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Raumordnungsbericht gem. § 6 Abs. 7 StROG 2010 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Gemeinden" hat in
seiner Sitzung
vom
05.02.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Gemäß § 6 Abs. 7 StROG 2010 hat die Landesregierung dem Landtag im Rahmen des Rauminformationssystems Steiermark über die Tätigkeiten und Auswirkungen der Raumordnung zu berichten und diesen Bericht öffentlich zugänglich zu machen.
Der beiliegende Bericht wurde unter Einbeziehung der für die örtliche Raumordnung zuständige Abteilung 13 von der Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung verfasst und umfasst die Tätigkeiten im Bereich der Raumordnung und Regionalentwicklung im Zeitraum ab Beginn der Gesetzgebungsperiode.
Der Bericht skizziert die bestimmenden Trends im Bereich der Raumentwicklung und stellt die aktuellen Herausforderungen für die Steiermark in den Kontext der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen.
Die Tätigkeiten und Auswirkungen auf Landesebene werden anhand der verschiedenen Instrumente der Raumordnung sowie anhand einer Zusammenfassung der Ergebnisse der Regionalentwicklungsförderungen dargestellt.
Ein umfangreiches Kapitel wird den steirischen Regionen gewidmet, welche auf Basis des Raumordnungsgesetzes 2010 an Bedeutung gewonnen haben. Einerseits wurden die Regionen organisatorisch neu aufgestellt und andererseits werden durch Entwicklungsprojekte die regionsspezifischen Themen der Raumentwicklung maßgeblich bearbeitet. Die ausgewählten Projektbeschreibungen zeigen die Vielfalt und Bedeutung sowie die hohe Beteiligung regionaler Akteure an den Projekten.
Der Raumordnungsbericht soll dem Landtag vorgelegt und im Internet über den Raumplanungsserver des Landes (www.raumplanung.steiermark.at) als Download veröffentlicht werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend die Tätigkeiten und Auswirkungen der Raumordnung, wird zur Kenntnis genommen.