LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1581/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.11.2012, 09:11:53


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer, Franz Voves

Betreff:
Direktwahl des Bürgermeisters


Durch die Direktwahl des Bürgermeisters wird die politische und tatsächliche Position des Bürgermeisters gestärkt. Nicht nur gegenüber seiner eigenen politischen Fraktion, sondern auch gegenüber dem Gemeinderat, sowohl bei klaren als auch bei wechselnden Mehrheiten.

Die Vorteile der Direktwahl liegen in der demokratiepolitischen Belebung der kommunalen Wahlgänge durch Personifizierung und in der Stärkung des Interesses der angeblich demokratiemüden Bürger an der Gemeindepolitik. Die positiven praktischen Erfahrungen mit der Direktwahl des Bürgermeisters sind in sechs von neun österreichischen Bundesländern vorhanden.

In den Bundesländern, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Oberösterreich, Kärnten und dem Burgenland gehört die Bürgermeisterdirektwahl zur politischen Selbstverständlichkeit und brachte positive Impulse für die Gemeindepolitik mit sich. Bürger haben oft mehr Vertrauen in einzelne Personen, als in politische Parteien. Gerade angesichts einer stetig sinkenden Wahlbeteiligung ist die Einführung einer Bürgermeisterdirektwahl eine notwendige und sinnvolle Maßnahme.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Der Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Steiermärkischen Landtag eine Gesetzesnovelle vorzulegen, mit der die Direktwahl des Bürgermeisters in der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 verankert wird.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Peter Samt (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ)