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Grazer Altstadtanwalt\; Tätigkeitsbericht 2012 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Wissenschaft" hat in
seiner Sitzung
vom
09.04.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Zur Wahrung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung der Grazer Altstadt im Vollziehungsbereich des Landes ist Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.12.2011 auf die Dauer von 3 Jahren als Altstadtanwalt bestellt worden. Der Altstadtanwalt ist dann beizuziehen und zur Stellungnahme aufzufordern wenn beabsichtigt ist, von Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission abzuweichen. Der Altstadtanwalt ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit an keine Weisungen gebunden.
Nach § 15 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 ist der Altstadtanwalt verpflichtet, der Steiermärkischen Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Dieser ist anschließend an den Landtag weiterzuleiten.
Nunmehr wurde von Hofrat Prof. Dr. Manfred Rupprecht der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 verfasst. Dieser Tätigkeitsbericht liegt bei.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 2013.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend Grazer Altstadtanwalt\; Tätigkeitsbericht 2012, wird zur Kenntnis genommen.