LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1865/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.04.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT06-366/2013-40; ABT06-03.00-475/2013-9; ABT06-03.00-44/2013-45; ABT06-03.00-37/2013-96
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Beilagen: Erläuterungen, Textgegenüberstellung

Betreff:
Gesetz, mit dem das Steiermärkische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1966 geändert wird (Steiermärkisches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz-Novelle 2013)

Erläuterungen und Textgegenüberstellung: siehe Beilagen


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2013.




Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1966 geändert wird (Steiermärkisches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz -Novelle 2013)

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1966, LGBl. Nr. 209/1966, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr.  5/2010, wird wie folgt geändert:

1.      Der Einleitungssatz des § 3 lautet:
"Dem Bezirksschulrat obliegen hinsichtlich der Landeslehrerinnen und Landeslehrer für Volks-, Haupt-, Neue Mittelschulen sowie für Sonderschulen und Polytechnische Schulen folgende Aufgaben:"

2.
      Dem § 26 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Die Änderung des Einleitungssatzes des § 3 durch die Novelle LGBl. Nr. …/… tritt mit 1. September 2012 in Kraft."