LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1658/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verwaltung

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der ao. Landeshauptleutekonferenz vom 19. Dezember 2012 in Innsbruck


zu:


  • 1658/1,
    Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der ao. Landeshauptleutekonferenz vom 19. Dezember 2012 in Innsbruck (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Verwaltung" hat in

seiner Sitzung

vom
05.02.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der ao. Landeshauptleutekonferenz am 19. Dezember 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:


1.        Gesundheitsreform\; Art 15a B-VG-Vereinbarung Zielsteuerung und Gesundheit sowie Änderung der Art 15a B-VG-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Ergebnis:
Es besteht Einvernehmen sowohl auf Seiten des Bundes als auch der Länder zur Unterzeichnung der Art 15a B-VG-Vereinbarung Zielsteuerung - Gesundheit sowie zur Änderung der Art 15a B-VG-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.
Die Unterzeichnung durch HBM STÖGER und alle anwesenden Landeshauptleute erfolgt unmittelbar im Anschluss an gegenständliche Tagung.
Die Länder sehen weiters der Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit zu Verhandlungen betreffend die Krankenfürsorgeanstalten (unter Einbeziehung der Sozialversicherungsträger) entgegen.


2.        Ausbau ganztägiger Schulformen
Beschluss:
1. Langfristige rechtliche Absicherung der Bundesmittel für Investitionskosten, Personalaufwand und Betriebskosten
2. Finanzmittel müssen flexibel und bedarfsorientiert einsetzbar sein (keine Trennung und strikte Aufteilung der Mittel nach Personal- und Infrastrukturkosten)
3. Anheben des Personalkostensatzes auf € 12 000
4. Bedarfserhebung über Schulerhalter organisieren (mit Einbindung der Schulforen hinsichtlich verschränkter/offener Form, Betreuungszeiten etc.)
5. Attraktives Angebot für Eltern und SchülerInnen muss gewährleistet sein (flexible Abholzeiten)
6. Gütesiegelschulen (sog. Best-Practice-Schulen) müssen mit entsprechenden Planstellen im Stellenplan ausgestattet werden
7. Anpassung des LehrerInnendienstrechtes an künftige Erfordernisse (Anreizsystem für PädagogInnen hinsichtlich einheitlicher Lern- und Freizeitbetreuung, die adäquat abgegolten werden)
8. Berücksichtigung sonderpädagogischer Maßnahmen (frei verfügbare Mittel für SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf)
9. Entlastung der Schulleitungen (im Wege einer Änderung des LehrerInnendienstrechtes)
10. Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes für FreizeitpädagogInnen
11. Schaffung eines einheitlichen Besoldungsrechtes für FreizeitpädagogInnen
12. stärkere Einbeziehung bestehender Strukturen (in erster Linie Betreuung schulpflichtiger Kinder in Horten und Ermöglichung gemeindeübergreifender Einrichtungen)
13. Verringerung der MindestschülerInnenanzahl zum Führen einer Nachmittagsbetreuungsgruppe auf 10 Kinder, um regionales Angebot zu schaffen und Problemen beim SchülerInnentransport entgegenzuwirken
14. Einbeziehung der Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in die Bundesförderung, sowohl für Infrastruktur als auch Personalkosten


3.        Finanzmanagement
Beschluss:
Der effiziente und sorgfältige Umgang mit Steuergeldern ist ein wesentliches Grundprinzip für die politischen Verantwortungsträger.
Die Länder bekennen sich zu einheitlichen Finanzmanagement-Standards, insbesondere zu den Grundsätzen Verbot von Spekulationsgeschäften, wechselseitige Transparenz, wirksame Kontrollen unter Wahrung der Finanzautonomie der Länder.
Für die verbindliche Umsetzung dieser Grundsätze erwarten sich die Länder vom Bund partnerschaftliche Verhandlungen.
Für die Ausarbeitung verbindlicher Regelungen und Verhandlungen mit dem Bund unter Einbindung der Gemeinden in einer Arbeitsgruppe werden als Ländervertreter HLH PÜHRINGER, Oberösterreich, HLH VOVES, Steiermark, HLH WALLNER, Vorarlberg, und FLH-Stv. BRAUNER, Wien, nominiert.


4.        Israelitische Kultusgemeinde Wien\; Sanierung des Archivs
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz stellt einen einmaligen Betrag in der Höhe von insgesamt  € 90 000 für alle Länder als Mitwirkung an der Finanzierung der Sanierung des Archivs der Israelitischen Kultusgemeinde Wien zur Verfügung, der auf die Länder im Verhältnis der Volkszahl aufzuteilen ist.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2013.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002, betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der ao. Landeshauptleutekonferenz vom 19. Dezember 2012, wird zur Kenntnis genommen.