LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1873/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 18.04.2013, 10:33:33


Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Beilagen: Statistik Unterbringung

Betreff:
Forcierung der individuellen Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten

Wie aus der Statistik in der Beilage hervorgeht, setzt die Steiermark wie kein anderes Bundesland bei der Unterbringung von AsylwerberInnen, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten auf organisierte Quartiere. Bei allen drei Kategorien hat die Steiermark anteilsmäßig einen wesentlich höheren Anteil  bei den organisierten Quartieren.

Gerade bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten wäre das keinesfalls notwendig. Während anerkannte Flüchtlinge noch maximal vier Monate nach der Anerkennung in der Grundversorgung bleiben und dann Mindestsicherung beziehen könnten, gibt es bei den subsidiär Schutzberechtigten keine Fristen, sodass diese unter Umständen über viele Jahre in der Grundversorgung verbleiben und von der Mindestsicherung ausgeschlossen bleiben.

Die individuelle Unterbringung insbesondere bei anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten wäre wesentlich zweckmäßiger. Eine individuelle Unterbringung fördert die Integration und ist zudem kostengünstiger. Statt im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern auf eine Quartiersunterbringung zu setzen, sollte auch in der Steiermark in eine Systemumstellung investiert werden, indem die betroffenen Personen dabei unterstützt werden, Wohnung und Arbeit zu finden. Laut Berechnungen des Rechnungshofes Wien betragen die Aufwendungen für 77 subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung in der Steiermark derzeit 480.000 € im Jahr.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. wie in anderen Bundesländern die kostengünstigere individuelle Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zu forcieren und damit die Integration zu fördern,
2. im Wege einer Novelle zum Stmk. Mindestsicherungsgesetz einen Zugang für subsidiär Schutzberechtigte zur Mindestsicherung zu schaffen, und
3. an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, den Satz für die Individualunterbringung zu erhöhen, damit ein menschenwürdiges Leben für schutzberechtigte Personen in Österreich ermöglicht und ein vollkommener und kostengünstigerer Systemumstieg von Quartiersunterbringungen auf Individualunterbringungen ermöglicht wird.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne)