EZ/OZ: 1691/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.01.2013, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT07GW-3428/2009-22; ABT07FAGW-463-9/2012-5
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Vorblatt und Erläuterungen
Betreff:
Gesetz, mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird
Vorblatt und Erläuterungen: siehe Beilage
Beschluss der Steiermärischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl. Nr. 30/1957, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. ………, wird wie folgt geändert:
1. § 142 Abs. 2 und 3 lauten:
"(2) Der Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2013 beträgt 1,028.
(3) Abweichend von Abs. 1 sind im Kalenderjahr 2013 die Ruhe- und Versorgungsbezüge so zu erhöhen, dass der Prozentsatz des Anpassungsfaktors um 1 %-Punkt vermindert wird."
2. Dem § 145 wird folgender Abs. 34 angefügt:
"(34) Die Änderung des § 142 Abs. 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.