In der Sitzung des Unterausschusses "Forderungen an die Bundesregierung" vom 3.10.2012 wurde der Antrag EZ 966/1, Erledigung offener Entschädigungsfälle in Slowenien behandelt.
Seitens des zuständigen Bundesministers Dr. Spindelegger wurde Dr.in Brigitta Blaha beauftragt, entsprechend dem Ersuchen im Schreiben vom 25.10.2012 zum Antrag EZ 966/1 betreffend Erledigung offener Entschädigungsfälle in Slowenien, Stellung zu nehmen.
Rund ein Zehntel der von österreichischen Staatsbürgern/innen an die Republik Slowenien gerichteten Denationalisierungsanträge sind noch offen. Besonders problematische Verfahren, die dem Außenministerium bekannt sind, werden in einer Problemfall-Liste erfasst. Auch das im Antrag erwähnte Verfahren der Familie Abel findet sich auf dieser Liste, die regelmäßig bei Treffen auf politischer Ebene übergeben bzw. angesprochen wird.
Die Republik Slowenien ist ebenso wie Österreich an einem raschen Abschluss der noch anhängigen Verfahren interessiert. Allerdings schließt das slowenische Recht dann eine Denationalisierung aus, wenn den Antragstellern/innen bereits eine Entschädigung geleistet worden ist oder zumindest ein rechtlicher Anspruch darauf bestanden hatte. Die slowenische Entschädigungsgesellschaft vertritt die Auffassung, dass der "Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich" (Finanz- und Ausgleichsvertrag, sog. Bad Kreuznacher Abkommen), BGBl. Nr. 283/1962, sowie einzelne zum Teil damit in Zusammenhang stehende österreichische Gesetze den Antragstellern/innen in der Regel einen solchen Entschädigungsanspruch gewährt hätten, nämlich das Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz (KVSG, BGBl. Nr. 127/1958), das Anmeldegesetz (BGBl. Nr. 12/1962), das Umsiedler- und Vertriebenenentschädigungsgesetz (UVEG, BGBl. Nr. 177/1962) sowie das Aushilfegesetz (BGBl. Nr. 712/1976).
Angesichts dieser komplexen Situation bemühen sich die Österreichische Botschaft in Laibach sowie das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen, die Antragsteller/innen aus Österreich in bestmöglicher Weise zu unterstützen. Ebenso wird diese Frage regelmäßig bei Treffen auf politischer Ebene von Herrn Vizekanzler, Herrn Staatssekretär und Herrn Generalsekretär im Außenministerium thematisiert. Auch der Herr Bundespräsident hat diese Frage gegenüber seinem slowenischen Amtskollegen wiederholt angesprochen.
Zur Entscheidung über diese in Slowenien anhängigen Verfahren sind allerdings slowenische Verwaltungsbehörden und Gerichte berufen. Es wird daher entscheidend sein, dass sich nicht die Rechtsauffassung der slowenischen Entschädigungsgesellschaft durchsetzt. Nur in Einzelfällen wurden mit Denationalisierungsfällen auch österreichische Gerichte (soweit bekannt Salzburg und Klagenfurt) befasst, ohne dass bisher jedoch in Österreich eine für die Antragsteller/innen günstige Entscheidung herbeigeführt werden konnte.
Ich darf Ihnen versichern, dass die Bundesregierung im Sinne von Punkt 2 des Antrags seit vielen Jahren - und unabhängig vom Stand der Kärntner Ortstafelfrage - tätig ist und in diesem Bemühen auch nicht nachlassen wird, bis eine zufriedenstellende Lösung erzielt ist. Die Unterstützung im Sinn von Punkt 1 des Antrags durch die Steiermärkische Landesregierung ist dabei ein überaus wertvoller Beitrag.