LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1831/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 10.04.2013, 09:23:07


Landtagsabgeordnete(r): Sabine Jungwirth (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Gerhard Kurzmann

Betreff:
Boden ist kostbar – Flächenverbrauch wirksam begrenzen

Der Flächenverbrauch durch Bodenversiegelung und Bebauung führt in ganz Österreich zu einer zunehmenden und meist irreversiblen Verknappung der verfügbaren Flächenressourcen. Pro Tag werden 10 Hektar für Siedlungs- und Verkehrstätigkeit verbraucht, der Gesamtflächenverbrauch beträgt 24 Hektar. Insgesamt besteht trotz geringem Bevölkerungswachstum eine Zunahme des Flächenverbrauchs von 5,2 % pro Jahr  (Quelle: Umweltbundesamt). Die Folge ist, dass zukünftige Generationen immer weniger Spielraum für Entwicklungsoptionen haben. Zudem kommt es zu höheren volks- und regionalwirtschaftlichen Kosten aufgrund zersplitterter Siedlungsstrukturen. Das Bundesland Steiermark ist im übrigen österreichweit am stärksten zersiedelt. Es entstehen höhere Kosten für Wohnraumschaffung, Errichtung und Instandhaltung von Erschließungsstraßen, sowie für Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von technischer Versorgungsinfrastruktur. Zahlen belegen, dass z.B. die Neuerrichtung von Erschließungsstraßen in Streusiedlungsgebieten um das Zwei- bis Fünffache höher ist als in geschlossenen Ortschaften. Aufgrund der unverantwortlichen Siedlungsentwicklung in Hochwasser-Gefahrenzonen entstehen auch hier enorme volkswirtschaftliche Kosten. Neben dauerhaften Verlusten an land- und forstwirtschaftlichen Produktionsflächen kommt es auch zu Verlusten an biologischer Vielfalt und zur Denaturierung von Böden.

Vor dem Hintergrund der Verknappung der Ressource Boden hat die Bundesregierung in der Strategie zur nachhaltigen Entwicklung als Ziel definiert, dass "der Zuwachs dauerhaft versiegelter Flächen mittelfristig auf ein Zehntel des heutigen Wertes reduziert und der Bodenverbrauch als ein wichtiger Indikator für nachhaltige Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene etabliert werden [soll]" (ÖSTRAT- Österreichische Strategie Nachhaltige Entwicklung, Arbeitsprogramm 2011 ff. des Bundes und der Länder). Die Erreichung dieses Reduktionszieles erfordert aber eine Trendwende. Es hat sich gezeigt, dass die derzeitigen planungsrechtlichen Instrumente der Raumordnung dafür nicht ausreichen. 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. ein Maßnahmenbündel zur Verminderung der Bodenversiegelung in der Steiermark zu erarbeiten,
2. durch ein entsprechendes Regelwerk sicherzustellen, dass unser Boden und dessen Nährstoffvorräte nachhaltig genutzt werden (z.b. durch Erarbeitung eines Leitbildes für Bodenqualität als Voraussetzung für nachhaltige Raumentwicklung, Novellierung des Raumordnungsgesetzes), sowie Beeinträchtigungen der natürlichen Funktion des Bodens und seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich hintanzuhalten, und
3. den Geltungsbereich des landwirtschaftlichen Bodenschutzgesetzes nach dem Vorbild des Bundeslandes Salzburg zu erweitern und auf alle nicht versiegelten Böden auszuweiten.


Unterschrift(en):
Sabine Jungwirth (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)