LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1700/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
14. Bericht an den Landtag Steiermark über die Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Jahr 2012 gem. Art. 41 Abs. 2 des L-VG 2010


zu:


  • 1700/1, 14. Bericht an den Landtag Steiermark über die Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für das Jahr 2012 gem. Art. 41 Abs. 2 des L-VG 2010 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 05.02.2013 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Die Steiermärkische Landesregierung ist gemäß Art. 41 Abs. 2 des L-VG 2010 bei der Besorgung des Landeshaushaltes an den Landesvoranschlag gebunden.

In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung die Überschreitung einer Voranschlagsstelle oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen, wenn die Mittel hiefür durch Ersparnisse oder durch Mehreinnahmen hereingebracht werden. Über derartige Beschlüsse ist dem Landtag bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagsstelle des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die mit dieser Ausgabe in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, hereingebracht hat. Beschlüsse der Landesregierung nach dieser Bestimmung bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Gesamtzahl ihrer Mitglieder und der Zustimmung der Finanzreferentin.

In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass in der Zeit vom 20.12.2012 bis 17.01.2013 dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem
ordentlichen Haushalt von ...................................  €   12.158.952,85
und dem außerordentlichen Haushalt von ............  €     1.461.000,00
insgesamt somit ...................................................  €   13.619.952,85
beschlossen wurden.


Dieser Mehraufwand wurde bzw. wird wie folgt bedeckt:

Ordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen                          €  10.525.745,84
Mehreinnahmen                                                        €     1.633.207,01
                                                                                 €   12.158.952,85
Außerordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen                          €        461.000,00
Mehreinnahmen                                                        €     1.000.000,00
                                                                                 €     1.461.000,00

Eine dem Antrag beigeschlossene Aufstellung gibt einen genauen Überblick über diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung.
Die betreffenden Regierungssitzungsstücke der zuständigen Abteilungen liegen ebenfalls in Kopie bei. Soweit solche Sitzungsstücke nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht veröffentlicht werden dürfen, wurden sie von den zuständigen Abteilungen anonymisiert.

Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Landtag Steiermark gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der 14. Bericht für das Rechnungsjahr 2012 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in der beiliegenden Liste samt Kopien der zu Grunde liegenden Regierungssitzungsstücke der zuständigen Abteilungen angeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2012 in der Gesamthöhe von € 13.619.952,85 wird gemäß Art. 41 Abs. 2 des L-VG 2010 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.