LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1887/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 19.04.2013, 09:15:44


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes

Laut Landes-Verfassungsgesetz 2010 Art. 50 Abs. 1 Z. 8 kontrolliert der Landesrechnungshof die Gebarung von Gemeinden, die vom Land Mittel erhalten, sofern sich das Land vertraglich eine solche Kontrolle vorbehalten hat. Ansonsten unterliegen der Prüfkompetenz des  Landesrechnungshofes nur Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern. Somit kann die gesamte Gebarung einer Gemeinde mit unter 10.00 Einwohnern faktisch nicht, nämlich nur anhand der Summe einzelner Fälle, in denen Mittel vom Land geflossen sind und sich dieses auch noch ausdrücklich die Kontrolle vorbehalten hat, geprüft werden.

Selbst der Bundesrechnungshof hat diesbezüglich mehr Prüfkompetenzen als der Landesrechnungshof: Gemeinden unter 10.000 Einwohner kann der Bundesrechnungshof dann prüfen, wenn ihn die Landesregierung (mit einem begründeten Ersuchen) oder der Landtag dazu beauftragt. In jedem Jahr dürfen nur zwei derartige Ersuchen durch die Landesregierung und zwei durch den Landtag gestellt werden. Solche Ersuchen sind nur hinsichtlich jener Gemeinden zulässig, die im Vergleich mit anderen Gemeinden über eine auffällige Entwicklung bei Schulden oder Haftungen verfügen. Insgesamt dürfen also auch durch den Bundesrechnungshof nur maximal vier steirische Gemeinden pro Jahr geprüft werden.

Die durchschnittliche Einwohnerzahl je steirischer Gemeinde soll sich durch die Reform von 1.754 (Stand 2010) auf 3.342 erhöhen. Der österreichweite Durchschnitt liegt bei 2.840 Einwohner pro Gemeinde. Statt fünf soll es ab 2015 nun 15 steirische Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern geben! Ironischerweise verdreifacht sich dann die Zahl der dann der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes unterliegenden steirischen Gemeinden auf ca. fünf  Prozent!

Um die übrigen 95% der steirischen Gemeinden, vor allem Pleitegemeinden wie mehrere aktuelle Fälle zeigen, einer Rechnungshofprüfung unterziehen zu können, bedarf es also dringend einer Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes.

In der Sitzung des Landtages Steiermark am 16.04.2013 kam im Zuge der Diskussion hervor, dass es die Absicht aller im Landtag vertretenen Parteien ist, noch in dieser Legislaturperiode eine derartige Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Mit diesem Antrag sei nochmals auf die Dringlichkeit dieser Gesetzesänderung hingewiesen!

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Die Steiermärkische Landesregierung möge umgehend durch den Verfassungsdienst den Entwurf einer Novelle der Landesverfassung erarbeiten und dem Landtag zur Beratung vorlegen, mit dem die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes auf die Prüfung von Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern erweitert werden.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ), Anton Kogler (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)