauptstadt Graz vor der Novellierung des Bettelverbotes durch LGBl. 37/2011?
4. Wie hoch war die Zahl der Bettler in der Landeshauptstadt Graz nach der Novellierung des Bettelverbotes durch LGBl. 37/2011?
5. Welchen Anstieg der Zahl der Bettler in der Steiermark erwarten sie durch die Aufhebung der Novelle des Bettelverbotes?
6. Welchen Anstieg der Zahl der Bettler in der Landeshauptstadt Graz erwarten Sie durch die Aufhebung der Novelle des Bettelverbotes?
7. Beabsichtigen Sie, Maßnahmen zu ergreifen, um das derzeit wieder in Kraft befindliche Bettelverbot ordentlich zu überwachen?
8. Wenn ja, welche Maßnahmen werden das sein?
9. Glauben Sie, dass mit der derzeitigen Personalausstattung der Exekutive das Auslangen zur ordnungsgemäßen Überwachung des Bettelverbotes gefunden werden kann?
10. Wann ist mit der endgültigen Umsetzung des im Zuge des einstimmig beschlossenen Antrages vom 15.2.2011 mehrfach zugesicherte, schon im August 2010 zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Land Steiermark geschlossenen "Sicherheitspaktes Steiermark" zu rechnen?
11. Zu welcher Abnahme der Zahl der steirischen Bettler haben die vom Steuerzahler finanzierten Hilfsmaßnahmen vor Ort in rumänischen Romasiedlungen geführt?
12. Werden Sie weiterhin parallel zur Ermöglichung des Bettelns in der Steiermark Hilfsmaßnahmen vor Ort in der Heimat der ausländischen Bettler forcieren?
13. Welchen Rückgang des steirischen Bettlerunwesens erwarten Sie künftig durch die steirischen Hilfsmaßnahmen vor Ort in der Heimat der ausländischen Bettler?
Unterschrift(en):
Georg Mayer (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)