EZ/OZ: 1949/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 23.05.2013, 00:00:00
Geschäftszahl(en): ABT08GP-1420/2013-10; ABT08GP-12.01-10/2011-33
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Stellungnahme der Landesfinanzreferentin
Betreff:
Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.\; Um- bzw. Neubau der Landespflegezentren
Mit Beginn der XVI. Legislaturperiode gab es aufgrund des eingeschlagenen Budgetkonsolidierungskurses der Steiermärkischen Landesregierung und des Steiermärkischen Landtags, die Entscheidung, dass das Projekt des Um- bzw. Neubaus der vier Landespflegezentren hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten und des objektiven Bedarfs einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen. Ergänzend trat hinzu, dass der Landesrechnungshof im Zuge der Projektkontrolle nach Art. 53 ff L-VG anmerkte, das es an den Bedarfsgrundlagen fehle.
Die Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten fand parallel zur Neuorganisation des Betriebs der vier Landespflegezentren und der Verwaltungsstrukturreform statt. Durch den Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes Steiermark 2011 im Bereich der Langzeitpflege gemäß Artikel 6 der Artikel 15a B-VG Vereinbarung vom 08.07.1993 wurde der Bedarf am Betrieb der vier Landespflegezentren regional ausgewiesen und schließlich durch vier standortbezogene Bedarfsgutachten im Sinne des § 13a Steiermärkisches Sozialhilfegesetz neuerlich bestätigt. Die Reorganisation der Betriebsführung durch vertragliche Übertragung an die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m. b. H. wurde vom Landtag am 22.1.2013 genehmigt.
Unter den Bedingungen der eingeschlagenen Budgetkonsolidierung, des österreichischen Stabilitätspaktes und der Berücksichtigung der Veränderungen der Zinslandschaft beginnend mit dem Jahr 2008 wurden unter Anwendung der Barwertmethode Operating-Leasing-Finanzierungsmodelle berechnet und dem Eigenfinanzierungsbarwert durch das Land Steiermark gegenübergestellt. Der Eigenfinanzierungsbarwert ist selbst bei Einräumung großer Varianzen hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes statistisch signifikant niedriger, nicht zuletzt auch aufgrund der Restwertberücksichtigung der dann im Eigentum des Landes stehenden Pflegeheime. So dass die ressortzuständige Abteilung in Abstimmung mit der Finanzabteilung über die Umsetzung einer Finanzierung durch das Land Steiermark, nach Klärungen mit der Geschäftsführung der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m. b. H., der Geschäftsführung der Landesimmobilien-Gesellschaft, der Abteilung 11, unter Einbindung der ressortzuständigen politischen Referenten folgenden Investitionskosten- und Budgetwirksamkeitsplan des Neu- bzw. Umbaus der vier Landespflegezentren der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorlegt:
LPZ | Kosten Land | Kosten KAGes |
Bad Radkersburg | 7,82 Mio. |
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Mautern | 14,1 Mio. |
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Mürzzuschlag |
| 16,5 Mio. |
Knittelfeld | 9,55 Mio. |
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SUMME | 31,5 Mio. | 16,5 Mio. |
- Budgetwirksamkeitsplan - Land (in Mio.):
LPZ | Gesamtkosten | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Bad Radkersburg | 7,82 | 0,391 | 7,429 |
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Mautern | 14,1 |
| 7,05 | 7,05 |
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Knittelfeld | 9,55 |
| 0,955 | 5,73 | 2,865 |
SUMME | 31,47 | 0,391 | 15,434 | 12,78 | 2,865 |
Die Finanzierung des LPZ Mürzzuschlag (anstelle des derzeitigen Standortes Kindberg) erfolgt im Rahmen des Investitionsprogramms KAGes in den Jahren 2013 ff.
Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Jahre 2013 und 2014 werden von der A4- Finanzen über Anforderung durch die A8 - Wissenschaft und Gesundheit auf Basis der im Finanzierungsplan festgelegten jährlichen Baukosten zum Zeitpunkt des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Maastricht-Ergebnisse gesonderte Bedeckungsanträge eingebracht. Ab 2015 erfolgt eine Veranschlagung im Rahmen des Ressortbudgets.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Mai 2013.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der vorliegende AV, betreffend den Investitionskosten- und Budgetwirksamkeitsplan des geplanten Um- bzw. Neubaus der 4 Landespflegezentren, wird vom Landtag zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Jahre 2013 und 2014 werden von der A4- Finanzen über Anforderung durch die A8- Wissenschaft und Gesundheit auf Basis der im Finanzierungsplan festgelegten jährlichen Baukosten zum Zeitpunkt des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Maastricht-Ergebnisse gesonderte Bedeckungsanträge eingebracht. Ab 2015 erfolgt eine Veranschlagung im Rahmen des Ressortbudgets.