LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1868/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.04.2013, 00:00:00


Geschäftszahl(en): ABT06-366/2013-40; ABT06-03.00-475/2013-9; ABT06-03.00-44/2013-45; ABT06-03.00-37/2013-96
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Michael Schickhofer
Beilagen: Erläuterungen, Textgegenüberstellung

Betreff:
Gesetz, mit dem das Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999 geändert wird (Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz-Novelle 2013)

Erläuterungen und Textgegenüberstellung: siehe Beilagen


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999 geändert wird (Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz-Novelle 2013)

Der Landtag Steiermark hat in Ausführung des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 36/2012, beschlossen:

Das Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999, LGBl. Nr. 105, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 93/2008, wird wie folgt geändert:

1.
      § 1 lautet:
"§ 1
Anwendungsbereich

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für die öffentlichen Volks-, Haupt-, Neuen Mittelschulen sowie für die Sonderschulen und Polytechnischen Schulen, mit Ausnahme der öffentlichen Übungsschulen, die einer öffentlichen Schule zum Zwecke lehrplanmäßiger Übungen eingegliedert sind."

2.
      § 4 Abs. 2 lautet:
"(2) Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden sind ausreichende Pausen vorzusehen. Die Durchschnittsdauer der Pausen hat in der Regel zehn Minuten zu betragen. An Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen ist eine Unterschreitung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Bezirksschulrates möglich, wobei die Durchschnittsdauer von acht Minuten nicht unterschritten werden darf."

3.
      Dem § 9 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Die Änderungen der §§ 1 und 4  Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. …/… treten mit 1. September 2012 in Kraft."