LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1692/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Bericht der ExpertInnengruppe zum "Regionalen Bildungsplan Steiermark"


zu:


  • 1692/1,
    Bericht der ExpertInnengruppe zum "Regionalen Bildungsplan Steiermark" (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Bildung" hat in

seiner Sitzung

vom
05.02.2013
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Die Steiermärkische Landesregierung hat sich zu einer gemeinsamen Bildungsoffensive unter Einbindung aller am Bildungswesen Beteiligten bekannt. Dadurch soll der für die Zukunft der Steiermark wichtige Bildungsbereich eine besondere Fokussierung erfahren und die Steiermark zu einem Bildungsvorzeigeland machen.

Mit Beschluss der Landesregierung vom 14. 04. 2011, GZ.: FA6B-A1.70-385/2011-41 [GZ.: FA6B-02.00-444/2011-7], wurde eine ExpertInnengruppe eingerichtet und dieser der Auftrag erteilt, einen "Regionalen Bildungsplan für die Steiermark" zu erstellen. Der Bogen des regionalen Bildungsplanes spannt sich von der elementaren Bildung über den Schulbereich bis zur Erwachsenenbildung. Für jene Bereiche, die in die ausschließliche Bundeskompetenz fallen z.B. Bundesschulen, Lehrplanfragen, Gestaltung der Sekundarstufe I, dient der Bildungsplan als inhaltlicher Wegweiser für das Einbringen der Position der Steiermark bei Verhandlungen mit der Bundesregierung.

In enger Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat wurden in drei Arbeitspaketen (Arbeitspaket 1 "Standortoptimierung in den Regionen", Arbeitspaket 2 "Bildungspolitische Innovationen", Arbeitspaket 3 "Pädagogische Schulentwicklung") von über 40 engagierten Bildungsverantwortlichen in zahlreichen Arbeitssitzungen Empfehlungen für die Landesregierung erarbeitet.

Zu einer ersten Umsetzung dieser Empfehlungen kam es mit Beschluss der Landesregierung vom 17. 01. 2012, GZ.: FA6B-A1.70-3038/2011-2 [GZ.: FA6B-02.00-444/2011-41], in dessen Folge das Arbeitspaket 1 und damit die Standortoptimierung im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen, berufsbildenden Pflichtschulen und land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in Angriff genommen wurde. Zwischenzeitig wurden 35 Kleinstpflichtschulen geschlossen. 32 dieser Verfahren sind bereits rechtskräftig. Die dadurch "ersparten" LehrerInnenwochenstunden wurden zugunsten der anderen Schulstandorte umverteilt, sodass eine verbesserte Förderung der SchülerInnen im Schuleingangsbereich, für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung bewirkt werden konnte. Im Bereich der landwirtschaftlichen Schulen wurden drei einjährige Fachschulen (Piregg, Rein, St. Johann) geschlossen. Die Fachschule für Obstbau Gleisdorf wird mit der Weinbaufachschule Silberberg konzentriert. Am Standort Silberberg werden die dafür notwendigen Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen für das künftige Kompetenzzentrum für Obst- und Weinbau gesetzt. Die Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft Naas wird gemäß dem Landtagsbeschluss vom Juli 2010 um- und ausgebaut. Bei den gewerblichen Berufsschulen wurde der Standort Aigen (Gastronomiebereich) aufgelassen und dem Standort Bad Gleichenberg zugeordnet. Die Handelsberufe wurden von der Landesberufsschule Graz 9 nach Bad Radkersburg verlagert.

Die ExpertInnenempfehlung zum "Regionalen Bildungsplan für die Steiermark" besteht aus einer 80-seitigen Kurzfassung sowie aus einer 331 Seiten umfassenden Langfassung. Es ist beabsichtigt, nach erfolgter Kenntnisnahme des Berichtes durch die Landesregierung, den gesamten Inhalt allgemein zugänglich zu machen (Homepage http://www.regionalerbildungsplan.at).
Die Kenntnisnahme der ExpertInnenempfehlung durch die Landesregierung umfasst nicht gleichzeitig die automatische Übernahme aller darin enthaltenen mannigfaltigen, oft mit hohen Kostenfolgen verbundenen, Vorschläge. Zur Umsetzung sollen zunächst jene Bereiche kommen, für die eine klare einvernehmliche politische Zielsetzung vorliegt und deren Finanzierung - trotz genereller Einsparungsvorgaben - gesichert ist. Die Erreichung einer Reihe von Zielen ist überdies nur mit Hilfe des Bundes bewerkstelligbar, da es zu Gesetzesanpassungen durch das Parlament kommen müsste. Sowohl das ExpertInnenpapier (Kurz- und Langfassung) als auch eine Liste der ausgewählten Maßnahmen, die für die Steiermärkische Landesregierung im Bildungsbereich Priorität besitzen, sind beigefügt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der EpertInnengruppe (Anlage 1 Kurzversion und Anlage 2 Langversion) sowie die von der Landesregierung "Ausgewählten Maßnahmen zur Umsetzung des Regionalen Bildungsplanes Steiermark" (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.