LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1030/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Sicherung von Klein- und Kleinstschulen


zu:


  • 1030/1, Sicherung von Klein- und Kleinstschulen (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Bildung" hat in seinen Sitzungen vom 07.02.2012, 30.10.2012 und 05.02.2013 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

In der Sitzung des Unterausschusses  "Forderungen an die Bundesregierung" vom 3.10.2012 wurde der Antrag EZ 1030/1,  Sicherung von Klein- und Kleinstschulen behandelt. Es wurde beschlossen, von der zuständigen Bundesministerin eine Stellungnahme einzuholen. Diese  Antwort wurde  am 16.1.2013 im Unterausschuss besprochen.
 
Seitens des zuständigen Bundesminister Dr.in Schmied erfolgte entsprechend dem Ersuchen im Schreiben vom 25.10.2012  eine Antwort, hierbei wurde auf die Schulverwaltungsreform Bezug genommen und folgendes Antwortschreiben übermittelt:
 
Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner und Bundesministerin Dr. Claudia Schmied wurden am 8. Mai 2012 von der Bundesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Bundesländern Verwaltungs-reformmaßnahmen im Bildungsbereich zu verhandeln. Auf Länderseite wurden Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landeshauptmann Hans Niessl als Verhandlungspartner nominiert.
 
Beim ersten Treffen am 12. Juli 2012 wurde die Einsetzung einer "12er Arbeitsgruppe" bestehend aus je sechs Bundes- und LändervertreterInnen vereinbart. Diese Gruppe legte am 23. Oktober 2012 einen einvernehmlichen Zwischenbericht vor, der bereits am 24. Oktober 2012 von der Landeshauptleute-Konferenz zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Auf Basis dieses Zwischenberichtes (Abschaffung der Behördenebene Bezirksschulrat inklusive der Kollegien, Möglichkeit, die Pflichtschullehrerverwaltung an die Schulbehörde Landesschulrat zu übertragen, mehrere Schulstandorte unter einer Leitung und mehr Verantwortung für die Schulleitung, Weiterentwicklung des Controllings im Lehrereinsatz, weitere Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung der Verwaltung (Maßnahmenbündel) soll nun bereits die legistische Umsetzung der Maßnahmen in einzelnen Paketen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorbereitet werden.
 
Vor Begutachtung sollen die Entwürfe in der "12er-Arbeitsgruppe" akkordiert werden, die zu diesem Zweck - auf Wunsch der Länder - auch um nicht vertretene LändervertreterInnen erweitert werden kann. Nach Akkordierung in dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen die einzelnen Gesetzespakete schrittweise in Begutachtung gehen. Ziel ist es, noch in dieser Legislaturperiode die Regierungsvorlagen der parlamentarischen Behandlung zuzuführen.
 
Zum gegenständlichen Antrag wurde ergänzend eine Stellungnahme der Abteilung 6 eingeholt:

Der Bund stellt dem Land ein bestimmtes Kontingent an LehrerInnenplanstellen, das sich aus der Anzahl der GesamtschülerInnenzahl pro Schulart errechnet, zur Verfügung (Stichwort Maßzahl). Eine gerechte Ressourcenverteilung ist nur bei Einhaltung von Mindestgrößen der Klassen und Schüler/innenzahl je Schulstandort möglich.

Die Erhaltung von kleinen und kleinsten Standorten geht zu Lasten größerer Standorte, insbesondere in den Ballungsräumen. Es muss das Ziel einer verantwortungsvollen Bildungspolitik sein, für alle SchülerInnen ein nachhaltiges, umfangreiches, pädagogisches Angebot zu sichern und dementsprechend die erforderlichen Standortoptimierungen vorzunehmen. Der Schulweg stellt dabei ein besonders zu berücksichtigendes Kriterium dar. Hinzu kommt, dass bei zu kleinen Schüler/innengruppen gewisse Lehrplaninhalte nicht oder nur mangelhaft umzusetzen sind (Gruppenspiele in Bewegung und Sport usw.). Besondere Angebote für begabte Kinder und Förderangebote sind in Kleinschulen nur begrenzt möglich, da zusätzliche Stunden dafür nicht zur Verfügung gestellt werden können. Die Bildungsstandards schreiben die Entwicklung von Kompetenzen vor, die in Kleinstgruppen ebenfalls kaum durchzuführen ist (z.B. Erarbeitung von Lösungsstrategien zu lehrplanmäßigen Aufgaben).

In der Sekundarstufe wird im Bereich der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren eine größere Gruppe von Gleichaltrigen für die Auseinandersetzung mit Werten, Normen und sozialen Rollen im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung als sinnvoll erachtet. Auch die Teilnahme an Schulwettkämpfen/Wettbewerben auf regionaler und überregionaler Ebene erfordert zum überwiegenden Teil Mindestgrößen der Klassen- und Schüler/innenzahl je Standort .

Durch Standortoptimierungen eingesparte Stunden können an größeren Standorten für Förderunterricht und unverbindliche Übungen verwendet werden.
 
Der gegenständliche Antrag EZ 1030/1 vermag Klein- und Kleinstschulen nicht zu retten, da eine gemeinsame Leitung mehrerer Schulen nichts am erforderlichen Personaleinsatz an den einzelnen Standorten ändert. Es könnten sogar zusätzliche Kosten durch Reisegebühren und LeiterInnenfreistellungen entstehen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag, Einl.Zahl 1030/1, der Abgeordneten Hannes Amesbauer, BA, Peter Samt und Dipl.-Ing. Gunter Hadwiger, betreffend Sicherung von Klein- und Kleinstschulen, wird zur Kenntnis genommen.