LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1691/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.01.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT07GW-3428/2009-22; ABT07FAGW-463-9/2012-5
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Vorblatt und Erläuterungen

Betreff:
Gesetz, mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird

Vorblatt und Erläuterungen: siehe Beilage


Beschluss der Steiermärischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl. Nr. 30/1957, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. ………, wird wie folgt geändert:

1.     § 142 Abs. 2 und 3 lauten:
"(2) Der Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2013 beträgt 1,028.
(3) Abweichend von Abs. 1 sind im Kalenderjahr 2013 die Ruhe- und Versorgungsbezüge so zu erhöhen, dass der Prozentsatz des Anpassungsfaktors um 1 %-Punkt vermindert wird."

2.     Dem § 145 wird folgender Abs. 34 angefügt:
"(34) Die Änderung des § 142 Abs. 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr.       tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.